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Rückblick auf 2006 mit Stand vom 22.03.2010

Diese Seite wurde letztmals am 22.03.2010 aktualisiert. Die Seite dient als Archiv und ermöglicht einen Rückblick für den Zeitraum 2006-2010. Viele Hyperlinks sind im Laufe der Jahre veraltet und daher nicht mehr erreichbar.

Dezember 2006

Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg liegt weiterhin nicht vor und wird nun Ende Januar 2007 erwartet. Einer der Gründe für die Verzögerung ist das betroffene, unantastbare Vogelschutzgebiet, das jedoch durch eine so genannte Landschaftsschutzgebietsverordnung, die diesen Namen unseres Erachtens nicht verdient, beseitigt werden soll.

Die am 18.07.2006 im Rat der Stadt Braunschweig u.a. mit den Stimmen der FDP verabschiedete und rechtlich bedenkliche neue Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet hat die Zustimmung des niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP) gefunden, der sich dem Vernehmen nach vehement für einen zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und für einen umgehenden Baubeginn der Startbahnverlängerung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg ausgesprochen hat. Als engagierter Umweltminister greift Sander dann auch gern einmal selbst zur Säge und fällte im November Bäume ausgerechnet in Schutzgebieten an der Elbe.

Sander mit Kettensäge

Nds. Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) bei der Arbeit (Archivfoto: dpa)

Nun will die EU-Kommission prüfen, ob Sander mit der Aktion gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen habe (BZ vom 05.01.2007). Zur Erinnerung: bereits im September 2005 hatte die EU-Kommission die Landesregierung darauf hingewiesen, dass entgegen deren Annahme eine Förderung der beabsichtigten Startbahnverlängerung aus Ziel 2 (EU)-Mitteln nicht in Betracht gezogen werden könne, wenn das Vorhaben dazu diene, die Voraussetzungen zu schaffen, um einen Verkehrsflughafen für den Charter- und Touristikverkehr zu betreiben und/oder einen erweiterten Werksverkehr durch die Volkswagen AG zu ermöglichen.

Die Tragödie um das unsinnige Prestigeobjekt einer nicht benötigten Startbahnverlängerung litt bereits zu Beginn im Jahre 2002 unter gezielt verbreiteten Falschmeldungen wie der, dass sich die Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr (IAV) bei einer Startbahnverlängerung am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ansiedeln wolle. Tatsächlich hatte sich die IAV aber bereits vor dieser Meldung gegen einen solchen Plan und für die Stärkung ihres Standorts in Gifhorn - ohne Flughafen und ohne Autobahnanschluß - entschieden. Derartig unhaltbare Behauptungen scheinen generell das Rückgrat der Argumentation der Ausbaubefürworter zu sein. Was halten Sie beispielsweise von der neusten Aussage des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig - einem glühenden Verfechter der Startbahnverlängerung - in der Braunschweiger Zeitung vom 06.01.2007: "Es geht bei der Startbahnverlängerung auch nicht nur um neue Betriebe, sondern auch um den Erhalt der bestehenden. Und für das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt war schon der Planungsbeginn entscheidend, um hier zu bleiben."  Dagegen berichtete die Braunschweiger Zeitung am 04.11.2004: "Eine Standortaufgabe des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt steht auch dann nicht konkret zur Diskussion, wenn die längere Startbahn am Forschungsflughafen nicht realisiert wird. Das sagt der DLR-Geschäftsführer, Josef Thomas". Armes Braunschweig.

Die Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) im Rat der Stadt Braunschweig hatte am 04.12.2006 an die Verwaltung der Stadt Braunschweig folgende Fragen gerichtet:
  1. Was haben die bisher beauftragten 57 Gutachten für den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg gekostet?
     
  2. In welcher Höhe hat sich die Stadt Braunschweig an den Kosten für die bisher beauftragten 57 Gutachten für den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg beteiligt?
     
  3. In den Auflagen der Planfeststellung und in dem sich abzeichnenden Rechtsstreit um das Genehmigungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg werden voraussichtlich weitere Gutachten, Gegengutachten und Obergutachten angefordert werden. Unter welchem Titel und in welcher Höhe stellt die Stadt Braunschweig Mittel für derartige Gutachten für die Jahre 2007 ff. zur Verfügung?
     
  4. Treffen Informationen zu, nach denen sich das vom DLR Braunschweig beschaffte Flugzeug Airbus A320-231 seit längerem und voraussichtlich für 2 Jahre für Umbauten und nicht einsetzbar in Hamburg bzw. Berlin befindet?
     
  5. Trifft es zu, dass mit dem geplanten Umbau des vom DLR Braunschweig beschafften Flugzeugs Airbus A320-231 zum Forschungsflugzeug noch gar nicht begonnen wurde und dass die Entscheidung, ob überhaupt ein Umbau des Flugzeugs ohne Verlust der Verkehrszulassung erfolgen kann, weiterhin unbestimmt ist? Wenn ja, welcher Art sind die Schwierigkeiten?
     
  6. Trifft es zu, dass anlässlich der vom 26.-27.10.2006 in Bilbao veranstalteten Aerotrends 2006 Conference potentielle Nutzer des Flugzeugs einen Umbau des Airbus A320-231 des DLR Braunschweig zum Forschungsflugzeug in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen als äußerst kritisch und die Nutzbarkeit dieses Forschungsflugzeugs für ihre Vorhaben als gering angesehen haben?
     
  7. Trifft es zu, dass die Verkehrszulassung für das vom DLR Braunschweig beschaffte Flugzeug Airbus A320-231 nach dessen Umbau zum Forschungsflugzeug nicht beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig, sondern bei der European Aviation Safety Agency in Köln zu beantragen ist und nur von dort auch gegebenenfalls erteilt wird?
Auch nach einem Monat Wartezeit und trotz mehrfacher Rückfragen steht eine Antwort weiterhin aus.

Die Tafel, die seit Jahren am Querumer Forst die Bürgerinnen und Bürger Braunschweigs über die beabsichtigte Startbahnverlängerung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg unter Vernichtung von ca 60.000 Bäumen und eines Vogelschutzgebiets informiert, hat mittlerweile eine bewegte Vergangenheit. Die Tafel der Bürgerinitiative Hondelage-Dibbesdorf stand bereits seit 2004 vor dem Wald, der für die Startbahnverlängerung abgeholzt werden soll und im übrigen als Europäisches Vogelschutzgebiet der EU gemeldet und unter besonderen Landschaftsschutz gestellt worden ist. Auf höhere Anweisung hin hatte die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz dem Forstamt die Anweisung erteilt, die Tafel sofort zu  entfernen. Eigentümerin dieses Waldstücks ist die vorstehend genannte Stiftung. Präsident dieser Stiftung ist - wie könnte es anders sein - der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, ein Verfechter der beabsichtigten Verlängerung der Startbahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg in dieses Landschafts- und Vogelschutzgebiet hinein. Also wurde die Tafel an anderer Stelle aufgestellt. Daraufhin wurde die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel eingeschaltet, die das Schild zwei Jahre lang nicht im geringsten gestört hatte. Hierbei handelt es sich ausgerechnet um jene Behörde, die die Planfeststellung für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg zur beabsichtigten Verlängerung der Startbahn betreibt. In Folge forderte nun der Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Baurecht, der Stadt Braunschweig die Grundstückseigentümerin unter Androhung von Zwangsmaßnahmen auf, die Tafel innerhalb von vier Wochen zu entfernen. Mittlerweile steht die Tafel - frisch renoviert - auf einem anderen Grundstück.

Info-Tafel 1


Info-Tafel 2

November 2006

Die Landesregierung betrachtet neben dem JadeWeserPort die Startbahnverlängerung in Braunschweig als publikumswirksames Demonstrationsobjekt ihrer wirtschaftspolitischen Kompetenz zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Keiner der Befürworter des Vorhabens hat bisher jedoch nachweisen können, dass damit bestehende Arbeitsplätze gehalten oder neue geschaffen werden. Im übrigen sprechen sich Deutsche Bank, Lufthansa, Board of Airline Representatives in Germany sowie ARD Panorama, Financial Times Deutschland, Der Spiegel und Frankfurter Allgemeine Zeitung gegen derartige Prestigeobjekte aus. In Braunschweig versucht man mit Blick auf Fördermittel, Begründungen für das Vorhaben zu liefern, die jedoch widersprüchlich und inkonsistent erscheinen. So wurde z.B. 2003 im Masterplan ausgewiesen, die Firma IAV wolle sich bei einer Verlängerung der Startbahn am Flughafen ansiedeln. Tatsächlich hatte die Firma aber bereits 2002 diesen Plan aufgegeben. Die IHK Braunschweig wiederum wünscht eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur im Luftfahrtbereich. Die SPD hält dagegen, dass der Flughafen Braunschweig nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen für den Charterbetrieb ausgebaut werde. Und die CDU meint, das DLR habe vorgerechnet, dass man dort in den letzten 3 Jahren 30% Zuwachs an qualifizierten Arbeitsplätzen bekommen habe. Wohlgemerkt, ohne Verlängerung der Startbahn. Klare Linie oder Konfusion? Alle Begründungen für die beabsichtigte Startbahnverlängerung wurden von den Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg nachvollziehbar widerlegt und daher im jeweils folgenden Verfahrensschritt nicht wiederholt - bis auf eine: gelegentliche Ultra-Langstreckenflüge des VW-Managements können beim gegenwärtigen Stand nicht von Braunschweig aus starten. Allerdings hat die EU wissen lassen, dass sie dafür keine Fördermittel bereitstellen wird. Die Vernichtung von ca. 60.000 Bäumen und eines Vogelschutzgebiets für einen derartigen Zweck findet ebenfalls keine Akzeptanz. Die bisher bereits verplanten Millionen wären daher besser unmittelbar in die Forschung am Flughafen investiert worden.

Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg liegt weiterhin nicht vor und wird nun Ende 2006 / Anfang 2007 erwartet. Ein Hemmnis war bisher u.a. das betroffene, unantastbare Vogelschutzgebiet. Die Wertschätzung dieses Gebiets durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und CDU-Ratsherrn im Rat der Stadt Braunschweig, Reinhard Manlik, ist bekannt: Bereits in der Ratssitzung vom 10.12.2002 äußerte Manlik "Was sind schon 500 Bäume gegen 500 Arbeitsplätze?" Diese Wertschätzung hat Manlik kürzlich mit seiner Begründung zur neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung in der Ratssitzung vom 18.07.2006 untermauert: "Durch die Unterschutzstellung erreichen Sie eine wesentliche Verbesserung des Status", um anschließend zu erklären "Es ist erforderlich, die Schutzverordnung zu erlassen, damit ein Befreiungstatbestand (also die Notwendigkeit eines Eingriffs aufgrund der beabsichtigten Startbahnverlängerung) ausgewiesen werden kann."

Für das Raumordnungsverfahren und für das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg sind nach Aussage von Manlik bisher 57 Gutachten erstellt worden. Weitere Gutachten, Gegengutachten und Obergutachten werden voraussichtlich im Rahmen der rechtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich werden. Ein Teil der Gutachten betrifft nicht den Flughafen selbst, sondern die ihn umgebende Infrastruktur. Die Gesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, die Landkreise Helmstedt und Gifhorn, lehnen eine Beteiligung an den Ausbaukosten ab (Vorlage der Stadt Braunschweig, Drs. 9835/05 vom 02.06.2005). Weiterhin haben zumindest die Gesellschafter Volkswagen AG und Stadt Wolfsburg erklärt, dass sie sich zwar anteilsmäßig an den Kosten für den Ausbau des Flughafens beteiligen wollen, nicht aber an den Kosten für die umgebende Infrastruktur, aus der sie keinen Nutzen ziehen. Die Kosten für die Gutachten in Höhe von bisher mehreren Millionen Euro zahlt allerdings ohnehin fast ausschließlich der Steuerzahler.

Herr Dieter Barthel  ist verstorben

Der langjährige Naturschutzbeauftragte der Stadt Braunschweig, Mitglied der Bürgerinitiative Waggum, Herr Dieter Barthel, ist verstorben. Der Bürgerinitiative Waggum hat Herr Barthel mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Wir werden Herrn Barthel mit großem Dank ein ehrendes Andenken bewahren.

Ein Nachruf ist unter
http://www.gruene-braunschweig.de/nw/newswriter/article.php?article_file=1164894504.txt&showtopic= (link gone) zu finden.

DLR vermisst Wirbelschleppen des Airbus A380

Eine der unhaltbaren Begründungen für die beabsichtigte Verlängerung der Startbahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg ist die behauptete Notwendigkeit einer Vermessung von Wirbelschleppen (Luftbewegungen) großer Flugzeuge. Das DLR berichtet jedoch selbst, dass es auch ohne Startbahnverlängerung in Braunschweig geht und zeigt den Airbus A380 während der Wirbelschleppen- Messungen am DLR-Standort Oberpfaffenhofen:
http://www.dlr.de/desktopdefault.aspx/tabid-10/60_read-5692/

Dient die beabsichtigte Startbahnverlängerung in Braunschweig also nur dem internen Konkurrenzkampf der DLR-Zentren Braunschweig und Oberpfaffenhofen? Warum muss das, was in Oberpfaffenhofen gut funktioniert, nun ausgerechnet in Braunschweig wiederholt werden?

Flughafen Hof

Insolvenz droht - Der Flughafen Hof-Plauen steht vor dem Aus. Dies gelte sowohl für den laufenden Betrieb als auch für die ambitionierten Ausbaupläne, sagte der Hofer Oberbürgermeister Harald Fichtner (CSU). Nachdem die Regierung von Oberfranken die Bürgschaften für den Flughafen-Ausbau verweigert habe, werde die Gesellschafterversammlung und der Flughafen-Beirat an diesem Donnerstag über einen Insolvenzantrag beraten müssen. "Es gibt nur die Alternativen: Entweder ausbauen oder zumachen", sagte Fichtner. (dpa) 22.11.2006.

Oktober 2006

Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg hat mittlerweile den 2. Änderungsantrag zur Planfeststellung für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) eingereicht. Die Änderungen haben einen Umfang von sechs Ordnern und sind einzusehen unter
https://uvp.niedersachsen.de/portal/_ns:ZzU3X181OHxpaHR0cFVSTERvd25sb2FkVVZQ/search-detail.psml?docuuid=8BD4146C-CE83-44DB-9A2D-6983AF2D6186&plugid=ige-ng_igc_ni

Art und Umfang der Änderungen sind derartig umfangreich und tief greifend, dass nach Meinung vieler Betroffener das Planfeststellungsverfahren neu beginnen müsste, weil bisher offensichtlich über Dinge diskutiert wurde, die nun nicht mehr gegeben sind. Die Planfeststellungsbehörde hat dies erkannt, ist aber lediglich bereit, den betroffenen Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Naturschutzvereinen sowie gegebenenfalls betroffenen Leitungsträgern gem. § 73 Abs. 8 VwVfG Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20. Oktober 2006 zu geben. Für alle übrigen Beteiligten, also die unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sei das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Fast zeitgleich beklagt jetzt nach fast 2 Jahren die Stadt Braunschweig einen "baurechtswidrigen Zustand" einer Informationstafel für die Bürgerinnen und Bürger mit der schlichten Aussage "Dieser Wald wird abgeholzt - Hier entsteht die neue Startbahn für den Flughafen" und forderte unter Androhung von Zwangsmaßnahmen deren sofortige Beseitigung. Die Tafel steht auf  privatem Grund und stellt keine Werbung dar. Dennoch sei sie nach §68 der Nds. Bauordnung genehmigungsbedürftig. Eine Genehmigung könne nur mit Zustimmung der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erteilt werden, also jener Behörde, die - man höre und staune - für die Planfeststellung des hiesigen Flughafens zuständig ist. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.

Schild_061001a

Informationslücken in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr? Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg durch. Zu dieser Behörde teilt das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit:
"Wirtschafts- und Verkehrsminister Walter Hirche hatte am vergangenen Freitag die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angewiesen, zügig eine lückenlose Aufklärung aller Geschehnisse auf der Transrapid-Teststrecke in Lathen vorzunehmen. Nach einem heute von der Landesbehörde vorgelegten ersten Bericht hat es in den vergangenen Jahren weitere kleine Vorfälle an der Versuchsstrecke gegeben. "Die offenbar unzureichende Informationspolitik der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie die schleppende Aufarbeitung früherer Geschehnisse an der Versuchsanlage - auch wenn sie von kleiner Natur sind - haben mich bewogen, unmittelbar nach Bekanntwerden weiterer Vorfälle im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesrechnungshof eine Sonderprüfung der Aufgabenwahrnehmung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einzuleiten", so Hirche. Die Leitung dieser Sonderprüfung übernimmt Lutz Bardelle, Mitglied des Senats des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. Hirche: "Es ist gut, wenn mit dem Landesrechnungshof eine unabhängige Institution diese Aufgabe wahrnimmt." In einer Organisationsprüfung soll insbesondere das Verwaltungshandeln der Genehmigungsbehörde in allen Phasen untersucht werden."

Protest gegen einen Verkehrsflughafen Oberpfaffenhofen

Der bisher eher beschauliche Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, der in der Vergangenheit vom DLR und von der inzwischen nicht mehr existenten Firma Dornier genutzt wurde, soll nun zur Entlastung des Flughafens München zu einem Verkehrsflughafen ausgebaut werden. Widerstand gegen dieses Vorhaben kommt nicht nur von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sondern insbesondere auch von Investoren für dort befindliche bevorzugte Wohngebiete und ruhige Industrieansiedlungen. Im Vergleich zu dem Proteststurm der Bevölkerung mit Unterstützung politischer Parteien erscheint der Braunschweiger Widerstand gegen die Verlängerung der Startbahn wie ein laues Lüftchen. Orientieren wir uns daher mit unseren Protesten an einer derartig vorbildlichen Kampagne! Lesen Sie zur Einstimmung die Artikel unter

http://www.werbe-spiegel.de/germering/germering-flughafen-oberpfaffenhofen-3612.php

http://openpr.de/news/99176/Flughafen-Oberpfaffenhofen-Das-ist-dumm-Stoiber-spielt-Lebensqualitaet-gegen-Arbeitsplaetze

http://www.spd-aubing.de/content/oberpfaffenhofen.html (link gone)

http://www.werbe-spiegel.de/aubing/aubing-wie-entwickelt-sich-der-sonderflughafen-5220.php

und googeln Sie im Internet mit der Suche nach dem Begriff "Flughafen Oberpfaffenhofen".

Warum kommen wir eigentlich nur so mühsam voran?

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum die Bürgerinitiativen nur so mühsam vorankommen? Warum seit Jahren keine Einigung bei Grenzwerten für Fluglärm erzielt wird? Warum in Braunschweig - trotz der zwingenden Vorschrift für Verkehrsflughäfen - keine Lärmzonen ausgewiesen werden?  Warum ein unantastbares Flora-Fauna-Habitat-Gebiet der EU gemeldet wird, nur damit eine Ausnahmegenehmigung für die Verlängerung der hiesigen Startbahn beantragt werden kann? Lesen Sie:
Profitabel - Wie die Industrie an Gesetzen mitstrickt "
"Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig - sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros - Tür an Tür mit Regierungsbeamten und ... mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte - gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger"

Bericht von Ralph Hötte, Kim Otto, Markus Schmidt, Matthias Veit als Text der MONITOR-Sendung vom 19. Oktober 2006 beim WDR. http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=836&sid=153
Lesen Sie dazu auch in der Anlage die diesbezügliche Pressemitteilung der Kommission zur Abwehr des Fluglärms.

September 2006

Neben den argumentativen und juristischen Bemühungen zur Verhinderung der geplanten Verlängerung der Startbahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg ist nun anlässlich der Kommunalwahl 2006 auch die politische Ebene eindrucksvoll besetzt worden. Mitglieder der Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg haben sich bei dieser Wahl als Kandidatinnen und Kandidaten der Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) zur Verfügung gestellt. Andere Mitglieder der Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg haben am Wahlkampf aktiv teilgenommen, Informationen verteilt und versandt, Versammlungen organisiert, Vorträge gehalten, Leserbriefe an die Braunschweiger Zeitung und Artikel für die Umweltzeitung und für den Hondelager Monat geschrieben. Der Erfolg kann sich sehen lassen: Nach nur dreimonatiger Vorbereitungszeit hat die Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) mit tatkräftiger Unterstützung von Mitgliedern der Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bei der Kommunalwahl 2006 vier Sitze im Rat der Stadt Braunschweig erlangt - einen mehr als die seit Jahren etablierte FDP. Zwei der neuen Ratsmitglieder, Frank Gundel (Hondelage) und Horst Steinert (Kralenriede), sind aktive Mitglieder der Initiativen. Nur noch wenig mehr als ein Viertel der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger haben sich dagegen für den Oberbürgermeister dieser Stadt und für dessen Politik ausgesprochen. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung ist jedoch weiterhin ein starkes Engagement der Bürgerinnen und Bürger gegen Fehlentwicklungen in ihrer Stadt wie die geplante Startbahnverlängerung gefordert.

Gegen die Desinformation der Braunschweiger Bevölkerung und des Rats der Stadt Braunschweig zur geplanten Startbahnverlängerung muss fortlaufend Stellung bezogen werden. Ein Beispiel:
Der Fraktionsführer der CDU im Rat der Stadt Braunschweig hatte am 18.07.2006 im Rat berichtet: "Die DLR hat uns beispielsweise vorgerechnet, dass wir in den letzten 3 Jahren 30% Zuwachs an qualifizierten Arbeitsplätzen bekommen haben – in wenigen Jahren nur in dem Bereich – nur in den wenigen Jahren." Laut Jahresberichten des DLR hatte das Forschungszentrum Braunschweig des DLR im Jahre 1997 713 und im Jahre 2005 ca. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies entspricht einem Zuwachs von lediglich ca. 5,2 Prozent statt der vorgetragenen 30 Prozent. Auf Nachfrage nach dem Hintergrund der unglaubwürdigen Darstellung im Rat der Stadt Braunschweig teilte die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU mit: "Herr Sehrt hat das in der Ratssitzung so nicht gesagt". Auf den Hinweis, dass hierzu aber eine Tonaufzeichnung vorläge, korrigierte die Fraktionsgeschäftsstelle: " Ich hatte die Aussage von Herrn Sehrt so verstanden, dass sich die 30%ige Erhöhung auf dem gesamten Flughafenbereich bezieht. Nach Anhörung der Tonbandaufzeichnung muss ich feststellen, dass diese Einschätzung mit der tatsächlichen Aussage nicht übereinstimmt". Die Aufforderung, Herr Sehrt möge daher anlässlich der nächsten Ratssitzung eine Entschuldigung mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns für eine unzutreffende Darstellung der Arbeitsplatzsituation am Forschungsflughafen Braunschweig abgeben, beantwortete die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU wie folgt: "Für eine Entschuldigung von Herrn Sehrt mit "dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns für eine unzutreffende Darstellung der Arbeitsplatzsituation am Forschungsflughafen Braunschweig" in der nächsten Ratssitzung sehe ich keinen Anlass".
Die Bürgerinitiative sieht jedoch sehr wohl einen Anlass, Fehlinformationen des Rats der Stadt Braunschweig zu korrigieren, die offenbar nur zur Aufwertung der Argumentation der Befürworter einer Startbahnverlängerung abgegeben werden.

Der von Immobilienbesitzern im Jahre 2004 gestellte Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes ihrer Immobilien wegen Fluglärmbelästigung wurde im September 2006 von den Finanzämtern zunächst abschlägig beschieden mit der Begründung, zum jetzigen Zeitpunkt der Rechtslage sei nicht erkennbar, wodurch ein Abschlag im Sinne des Bewertungsgesetzes begründbar wäre. Konkret: der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg fällt zur Zeit nicht unter das gültige Fluglärmgesetz. Daher werden auch keine Lärmschutzbereiche ausgewiesen. Und wo es keine Lärmschutzbereiche gibt, gibt es auch keine Herabsetzung des Einheitswertes wegen Fluglärmbelästigung. So einfach ist das. Die Bürgerinitiative Hondelage-Dibbesdorf teilt dazu mit:
Bescheid des Finanzamtes zum Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes
Alle, die beim Finanzamt Braunschweig-Altewiekring einen Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes/ Grundsteuermessbetrages aufgrund des geplanten Flughafenausbaus gestellt hatten, haben jetzt vom Finanzamt eine abschlägige Antwort erhalten. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb der Einspruchsfrist von 1 Monat gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Ein vorbereitetes Widerspruchsschreiben steht demnächst im Internet unter der Adresse http://bi-flughafen-bs.de  unter "New" zum Herunterladen zur Verfügung. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann sich einen Vordruck bei einem der BI Vertreter in seiner Nähe abholen (Adressen sind zu erfragen unter Tel. 05309-5112).

August 2006

Das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg läuft weiterhin und die Planfeststellungsbehörde in Wolfenbüttel beabsichtigt, bis Ende 2006 zu einem Ergebnis ihrer Prüfungen und Abwägungen zu gelangen. Unter Umständen sei auch noch ein ergänzendes Anhörungsverfahren erforderlich, da sich neue Tatsachen ergeben haben (u.a. durch die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung).

Unseres Erachtens geht der Versuch einer Verdummung der Bevölkerung indes ungebremst weiter. Aus der Braunschweiger Zeitung vom 09.08.2006 "Verlängerung der Startbahn: Nächste Hürde zur Genehmigung genommen":

Behauptung Es besteht Planungssicherheit für die Verlängerung der Startbahn.
 
Tatsache Eine Planfeststellung ist bisher nicht erfolgt.
 
Behauptung Von einer Verlängerung sei "Niederwald" betroffen, alles andere sei "normaler Wald".
 
Tatsache Laut Umweltatlas der Stadt Braunschweig handelt es sich bei dem betroffenen Wald um Eichenmischwald, nachzusehen unter http://www.braunschweig.de/umwelt_naturschutz/infos/umweltatlas/4/karte4-3.html Unter Niederwald versteht man eine heute kaum noch übliche, plantagenartige Form der Forstwirtschaft, bei der Baumarten verwendet werden, die zu einer Regeneration aus Stockausschlägen fähig sind. Nachzulesen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Niederwald

Behauptung Mit der Landebahnverlängerung gehen nur ca. 1% des Vogelschutzgebiets verloren.
 
Tatsache Der Untersuchungsraum des ornithologischen Gutachtens betraf nicht das ca. 3.000 ha große und nicht auf Braunschweiger Boden befindliche, weit abgelegene Vogelschutzgebiet V48. Es betraf 417 ha am Flughafen befindliches und für die Braunschweiger Bevölkerung fußläufig erreichbares Waldgebiet, das mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kriterien eines faktischen Vogelschutzgebiets erfüllt. Nachzulesen unter www.strassenbau.niedersachsen.de/download/44099.pdf

Behauptung Die Verlängerung erlaubt auch Start und Landung größerer Maschinen, so des neuen Airbus A320 des DLR oder des A 319 von Volkswagen.
 
Tatsache Nicht nur der Airbus A320 des DLR sowie Flugzeuge des Typs Airbus A319 sind in Braunschweig gelandet und gestartet. Der Airbus A319 der Volkswagen AG ist in Braunschweig stationiert.
 
Behauptung Der Flughafen ist Standort für ca. 24 größere Firmen, Behörden und Forschungs-einrichtungen, die ihn zum großen Teil für ihre Arbeit benötigen.
 
Tatsache In den Unterlagen zur Planfeststellung finden sich als am Flughafen stationierte Bedarfsträger einer Landebahnverlängerung nur das DLR, die TU Braunschweig, die Aerodata GmbH und die Volkswagen AG. Nur die Volkswagen AG lieferte mit beabsichtigten Ultra-Langstreckenflügen des VW-Managements von Braunschweig aus statt von Hannover aus eine nachvollziehbar erscheinende Begründung. Es ist allerdings eine Abwägungsfrage, ob für wenige Flüge pro Jahr und für eine geringe Zeitersparnis 100 ha Wald mit ca. 60.000 Bäumen sowie ein ortsnahes Vogelschutzgebiet zur Vernichtung freigegeben werden.

Juli 2006

Gegenwärtige Situation

Mit einer neuen Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet "Querumer Forst" will die Stadt Braunschweig den Weg frei machen für eine Landebahnverlängerung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg mitten in ein Landschafts- und Vogelschutzgebiet hinein. Andererseits ist in der Verordnung untersagt, dass sich in dem betreffenden Gebiet mehr als 25 Personen zu einer Veranstaltung zusammenfinden, da das - und nicht etwa der Flugbetrieb - ja die Ruhe der bedrohten Vogelarten stören könnte!

Nachdem die neue Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet vom Stadtbezirksrat Hondelage abgelehnt worden war, wurde die Verordnung im Stadtbezirksrat Bienrode-Waggum-Bevenrode zur Abstimmung gestellt. Obwohl alle Mitglieder des Stadtbezirksrats unseren Appell (siehe Bürgerinitiative Waggum (98)) erhalten hatten und trotz der Proteste einiger Grundstückseigentümer, hat unser Stadtbezirksrat der neuen Verordnung wie folgt zugestimmt:

Sehrt (CDU)

ja

Cordes (CDU)

ja

Kliesch (CDU)

ja

Weber (CDU)

fehlte entschuldigt

Reichelt (FDP)

ja

Stülten (SPD)

nein

Schönfeld (SPD)

nein

Rabe (SPD)

nein

Gafert (SPD)

fehlte entschuldigt

Die Abstimmung ging somit mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen für die neue Verordnung aus.

Bei der am 10.09.2006 anstehenden Kommunalwahl mit Wahl der Stadtbezirksräte haben Sie nun Gelegenheit, jene in den Stadtbezirksrat zu berufen, die sich für Ihre ureigensten Interessen an Ihrem unmittelbaren Wohnort auch tatsächlich einsetzen.

Am 18.07.2006 wurde dann im Rat der Stadt Braunschweig die neue Verordnung mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD angenommen. Das Bezirksrats- und Ratsmitglied Stülten (SPD) hat sich jedoch bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten.

Laut Bekanntgabe der Stadt Braunschweig hat sich die Zahl der Arbeitsplätze am Forschungsflughafen Braunschweig wie folgt entwickelt: Trotz dieses Arbeitsplatzverlusts von 10% am Forschungsflughafen Braunschweig in den vergangenen drei Jahren wird das Stadtbezirks- und Ratsmitglied Sehrt in der Braunschweiger Zeitung vom 20.07.2006 wie folgt zitiert: "Wolfgang Sehrt, CDU-Fraktionsvorsitzender, wies ebenfalls auf die Arbeitsplätze hin, die am Forschungsflughafen geschaffen worden seien. Allein beim Deutschen Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) seien in den vergangenen Jahren 30 Prozent neue Arbeitsplätze entstanden."

Die Begründungen der Ausbaubefürworter haben mittlerweile schon tragikomische Züge angenommen.

Hintergründe und Entwicklungen

Mit der beabsichtigten Landebahnverlängerung sind keine neuen Arbeitsplätze verbunden. Auf Anfragen im Rat der Stadt Braunschweig antwortete OB Dr. Hoffmann am 12.07.05: "Es gibt keine Zusage von Ansiedlungen, falls die Landebahn verlängert wird". Und weiter am 01.08.05: "Das Ansiedlungsgeschäft ist weitgehend tot". Das DLR braucht eine Verlängerung angeblich für seinen neuen Airbus, obwohl in Braunschweig Airbusse landen und starten. Hintergrund mag u.a. der interne Wettbewerb mit dem Flugbetrieb des DLR in Oberpfaffenhofen sein. Nachvollziehbar ist hingegen, dass VW eine Verlängerung für einige Ultra-Langstreckenflüge seines Managements pro Jahr begrüßen würde. Die Abwägungsfrage ist allerdings, ob dafür 60.000 Bäume fallen sollen und ein Landschafts- und Vogelschutzgebiet vernichtet werden darf. Wir sind für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

VW nutzt den Flughafen zu ca. 52% aller Flugbewegungen inkl. Charter. Flüge für die Forschung haben jedoch nur einen Anteil von 1,6%. Während die Verluste des Flughafens von z.Z. 1,4 Mio. Euro pro Jahr zu 83% von öffentlichen Haushalten - also von den Steuerzahlern - zu tragen sind, beteiligt sich VW entsprechend seinem Gesellschafteranteil nur mit 17% an diesem jährlich wachsenden Defizit. Wir halten dies für eine unerwünschte, indirekte Subventionierung von VW durch den Steuerzahler.

Nach einer Verlängerung der Start- und Landebahn würde sich die Flughafengesellschaft, wie zuletzt in der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren mehrfach von ihr bestätigt, um jede Art von zusätzlichem Flugverkehr bemühen. Der dann zu erwartende Fracht- und Billigflugverkehr würde, da rund um die Uhr betrieben, zu einer völlig unzumutbaren Belastung für die Anwohner im Nordosten Braunschweigs führen. Der mit dem Ausbau sprunghaft wachsende, jährliche Betriebsverlust wird aber trotz solcher Bemühungen nach Studien der Deutscher Bank und der Lufthansa nicht zu vermeiden sein.

Eine ausgewogene Abwägung von Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Belastungen muss daher unseres Erachtens weiterhin gegen die beabsichtigte Verlängerung der Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg ausfallen.

Der beabsichtigten Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg steht u.a. ein faktisches Vogelschutzgebiet entgegen, in das die Verlängerung hineingebaut werden soll. Das Gutachten wurde von der Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg mbH. selbst in Auftrag gegeben.

Die Stadt Braunschweig versucht nun nach unserer Auffassung mit einem verwaltungstechnischen Trick, sich selbst eine Ausnahmegenehmigung für die Zerstörung des Vogelschutzgebiets erteilen zu können, um danach die beabsichtigte Verlängerung zu verwirklichen.

Die Stadt Braunschweig sucht zur Zeit nach einer Zustimmung für eine neue diesbezügliche Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet LSG BS-9  in den Stadtbezirksräten (fortlaufend), im Planungs- und Umweltausschuss am 05.07.2006 und im Rat der Stadt Braunschweig am 18.07.2006. Am 18.07.2006 soll der Rat der Stadt Braunschweig auf Vorschlag der Verwaltung die neue Verordnung beschließen.

Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses sind:

Ratsfrau Isolde Saalmann (SPD)
Ratsherr Reiner Manlik (CDU), (stvV)
Ratsherr Dr.-Ing. Rüdiger Budde (CDU)
Ratsherr Manfed Dobberphul (SPD)
Ratsherr Werner Hogrefe (CDU)
Ratsherr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Klages (FDP)
Ratsfrau Renate Wittig (SPD)
Mit beratender Stimme:
Ratsfrau Birgit Leube (Grundmandat Grüne)

Die Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg haben daher einen Appell an die Mitglieder von Stadtbezirksräten, Ausschüssen und dem Rat der Stadt Braunschweig verfasst (siehe Anlage) und bitten Sie, den Appell auszudrucken und an alle von Ihnen erreichbaren Mitglieder der genannten Gremien zu übergeben bzw. zu versenden.

In dem Appell wird begründet, warum die Bürgerinitiativen die neue Verordnung für eine Irreführung der Bürgerinnen und Bürger halten: Man verkündet hochgesteckte Ziele für den Landschafts- und Vogelschutz, um dann in dem betreffenden Gebiet eine Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vornehmen zu können.

Beschlussvorlage und alle relevanten Dokumente

Alle vorstehenden Unterlagen sind auch von der Bürgerinitiative Waggum erhältlich.

In seiner Sitzung vom 03.07.2006 hat der Stadtbezirksrat 113 Hondelage einen Antrag zur Annahme der neuen Verordnung abgelehnt. Es wäre zu wünschen, dass auch andere Stadtbezirksräte aus nahe liegenden Gründen die Annahme der neuen Verordnung ablehnen.

Juni 2006

Gegenwärtige Situation

Anlässlich der Sitzung des Stadtbezirksrats Hondelage am 08.05.2006 erklärte das Stadtbezirksratsmitglied Wolfgang Richter (CDU), dass die geplante Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet selbstverständlich dazu diene, dass die geplante Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg in das betreffende Gebiet hinein erfolgen könne. Damit haben die Befürworter dieses Vorhabens für jedermann erkennbar die Katze aus dem Sack gelassen.

Andererseits haben die Befürworter einer Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg berechtigte Zweifel, ob bei einer sinngemäßen Umsetzung der geplanten Verordnung - notfalls mit Hilfe der Gerichte - in diesem Gebiet dann überhaupt noch Veränderungen möglich sind. In der Sitzung des Stadtbezirksrats Bienrode-Waggum-Bevenrode vom 04.05.2006 (siehe Anlage "Vogelschutz und Radfahrweg") wurde dazu festgestellt, dass "nach der Veränderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung keine Änderungen in der Landschaft mehr vorgenommen werden können".

Bürgerinnen und Bürger erkennen: ein Radfahrweg  durch das betreffende Gebiet würde demnach durch die neue Verordnung ausgeschlossen werden. Eine Start-/Landebahn für Flugzeuge würde jedoch den Schutz- und Erhaltungszweck des Gebiets nicht beeinträchtigen.

Informieren Sie sich daher, wer für derartigen Unfug verantwortlich ist und diesen persönlich mit trägt. Informieren Sie sich, welche zur Kommunalwahl 2006 anstehenden Kandidaten und Stadtbezirksratsmitglieder Ihre Interessen nachweislich vertreten. Zur Erinnerung: bei der Kommunalwahl geht es nicht um Bundespolitik, sondern um örtliche und damit um Ihre ureigensten Belange in Ihrer unmittelbaren Lebensumgebung.

Mai 2006

Gegenwärtige Situation

Das Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg läuft. Ein Planfeststellungsbeschluss wurde anfangs im August 2006 erwartet und wird nun möglicherweise erst im November 2006 vorliegen.

Im Erörterungstermin vom 19.-21.12.2005 wurde erstmals das ornithologische Gutachten bekannt, das im Auftrag der Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg erstellt wurde und das bereits seit Oktober 2005 vorlag. Eine Kopie des ornithologischen Gutachtens kann bei Bedarf per Email zugestellt werden.

Aufgrund dieses Gutachtens, das das betreffende Gebiet sinngemäß für unantastbar einstuft, versucht nach unserer Auffassung die Stadt Braunschweig nunmehr, das betreffende Gebiet in eigener Regie für eine Landebahnverlängerung herzurichten.

Am 10.04.2006 wurde daher ein Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile" einschließlich der Erweiterung des EU-Vogelschutzgebiets V48 "Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" öffentlich ausgelegt (siehe Anlage).

Der Entwurf liegt in Text und Karte bis zum 19.05.2006 bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Beratungsstelle Planen-Bauen-Umwelt, Zimmer 507, Langer Hof 8, 38100 Braunschweig, Montag bis Freitag 8:30 bis 14:00 Uhr sowie Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr sowie bei der Abteilung Umweltschutz, Zimmer 7, Petritorwall 8, 38118 Braunschweig, Montag bis Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 09:00 bis 13:30 Uhr aus.

Lassen Sie sich jedoch nicht täuschen: neben einer weitergehenden als bisher erfolgten Unterschutzstellung des betreffenden Gebiets stellt die Stadt Braunschweig nach unserer Auffassung die Weichen für eine Landebahnverlängerung wie folgt:
§ 7 Freistellungen
Keinen Einschränkungen aufgrund dieser Verordnung unterliegen:
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6. Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit durch eine Prüfung gem. § 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 2 BNatSchG, § 34c Abs. 2 NNatG festgestellt bzw. nach Maßgabe von § 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG, § 34 c Abs. 3 bis 5 zugelassen worden sind und zugleich die sonstigen Schutzzwecke nach § 4 Abs. 1, 3 und 4 dieser Verordnung im geringst möglichen Maß beeinträchtigen
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§ 8 Ausnahmen, Befreiungen
(1) Wird durch eine nach § 5 verbotene Handlung der Charakter des Landschaftsschutzgebietes nicht verändert und der Schutzzweck nicht beeinträchtigt, kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahme zulassen.
(2) Im Übrigen kann von den Verboten dieser Verordnung nach Maßgabe des § 53 NNatG auf Antrag Befreiung gewährt werden.
Nach unserer Auffassung könnte sich so die Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig und damit die Stadt Braunschweig selbst eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Wenden Sie sich daher bis zum 19.05.2006 mit Eingaben an eine der vorstehend genannten, auslegenden Stellen wegen des Verdachts der Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes zu Gunsten einer beabsichtigten Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg gegen diese Verordnung zur Änderung der bestehenden Verordnung, mit der offensichtlich der Bock zum Gärtner gemacht werden soll ! Fordern Sie eine Änderung der §7 und §8, so dass ein Eingriff wie z.B. eine Start-/Landebahnverlängerung in das betreffende Gebiet mit Sicherheit ausgeschlossen wird und dass der in §4 genannte Schutzzweck und die Erhaltungsziele uneingeschränkt und ohne Ausnahmen gewährleistet werden.

Eine Kopie der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das betreffende Landschaftsschutzgebiet vom 10.04.2006 kann bei Bedarf per Email zugestellt werden.

März 2006

Gegenwärtige Situation

Im Nachgang zum Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg vom 19.-21.12.2005 hat unser Rechtsanwalt Eingaben und Anträge an die Planfeststellungsbehörde gerichtet. Allerdings wurde beispielsweise der Antrag auf Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens aufgrund unzureichender rechtlicher Grundlagen wie in solchen Fällen üblich mit der Begründung abgewiesen, man brauche ja gerade das Planfeststellungsverfahren, um die rechtlichen Grundlagen zu prüfen.

Herr Jens Drückhammer (Bürgerinitiative Kralenriede) hat mit erheblichem Engagement erreicht, dass die Bürgerinitiativen nun im Besitz der Stellungnahmen der Flughafengesellschaft zu den Einwendungen im Planfeststellungsverfahren in Form einer CD-ROM sind. In dieser Dokumentation werden die Einwendungen der jeweiligen Einwendungsträger und die entsprechenden Gegenäußerungen des Antragstellers (Flughafengesellschaft) sehr übersichtlich gegenübergestellt. Die Schwächen der Argumentation des Antragstellers werden in der Schriftform für jedermann deutlich erkennbar, besser als in jeder Anhörung oder Erörterung. Die vom Antragsteller gewählte Form der Gegenäußerung mag allerdings für betroffene Bürgerinnen und Bürger Anlass für eine geharnischte Beschwerde über die Behandlung ihrer Einwendungen sein.

Mit Unterstützung der EU-Parlamentarierin Rebecca Harms haben wir bei der EU eine Beschwerde über den Missbrauch von Europäischen Fördergeldern (Ziel-2- und GA-Förderung in Niedersachsen 2000-2006) zum beabsichtigten Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg (Kombinationsfördermaßnahme 5.01 gem. EPPD-Ziel-2-Niedersachsen und nationale GA) eingereicht und um ein persönliches Gespräch im Kommissariat Regionalpolitik gebeten.

Die Ausbaubefürworter sind weiterhin u.a. mit folgenden Problemen konfrontiert:
  1. Mehrere Millionen Euro teure Gutachten zum Raumordnungsverfahren (Alte Begründung: Ausbau angesichts hohen Verkehrsaufkommens) waren mangels Förderfähigkeit eines derart begründeten Vorhabens vermutlich für die Katz. Die Gutachten mussten für das Planfeststellungsverfahren (Neue Begründung: Ausbau nur für die Forschung) offensichtlich mit erheblichem Aufwand umfrisiert werden, um möglicherweise unter dem Deckmantel der Forschung doch noch Fördermittel der EU erlangen zu können.
     
  2. Trotz eines Ausbaus "nur für die Forschung" muss an einem Ausbau für Charter-, Linien- und Werksverkehr festgehalten werden, denn nur so lasse sich laut Aussage der Ausbaubefürworter das steigende Defizit der Flughafengesellschaft in den Griff bekommen.
     
  3. Der Flughafen Hannover lehnt jedoch jeden Ausbau ab, der in den Geschäftsbereich des nicht ausgelasteten Flughafens Hannover eingreifen würde.
     
  4. Das faktisch bestehende, für den Ausbau jedoch benötigte Vogelschutzgebiet ist nach geltender Rechtsauffassung unantastbar.  Die Stadt Braunschweig wird jedoch vermutlich in Kürze versuchen, in eigener Regie das betreffende Gebiet als "Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Auflagen" auszuweisen und sich danach selbst für die beabsichtigte Landebahnverlängerung eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
     
  5. Ein für die beabsichtigte Landebahnverlängerung benötigtes Gelände ("Filetstück") steht jedoch weiterhin nicht zum Verkauf.
     
  6. Die mit der Durchführung des geplanten und mit der Erschließung zweier neuer Gewerbegebiete insgesamt ca. 45 Mio. Euro teuren Projekts zu beauftragende Struktur Braunschweig GmbH hat seit Jahren und erneut laut Taschenkalender 2006 der Stadt Braunschweig einen Personalstand von Null Personen und vermittelt damit den Eindruck einer Briefkastenfirma, die möglicherweise nur gegründet wurde, um erwartete Fördermittel der EU beantragen zu können. Die Flughafengesellschaft selbst kann einen derartigen Antrag nicht mit Aussicht auf Erfolg stellen.

Februar 2006

Nach dem Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg vom 19.-21.12.2005 vertraten die Rechtsbeistände der Bürgerinitiativen die Auffassung, dass für den beabsichtigten Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg zur Zeit keine ausreichende rechtliche Grundlage vorhanden ist. Diesbezügliche Einwendungen sowie die Bitte um die Möglichkeit einer Einsichtnahme von Stellungnahmen der Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg zu den Einwendungen der Bürgerinitiativen wurden von der Planfeststellungsbehörde bisher nur zur Kenntnis genommen und im Falle der Einsichtnahme der Stellungnahmen abgelehnt.

Zu dem Beitrag der Braunschweiger Zeitung vom 10.01.2006: "Man kann sich nicht einfach über den Naturschutz hinwegsetzen" wurde die IHK Braunschweig um ein Gespräch zur Erläuterung der Hintergründe ihrer Einlassungen zum beabsichtigten Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg gebeten. Die IHK Braunschweig hat diese Bitte mit zum Teil abenteuerlich anmutenden Behauptungen abgelehnt. Der gesamte Vorgang kann auf der Webseite der Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg unter IHK nachgelesen werden.

Januar 2006

Vom 19.-21.12.2005 hat ein Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg stattgefunden, bei dem betroffene Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, angeschlossene Verbände sowie die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Braunschweig e.V. durch zwei namhafte Rechtsanwälte vertreten waren.

Die Rechtsanwälte haben ihre Aufgaben mit großem Engagement und mit hervorragender Kompetenz übernommen. Es wurde deutlich, dass ohne eine derartig rechtliche Vertretung die Argumentationsschwächen der Ausbaubefürworter in Anwesenheit der Planfeststellungsbehörde auch nicht nur annähernd derartig beeindruckend gebrandmarkt worden wären.

Entsprechend unsicher argumentierten die Ausbaubefürworter und verloren bis zum Ende der Veranstaltung zunehmend an Boden. Von den angeblichen Bedarfsträgern eines Ausbaus, nämlich Aerodata, DLR, TU Braunschweig und VW, verließen deren Repräsentanten bereits nach dem ersten Tag die Sitzung. Nur der Vertreter von VW harrte bis zum Schluss aus, wohl wissend, dass der beabsichtigte Ausbau vornehmlich den Interessen von VW dienen soll.

In Gesprächen mit anwesenden Fachleuten zeigte sich, dass die Ausbaubefürworter u.a. mit folgenden Problemen konfrontiert sind:
  1. Mehrere Millionen Euro teure Gutachten zum Raumordnungsverfahren (Alte Begründung: Ausbau angesichts hohen Verkehrsaufkommens) waren mangels Förderfähigkeit eines derart begründeten Vorhabens vermutlich für die Katz. Die Gutachten mussten für das Planfeststellungsverfahren (Neue Begründung: Ausbau nur für die Forschung) vermutlich mit erheblichem Aufwand umfrisiert werden, um möglicherweise unter dem Deckmantel der Forschung doch noch Fördermittel der EU erlangen zu können.
     
  2. Trotz eines Ausbaus "nur für die Forschung" muss an einem Ausbau für Charter-, Linien- und Werksverkehr festgehalten werden, denn nur so lasse sich laut Aussage der Ausbaubefürworter das steigende Defizit der Flughafengesellschaft in den Griff bekommen.
     
  3. Der Flughafen Hannover lehnt jedoch jeden Ausbau ab, der in den Geschäftsbereich des nicht ausgelasteten Flughafens Hannover eingreifen würde.
     
  4. Das faktisch bestehende, für den Ausbau jedoch benötigte Vogelschutzgebiet ist nach geltender Rechtsauffassung unantastbar. Mit einer Meldung des Vogelschutzgebiets an die EU versucht ausgerechnet der Nds. Umweltminister, auf europäischer Ebene eine Ausnahmegenehmigung für die Zerstörung eines faktischen Vogelschutzgebiets zu erreichen. Nach Meinung eines Gutachters sei aber die EU in diesem Falle noch restriktiver als der nationale Gesetzgeber.
     
  5. Ein für den beabsichtigten Ausbau benötigtes Gelände ("Filetstück") steht nicht zum Verkauf.
     
  6. Die mit der Durchführung des geplanten und ca. 45 Mio. Euro teuren Projekts zu beauftragende Struktur Braunschweig GmbH hat seit Jahren und erneut laut Taschenkalender 2006 der Stadt Braunschweig einen Personalstand von Null Personen und vermittelt damit den Eindruck einer Briefkastenfirma, die möglicherweise nur gegründet wurde, um erwartete Fördermittel der EU beantragen zu können. Die Flughafengesellschaft selbst kann einen derartigen Antrag nicht mit Aussicht auf Erfolg stellen.
Nach dem Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg vom 19.-21.12.2005 vertraten die Rechtsbeistände der Bürgerinitiativen die Auffassung, dass für den beabsichtigten Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg keine ausreichende rechtliche Grundlage vorhanden ist. Diesbezügliche Einwendungen sowie die Bitte um die Möglichkeit einer Einsichtnahme von Stellungnahmen der Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg zu den Einwendungen der Bürgerinitiativen wurden von der Planfeststellungsbehörde zur Kenntnis genommen und im Falle der Einsichtnahme der Stellungnahmen abgelehnt.

Zu dem Beitrag der Braunschweiger Zeitung vom 10.01.2006: "Man kann sich nicht einfach über den Naturschutz hinwegsetzen" wurde die IHK Braunschweig um ein Gespräch zur Erläuterung der Hintergründe ihrer Einlassungen zum beabsichtigten Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg in diesem Beitrag gebeten. Die IHK Braunschweig hat diese Bitte mit zum Teil abenteuerlich anmutenden Behauptungen abgelehnt. Der gesamte Vorgang kann auf der Webseite der Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg unter Informationen nachgelesen werden.

Zuletzt inhaltlich überarbeitet: 22.03.2010

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