Die Fakten
zum Ausbau des Braunschweiger Flughafens
1999 - 2012
- Der Konzern Volkswagen AG wünscht eine längere Startbahn des
Braunschweiger Flughafens für Flüge seiner Geschäftsleitung von
Braunschweig aus statt vom nahen Flughafen Hannover. Der
Fraktionsvorsitzende der CDU im Nds. Landtag, Dr. Christian Wulff,
bringt dementsprechend am 28. Juni 1999 mit Drucksache
14/876 im Nds. Landtag den Antrag auf Erweiterung der Start-
und Landebahn nach Osten auf ca. 2.300 m und deren Verbreiterung auf
45 m ein. Das Vorhaben ist jedoch mangels öffentlichem
Interesse weder genehmigungsfähig noch förderfähig.
- Der Nds. Ministerpräsident Dr. Christian Wulff ist Mitglied
des Aufsichtsrats der Volkswagen AG und engagiert sich daher trotz
aller Hemmnisse vehement für eine längere Startbahn des
Braunschweiger Flughafens. Er bestätigt, dass die Volkswagen AG der
Hauptnutzer des
Flughafens ist und verordnet in dieser Angelegenheit Kabinetts-Disziplin.
- Der auch von der Nds. Landesregierung
geförderte Konzern Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
steuert ganz im Einklang mit der Landesregierung mit dem
Argument „Forschung“ das bisher fehlende öffentliche Interesse an
einer Startbahnverlängerung bei. Forschungsziel sei ein bürgernahes
Flugzeug, das so leise sein soll, dass es noch näher am Bürger und
auf kürzestem Raum stadtnah starten und landen kann.
- Der Förderung des Flughafenausbaus mit öffentlichen Mitteln
steht nun scheinbar nichts mehr im Wege. Gleichzeitig ist aber ein
über 200 Jahre alter Wald in einem Natur- und Vogelschutzgebiet in
seinem Bestand gefährdet.
- Die EU hat aufgrund von Beschwerden über die geplante
Waldvernichtung ein naturschutzfachliches Pilotverfahren zum Ausbau
des Braunschweiger Flughafens eingeleitet. Anlass ist u.a. das
Vorkommen des Eremiten - einer hoch geschützten, prioritären
Käferart - im betroffenen Wald. Das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
wiegelt ab.
- Die Bundeskanzlerin tritt zwar gern als Advokatin des
Umweltschutzes auf. Einen Hilferuf der Braunschweiger
Bürgerinitiativen lässt sie jedoch unbeantwortet. Das gleiche Bild
bieten die Vorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Dr. Margot Käßmann (ehemals) und Dr. h.c. Nikolaus Schneider,
sowie der Vorsitzende der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in
Braunschweig, Prof. Dr. Friedrich Weber, die sich nur ausweichend
äußern.
- Die Förderung des Flughafenausbaus mit öffentlichen Mitteln
gerät jedoch durch Tricks und geheime Absprachen der
Verantwortlichen ins Zwielicht. Erwartete Fördermittel der EU
bleiben aus und Fördermittel des Landes Niedersachsen fließen nur
spärlich.
- Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (Vorsitzender
Dr. Gert Hoffmann, stv. Vorsitzender Landesbischof Prof. Dr.
Friedrich Weber) hackt trotz aller Einwendungen und Proteste im
Auftrag der Flughafengesellschaft einen Teil ihres eigenen Waldes
für den Flughafenausbau ab. Ein hoch
geschütztes
Waldgebiet auf kirchennahem Grund wird durch 41.132
Rodungen und zusätzlich durch noch einmal 2.000 lebensbedrohliche
Baumkürzungen ruiniert.
- Der Umsetzung der Umwelt- und Naturschutzauflagen,
festgelegt im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau und
im Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts, kommen die
zuständigen Behörden zumeist mangelhaft, teils gar nicht nach.
- Aufgrund des Verdachts von Straftaten werden mehrere
Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Startbahnverlängerung
gestellt. Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften haben jedoch
in allen Fällen Ermittlungen eingestellt bzw. gar nicht erst
aufgenommen oder auf die Möglichkeit der Nachbesserung durch die
Verantwortlichen verwiesen.
- Mit der Startbahnverlängerung wird eine wichtige
Landesstraße gesperrt. Die Bevölkerung im Norden Braunschweigs gerät
dadurch in eine Hinterhoflage. Ein andauerndes Verkehrschaos im
Norden Braunschweigs ist die Folge. Die
Einziehung des betreffenden Straßenabschnitts ist jedoch
rechtswidrig. Dazu stellt die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr am 26.1.2011 fest: "Die
Einziehung
ist
abhängig von der Bedingung des Baus der Ostumfahrung. Eine solche
ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig."
- Die Bevölkerung sowie Betriebe, Rettung und Polizei werden
durch die Sperrung der Landesstraße auf Dauer zu kostspieligen und
zeitraubenden Umwegfahrten gezwungen. Die Sicherheit der Bevölkerung
wird durch das Verkehrschaos nachhaltig beeinträchtigt.
- Den Nutzen der Startbahnverlängerung hat die Volkswagen AG,
den Schaden und die damit verbundenen Kosten tragen die
Bürgerinnen und Bürger.
Zuletzt
überarbeitet:
08.07.2012