"Wirtschafts- und Verkehrsminister Walter Hirche hatte am vergangenen Freitag die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angewiesen, zügig eine lückenlose Aufklärung aller Geschehnisse auf der Transrapid-Teststrecke in Lathen vorzunehmen. Nach einem heute von der Landesbehörde vorgelegten ersten Bericht hat es in den vergangenen Jahren weitere kleine Vorfälle an der Versuchsstrecke gegeben. "Die offenbar unzureichende Informationspolitik der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie die schleppende Aufarbeitung früherer Geschehnisse an der Versuchsanlage - auch wenn sie von kleiner Natur sind - haben mich bewogen, unmittelbar nach Bekanntwerden weiterer Vorfälle im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesrechnungshof eine Sonderprüfung der Aufgabenwahrnehmung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einzuleiten", so Hirche. Die Leitung dieser Sonderprüfung übernimmt Lutz Bardelle, Mitglied des Senats des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. Hirche: "Es ist gut, wenn mit dem Landesrechnungshof eine unabhängige Institution diese Aufgabe wahrnimmt." In einer Organisationsprüfung soll insbesondere das Verwaltungshandeln der Genehmigungsbehörde in allen Phasen untersucht werden."
Profitabel - Wie die Industrie an Gesetzen mitstrickt "Lesen Sie dazu auch in der Anlage die diesbezügliche Pressemitteilung der Kommission zur Abwehr des Fluglärms.
"Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig - sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros - Tür an Tür mit Regierungsbeamten und ... mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte - gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger"
Bericht von Ralph Hötte, Kim Otto, Markus Schmidt, Matthias Veit als Text der MONITOR-Sendung vom 19. Oktober 2006 beim WDR. http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=836&sid=153
Der Fraktionsführer der CDU im Rat der Stadt Braunschweig hatte am 18.07.2006 im Rat berichtet: "Die DLR hat uns beispielsweise vorgerechnet, dass wir in den letzten 3 Jahren 30% Zuwachs an qualifizierten Arbeitsplätzen bekommen haben in wenigen Jahren nur in dem Bereich nur in den wenigen Jahren." Laut Jahresberichten des DLR hatte das Forschungszentrum Braunschweig des DLR im Jahre 1997 713 und im Jahre 2005 ca. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies entspricht einem Zuwachs von lediglich ca. 5,2 Prozent statt der vorgetragenen 30 Prozent. Auf Nachfrage nach dem Hintergrund der unglaubwürdigen Darstellung im Rat der Stadt Braunschweig teilte die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU mit: "Herr Sehrt hat das in der Ratssitzung so nicht gesagt". Auf den Hinweis, dass hierzu aber eine Tonaufzeichnung vorläge, korrigierte die Fraktionsgeschäftsstelle: " Ich hatte die Aussage von Herrn Sehrt so verstanden, dass sich die 30%ige Erhöhung auf dem gesamten Flughafenbereich bezieht. Nach Anhörung der Tonbandaufzeichnung muss ich feststellen, dass diese Einschätzung mit der tatsächlichen Aussage nicht übereinstimmt". Die Aufforderung, Herr Sehrt möge daher anlässlich der nächsten Ratssitzung eine Entschuldigung mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns für eine unzutreffende Darstellung der Arbeitsplatzsituation am Forschungsflughafen Braunschweig abgeben, beantwortete die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU wie folgt: "Für eine Entschuldigung von Herrn Sehrt mit "dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns für eine unzutreffende Darstellung der Arbeitsplatzsituation am Forschungsflughafen Braunschweig" in der nächsten Ratssitzung sehe ich keinen Anlass".Die Bürgerinitiative sieht jedoch sehr wohl einen Anlass, Fehlinformationen des Rats der Stadt Braunschweig zu korrigieren, die offenbar nur zur Aufwertung der Argumentation der Befürworter einer Startbahnverlängerung abgegeben werden.
Bescheid des Finanzamtes zum Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes
Alle, die beim Finanzamt Braunschweig-Altewiekring einen Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes/ Grundsteuermessbetrages aufgrund des geplanten Flughafenausbaus gestellt hatten, haben jetzt vom Finanzamt eine abschlägige Antwort erhalten. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb der Einspruchsfrist von 1 Monat gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Ein vorbereitetes Widerspruchsschreiben steht demnächst im Internet unter der Adresse http://bi-flughafen-bs.de unter "New" zum Herunterladen zur Verfügung. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann sich einen Vordruck bei einem der BI Vertreter in seiner Nähe abholen (Adressen sind zu erfragen unter Tel. 05309-5112).
Behauptung | Es
besteht Planungssicherheit für die Verlängerung der Startbahn. |
Tatsache | Eine
Planfeststellung ist bisher nicht erfolgt. |
Behauptung | Von
einer Verlängerung sei "Niederwald" betroffen, alles andere sei
"normaler Wald". |
Tatsache | Laut
Umweltatlas der Stadt Braunschweig handelt es sich bei dem
betroffenen Wald um Eichenmischwald, nachzusehen unter
http://www.braunschweig.de/umwelt_naturschutz/infos/umweltatlas/4/karte4-3.html
Unter Niederwald versteht man eine heute kaum noch übliche,
plantagenartige Form der Forstwirtschaft, bei der Baumarten
verwendet werden, die zu einer Regeneration aus Stockausschlägen
fähig sind. Nachzulesen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Niederwald |
Behauptung | Mit
der Landebahnverlängerung gehen nur ca. 1% des Vogelschutzgebiets
verloren. |
Tatsache | Der
Untersuchungsraum des ornithologischen Gutachtens betraf nicht das
ca. 3.000 ha große und nicht auf Braunschweiger Boden befindliche,
weit abgelegene Vogelschutzgebiet V48. Es betraf 417 ha am Flughafen
befindliches und für die Braunschweiger Bevölkerung fußläufig
erreichbares Waldgebiet, das mit hoher Wahrscheinlichkeit die
Kriterien eines faktischen Vogelschutzgebiets erfüllt. Nachzulesen
unter www.strassenbau.niedersachsen.de/download/44099.pdf |
Behauptung | Die
Verlängerung erlaubt auch Start und Landung größerer Maschinen, so
des neuen Airbus A320 des DLR oder des A 319 von Volkswagen. |
Tatsache | Nicht
nur der Airbus A320 des DLR sowie Flugzeuge des Typs Airbus A319
sind in Braunschweig gelandet und gestartet. Der Airbus A319 der
Volkswagen AG ist in Braunschweig stationiert. |
Behauptung | Der
Flughafen ist Standort für ca. 24 größere Firmen, Behörden und
Forschungs-einrichtungen, die ihn zum großen Teil für ihre Arbeit
benötigen. |
Tatsache | In
den Unterlagen zur Planfeststellung finden sich als am Flughafen
stationierte Bedarfsträger einer Landebahnverlängerung nur das DLR,
die TU Braunschweig, die Aerodata GmbH und die Volkswagen AG. Nur
die Volkswagen AG lieferte mit beabsichtigten
Ultra-Langstreckenflügen des VW-Managements von Braunschweig aus
statt von Hannover aus eine nachvollziehbar erscheinende Begründung.
Es ist allerdings eine Abwägungsfrage, ob für wenige Flüge pro Jahr
und für eine geringe Zeitersparnis 100 ha Wald mit ca. 60.000 Bäumen
sowie ein ortsnahes Vogelschutzgebiet zur Vernichtung freigegeben
werden. |
Sehrt (CDU) |
ja |
Cordes (CDU) |
ja |
Kliesch (CDU) |
ja |
Weber (CDU) |
fehlte entschuldigt |
Reichelt (FDP) |
ja |
Stülten (SPD) |
nein |
Schönfeld (SPD) |
nein |
Rabe (SPD) |
nein |
Gafert (SPD) |
fehlte entschuldigt |
§ 7 FreistellungenNach unserer Auffassung könnte sich so die Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig und damit die Stadt Braunschweig selbst eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Keinen Einschränkungen aufgrund dieser Verordnung unterliegen:
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6. Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit durch eine Prüfung gem. § 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 2 BNatSchG, § 34c Abs. 2 NNatG festgestellt bzw. nach Maßgabe von § 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG, § 34 c Abs. 3 bis 5 zugelassen worden sind und zugleich die sonstigen Schutzzwecke nach § 4 Abs. 1, 3 und 4 dieser Verordnung im geringst möglichen Maß beeinträchtigen
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§ 8 Ausnahmen, Befreiungen
(1) Wird durch eine nach § 5 verbotene Handlung der Charakter des Landschaftsschutzgebietes nicht verändert und der Schutzzweck nicht beeinträchtigt, kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahme zulassen.
(2) Im Übrigen kann von den Verboten dieser Verordnung nach Maßgabe des § 53 NNatG auf Antrag Befreiung gewährt werden.