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der Hindernisfreiheit durch Hindernisbereinigung) mit den
Forderungen des Landschaftsschutzes kollidierten
Forderung nach einer Ausnahme/ Freistellung für den o. a.
Anflugbereich im Hinblick auf die möglichen Veränderun-
gen des Waldes (Baumpflege, Baumentnahme)
serung führt. Der Flugbetrieb im bisherigen
Umfang wird nicht beeinträchtigt.
Der Anregung wird nicht gefolgt;
berücksichtigt in § 7
Nieders. Forstamt Wolfenbüt-
tel Schreiben
vom 18.5.06 Änderungswünsche:
- § 3 Abs. 3 statt „gut ausgebildete Totholzbestände“ For-
mulierung „bereichsweise finden sich gut ausgebildete
Altholzbestände mit hohen Anteilen an Totholz“.
- § 3 letzter Abs. Ergänzung durch die Formulierung „Ins-
besondere die Flächen südlich der BAB 2 werden wegen
ihrer Nähe zur Wohnbebauung intensiv zur Naherholung
genutzt. Der Wald hat hier den Charakter eines Stadtwal-
des. Die Anforderungen an die Verkehrssicherung durch
die Flächeneigentümer sind extrem hoch. Das Gebiet ist
durch den Verkehrslärm sowie den Fluglärm stark be-
lastet.“
- § 4 Abs. 3 Ergänzung der Aufzählung durch die Punkte
„Fortführung der forstwirtschaftlichen Nutzung der Wälder
als Beitrag zur Pflege der Artenvielfalt und als Grundlage
für die Erschließung der Wälder für die Erholungsnutzung“
sowie „Förderung der Eichenwaldwirtschaft“
- § 5 Abs. 2 Nr. 2 Verbot von Kahlschlägen erst ab 1 ha, da
eine flächige natürliche Verjüngung der Eiche nicht zu
erwarten sei, denn die Erfahrungen aus Eichensaaten und
Naturverjüngungen im Raum Braunschweig auf vergleich-
baren Standorten zeigten, dass die aufgelaufenen Eichen-
sämlinge besonders gegenüber der Frühjahrsvegetation in
der Konkurrenz unterlägen, und so heftig vom Eichenmehl-
tau befallen würden, dass diese Kulturen bis zu 100 %
ausfielen. Ein weiterer Auslesefaktor sei der i. d. R. sehr
starke, gezielte Verbiss durch Rehwild.
Um die Eiche sowie Edellaubhölzer neben der Bu-
che/Hainbuche in der folgenden Waldgeneration zu etab-
lieren, müsse zur Verjüngung dieser Lichtbaumarten auf
Pflanzverfahren zurückgegriffen werden. Allerdings ver-
langten diese Arten aufgrund des ausgeprägten Lichtbe-
Die Anregung wird aufgegriffen.
Der Anregung wird z. T. aufgegriffen, soweit
als Textbaustein für eine VO geeignet (Anm.:
die letzten 2 Sätze der Anregung bleiben un-
berücksichtigt).
Der Anregung wird nicht gefolgt ; da Berück-
sichtigung in § 4 Abs. 1
Der Anregung wird nicht gefolgt; Praxishin-
weise sowie die zitierten Förderbedingungen
selbst belegen, dass Verjüngung auch bis 0,5
ha (wirtschaftlich) möglich ist. In begründeten
Einzelfällen (z. B. Eichelmast-Jahre) sind
darüber hinaus über § 8 auch großflächigere
Auflichtungen möglich. Details sollten in ei-
nem unter Beteiligung aller Betroffenen zu
erstellenden Managementplan festgelegt wer-
den.