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Kurzinformation zum geplanten Ausbau des Flughafens

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Quelle: www.luftbilder-braunschweig.de

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg: Im Hintergrund das vom Flughafenausbau betroffene Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet.
Ansicht des Gebiets nach den Forderungen der umweltzertifizierten Unternehmen
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt und Volkswagen AG

Überblick

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt mit über 500 Landeplätzen, davon 17 internationalen Flughäfen und ca. 150 Heliports das dichteste Luftverkehrsnetz der Welt.

Das seinerzeit gültige Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen von 1994 bestimmte lediglich: „Die Verkehrsflughäfen Braunschweig und Emden haben überregionale Bedeutung. Sie sind zur Verbesserung der Standortgunst dieser Landesteile zu sichern.“

Das Land Niedersachsen wollte neben dem Flughafen Hannover den Flughafen Braunschweig mit einer Verlängerung der Start- und Landebahn für Linien- und Charterverkehr ausbauen. Es konnte damit zugleich der Volkswagen AG, an der das Land Niedersachsen zu 20% beteiligt ist, Ultralangstreckenflüge von Braunschweig aus ermöglichen. Nur so lasse sich das Defizit des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg von derzeit 1,2 Mio. auf Dauer ausgleichen, meinte der damalige Geschäftsführer der Flughafengesellschaft.

Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH lehnt den Ausbau des Braunschweiger Flughafens ab und akzeptiert lediglich die Nutzung als Sonderflughafen für Forschungszwecke.

Der Flughafen Braunschweig wurde daraufhin in Flughafen Braunschweig-Wolfsburg umbenannt und zum Forschungsflughafen erklärt mit einer Zweckbindung für die Forschung für 15 Jahre.

Da die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn einen Eingriff in ein mehrfach geschütztes Landschaftsschutz-, Naturschutz-,Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet der EU erforderlich machte, überzog die Stadt Braunschweig das Gebiet mit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung, die einen Ausnahmetatbestand wie die Verlängerung einer Start- und Landebahn in dieses Gebiet hinein und damit eine Befreiung von den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes ermöglicht.

Hauptnutznießer einer Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg sind die Volkswagen AG und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

Der NABU und Grundbesitzer klagten vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn, da hiervon 60.000 Bäume in einem mehrfach geschützten Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet betroffen sind.

Die Nds. Landesregierung begründete ihr Vorhaben mit "öffentlichem Interesse" und der Forschung des am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg angesiedelten Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt ist Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft und wie diese Empfänger institutioneller Förderung durch Bund und Länder, auch durch das Land Niedersachsen.

Das Nds. Oberverwaltungsgericht wies die Klage gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn ab unter Hinweis auf das öffentliche Interesse und auf die Forschung (Urteilsbegründung). Beweisanträge, dass für die Forschung keine Verlängerung der Start- und Landebahn benötigt werde, wies das Gericht ebenfalls zurück. Auch eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab.

Am 8. Januar 2010 wurde mit dem Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg begonnen. Es wurden nach Angaben der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zunächst 18.000 Bäume gefällt. Die mit der beabsichtigten Startbahnverlängerung geplante Sperrung der am Flughafen vorbeiführenden Landesstrasse (Grasseler Strasse) würde ca. 10.000 Bürgerinnen und Bürger zu langen Umwegen zwingen. Die aufgrund der geplanten Sperrung geplante Umfahrung wurde jedoch vom Nds. Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf unzureichend geprüfte Alternativen nicht genehmigt. Auto- und Radfahrer sowie der öffentliche Personennahverkehr werden sich daher bis auf weiteres selbst Umfahrungsmöglichkeiten suchen müssen.

10.12.2002
Grundsatzbeschluss des Rats der Stadt Braunschweig zur Verlängerung der Start- und Landebahn. Gesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (bis 2008):

Stadt Braunschweig
42,6 %
Land Niedersachsen
17,8 %
Volkswagen AG
17,8 %
Stadt Wolfsburg
17,8 %
Landkreis Gifhorn
  2,0 %
Landkreis Helmstedt
  2,0 %

Dabei haben allerdings die Landkreise Gifhorn und Helmstedt ihre Zahlungen von Betriebsmittelzuschüssen zum Ausgleich der jährlich steigenden Verluste der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH

2006 (Ist)
1,423 Mio. Euro
2007 (Soll)
1,794 Mio. Euro
2008 (Soll)
2,149 Mio. Euro
2009 (Soll)
2,277 Mio. Euro

bereits seit Jahren eingestellt.

18.06.2005
Finanzierungsvereinbarung der Gesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH unter Einschluss von Fördermitteln der EU in Höhe von 9,96 Mio. Euro, ohne allerdings einen Antrag bei der EU gestellt zu haben.

18.07.2006
Der Rat der Stadt Braunschweig überzieht das für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg benötigte,  mehrfach geschützte Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet mit einer  Landschaftsschutzgebietsverordnung, die in §7 Abs. 6 den beabsichtigten Eingriff erlaubt: „Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit durch eine Prüfung gem. Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 2 BNatSchG, § 34 c Abs. 2 NNatG festgestellt bzw. die nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG, § 34 c Abs. 3 bis 5 NNatG zugelassen worden sind, und die zugleich die sonstigen Schutzzwecke nach § 4 Abs. 1, 3 und 4 dieser Verordnung im geringst möglichen Maß beeinträchtigen“.

15.01.2007
Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg.

17.01.2007
Klage des NABU, Landesverband Niedersachsen, sowie betroffener Grundbesitzer gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 15.01.2007 vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 7 KS 28/07 und 7 KS  59/07. Rechtsbeistände: Rechtsanwälte Mohr, Hamburg, und Rechtsanwalt  Karsten Sommer, Berlin.

24.09.2008
Schreiben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik, mit der Mitteilung, dass eine Förderung des Ausbaus des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg/Deutschland mit Fördermitteln der EU nicht beabsichtigt sei.
Nachricht DGREGIO.B.3/DP(2008) 630895 vom 24.09.2008.

16.01.2009
Das Land Niedersachsen steigt als Gesellschafter beim Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg aus. Das Nds. Finanzministerium gibt eine
Begründung für den Ausstieg. Niedersächsischer Landtag, Stenografischer
Bericht, 29. Sitzung, Hannover, den 16. Januar 2009, dort Anlage 5.
https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/steno/16_wp/endber029.pdf

Gesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Ende 2009):

Stadt Braunschweig
42,0 %
Stadt Wolfsburg
17,8 %
Landkreis Gifhorn
  2,0 %
Landkreis Helmstedt
  2,0 %

08.06.2009
Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Dr. Hoffmann, erklärt: "Wir müssen in den nächsten Jahren alle gemeinsam mehr herausarbeiten, welche Bedeutung Europa für uns praktisch hat – zum Beispiel der Ausbau des Forschungsflughafens wäre ohne EU-Mittel nicht möglich."

20.05.2009
Abweisung der Klagen des NABU und der Grundbesitzer 7 KS 28/07 und 7 KS 59/07 OVG Lüneburg, Urteil vom 20.5.2009. Urteilsbegründung.
Keine Zulassung einer Revision.

20.08.2009
Schreiben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik, mit der Mitteilung, dass nach Auskunft der für die Durchführung des Operationellen EFRE-Programms 2007-2013 Niedersachsen verantwortlichen Verwaltungsbehörde für das Projekt derzeit nur nationale Mittel reserviert sind.
Nachricht REGIO F1 BG-gff D(2009) 780396 vom 20.08.2009.

28.08.2009
Anlässlich der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009 erklärt Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler: "Für das Vorhaben zum "Ausbau Avionik Cluster Braunschweig" hat die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als Träger der Maßnahme im Juli 2009 einen Antrag auf Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gestellt."

01.10.2009
Ab dem 1.10.2009 wäre die Fällung von 60.000 Bäumen rechtlich möglich gewesen, jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem Eilantrag des NABU mit aufschiebender Wirkung entsprochen.

11.11.2009
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungs-beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 20.05.2009 ab.

08.01.2010
Beginn des Ausbaus des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg mit Fällung von zunächst 18.000 Bäumen. Beginn der täglichen Demonstrationen im betroffenen Gebiet gegen den Ausbau des Flughafens.

17.05.2010
Fund des Eremiten (osmoderma eremita), einer hoch geschützten, prioritären Tierart im Bereich des Flughafenausbaus.

05.06.2010
150. Waldspaziergang der Demonstranten gegen den Flughafenausbau und zur Inspektion des Geschehens im Querumer Forst.

11.06.2010
Beschwerde bei der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006.


Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Köln-Porz wurde im November 2000 als umweltfreundliches Unternehmen nach dem "Ökostandard" ISO 14001 zertifiziert. Man meint: "Als wichtige Beiträge zur ökologischen Seite der Nachhaltigkeit setzt sich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) kontinuierlich mit seinen umweltrelevanten Aktivitäten auseinander. So werden Umweltaspekte und Umweltauswirkungen regelmäßig identifiziert und erfasst sowie Maßnahmen zur Verbesserung geplant, umgesetzt und überwacht." (Quelle).

Man verweist dazu insbesondere auf die "Selbstverpflichtung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, negative Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Umwelt stetig zu minimieren." Weiter heißt es: "Umweltschutz ist seit Jahren wesentlicher Bestandteil der Arbeiten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt." Eine der Aktivitäten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt sind Flugversuche, die seit Jahrzehnten am Braunschweiger Flughafen durchgeführt werden. In der juristischen Auseinandersetzung wurden die Forschungsflüge weitgehend auf das Thema "Hochauftriebsforschung" reduziert. Diese Forschung erfordere ein möglichst hohes Startgewicht des Versuchsflugzeugs und damit eine längere Startbahn, um entsprechende Auftriebsuntersuchungen durchführen zu können. Tatsache ist jedoch, dass der Auftrieb eines Flugzeugs keine Funktion der Flugzeugmasse ist. Ein entsprechender Beweisantrag wurde durch das Gericht abgelehnt.

Volkswagen AG

Am 29.6.2009 berichteten die Wolfsburger Nachrichten [1], der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Prof. Dr. Martin Winterkorn, habe den Wunsch geäußert, VW zum grünsten Automobilbauer der Welt zu machen. Für dieses Ziel werde hart gearbeitet. „Dass der Umweltaspekt wichtig ist, hat bei VW bereits eine lange Tradition", so Günter Damme, Leiter Umwelt im VW-Konzern. Im Gegensatz dazu stehen Aktivitäten der Vergangenheit [2,3,4]. Nun sollen 60.000 teils über 200 Jahre alte Bäume einer Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg zum Opfer fallen. Dann können die Flugzeuge der Volkswagen AG vollbetankt von Braunschweig anstatt vom nahen Flughafen Hannover in ferne Regionen starten, ohne einen Zwischenstopp für das Auftanken einlegen zu müssen. Aus einer Mitteilung der Volkswagen AG: "Der Volkswagenkonzern hat als weltweit tätiges Unternehmen entsprechenden Reisebedarf für sein Top-Management." Der kurze Weg zum nahen Flughafen Hannover bleibt allerdings unerwähnt.

Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren

Die Helmholtz-Gemeinschaft leistet Beiträge zur Lösung großer und drängender Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch wissenschaftliche Spitzenleistungen in sechs Forschungsbereichen. Sie ist mit 28.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 16 Forschungszentren und einem Jahresbudget von rund 2,8 Milliarden Euro die größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands. Die Helmholtz-Gemeinschaft war lange Zeit Betreibergesellschaft von ASSE II. Dazu hieß es bei CONTRATOM: "Die ganze Wahrheit heißt Asse II und der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Prof. Dr. Jürgen Mlynek, trägt letztendlich die volle Verantwortung und Schuld für das was dort geschehen ist, daran ändert auch die Aussage der Bundesforschungsministerin Annette Schavan nichts, auf die er sich so gerne beruft." Noch am 4. September 2008 gab deren Präsident bekannt: "Ich danke auch der Forschungsministerin Schavan, dass sie sich von Anfang an mit dem Thema Asse auseinandergesetzt und jetzt klare Perspektiven aufgezeigt hat." Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt ist Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft.

[1] Wolfsburger Nachrichten: 29. Juni 2009, VW: Das Werk, Seite 15
[2] VOLKSWAGEN - In einer Randgesellschaft. Der Spiegel, 10.11.1986
[3] Die Plünderung des Amazonasgebietes und die Volkswagen-Fazenda.
[4] National Audubon Society Builds Boardwalk from Ancient Trees Cut in the Brazilian Amazon

Zuletzt inhaltlich überarbeitet: 19.09.2018

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