- War der Eingriff in das
Natura-2000-Schutzgebiet "Querumer Holz" legal?
Immer wieder kommt es zu Baumfällungen
in Waldschutzgebieten, seit Anfang 2022 mindestens 300 Mal.
Experten sehen erhebliche Schäden für gefährdete Arten.
Naturschutzbehörden bleiben häufig außen vor.
Der Eingriff in das geschützte Natura-2000-Gebiet "Querumer Holz"
wurde im Jahre 2006 legalisiert, in dem man das betreffende Gebiet zum
Landschaftsschutzgebiet erklärte, das keinen adäquaten Schutz wie für
Natura-2000-Gebiete mehr bot.
Dazu die Stadt Braunschweig u.a.:
"Es wurde dargestellt, dass es sich bei den südwestlich an das
bereits gemeldete Vogelschutzgebiet (VSG) V 48 "Laubwälder
zwischen Braunschweig und Wolfsburg" anschließenden Waldflächen des
Querumer Forstes um ein "faktisches Vogelschutzgebiet" handelt und
diese daher förmlich unter Schutz zu stellen sind ...
Das Niedersächsische
Umweltministerium (MU) hatte per Erlass vom
25. Januar 2006 entschieden, die Unterschutzstellung des
Querumer Waldes solle als Landschaftsschutzgebiet (LSG) erfolgen.
Zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die
unteren Naturschutzbehörden ...
In Umsetzung des Erlasses des MU hat die
Verwaltung einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Verordnung über
das Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz" gefertigt, im Rahmen
dessen sowohl die Unterschutzstellung des Vogelschutzgebietes als auch
die Anpassung der bisherigen Verordnung an aktuelle örtliche und
rechtliche Gegebenheiten erfolgt ...
Die Unterschutzstellung ist im Übrigen
erforderlich, um die betroffenen Flächen einer Abwägungsentscheidung
im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung
des Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg zugängig zu machen."
Vorlage
10616/06 der Stadt Braunschweig vom 23.06.2006
-
Wie ist der Zustand der Ausgleichs- und Ersatzflächenflächen?
Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH ist aufgrund des
Planfeststellungsbeschlusses vom 15.01.2007 für die Verlängerung der
Start- und Landebahn dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2032 ein Monitoring
aller Ausgleichs- und Ersatzflächen im Abstand von fünf Jahren
durchzuführen, um mit Hilfe dessen die Entwicklung einer gesicherten
Kultur bis 2032 zu gewährleisten.
Für die Bewertung von Aufforstungen ist die Anzahl vitaler Bäume je
Hektar entscheidend. Ist die Baumdichte so gering, dass die Entwicklung
eines mehr oder weniger geschlossenen Bestandes mittelfristig (in den
kommenden 10 Jahren) nicht zu erwarten ist, sind Nachpflanzungen
durchzuführen, um die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zu
erfüllen.
Der erste Monitoringbericht
(2017) schlägt auf 9 Einzelflächen im Verwaltungsbereich der Stadt
Braunschweig und auf zwei Flächen des Landeskreises Wolfenbüttel
Nachpflanzungen vor.
-
Wie wurde der Ausbau des Flughafens finanziert?
Der Ausbau des Flughafens wurde wie folgt finanziert:
18,7
Mio. Euro |
Land
Niedersachsen aus GRW²-Mitteln.
Hierzu der Nds. Ministerpräsident McAllister am 29.8.2011: "Die
18,7 Millionen Euro, die das Land gegeben habe, seien gut
und sinnvoll angelegtes Geld."
|
22,4
Mio. Euro |
Anteilige
Barmittel der seiner zeitigen Gesellschafter Stadt Braunschweig,
Stadt Wolfsburg und Volkswagen AG.
|
Laut 2.
Finanzierungsvereinbarung zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-
Wolfsburg vom 31.01.2013 werden die Gesamtkosten des Vorhabens wie folgt
angegeben:
"Es werden Fördermittel in
Höhe von 18.026.720,33 € bewilligt, hiervon für die Teilmaßnahme
Flughafenausbau 14.203.732,26 € bei im Förderprojekt veranschlagten
Kosten für diese Teilmaßnahme von nun 36.628.091,05 €
(Gesamtkosten für das Projekt Avionik-Cluster lt. Förderbescheid:
47.468.181,05 €)."
-
War der Ausbau des Flughafens mit öffentlichen Mitteln
gerechtfertigt?
Die Europäische Kommission -
Generaldirektion Regionalpolitik - teilte mit Schreiben vom
04.07.2006 zur Förderung des Flughafenausbaus mit:
"Die Kommission hat dem Ministerium
bereits im September 2005 mitgeteilt, dass eine Förderung aus Ziel
2 (EU)-Mitteln nicht in Betracht gezogen werden könne, wenn das
Vorhaben dazu diene, die Voraussetzungen zu schaffen, um einen
Verkehrsflughafen für den Charter- und Touristikverkehr
zu betreiben und/oder einen erweiterten Werksverkehr durch die
Volkswagen AG zu ermöglichen."
Mit Schreiben vom 15.10.2010
teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
mit:
"Der
Bund hatte bei der Förderung des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg das Land Niedersachsen auf die
Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im
Fall der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur
Betreiber und Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch
personell verflochten sein dürfen."
Das Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gab dazu per Email vom
17.09.2009 an die Struktur-Förderung Braunschweig zu
bedenken:
"...sollte sich herausstellen,
dass VW in größerem Umfang Endnutzer des Flughafens im Sinne der
GRW² (Fördertopf "Gemeinschaftsaufgabe Regionale
Wirtschafts-Förderung") ist, muss damit gerechnet werden, dass
die vorgesehenen Betreiberstrukturen mit einer Beteiligung von
VW an der Flughafengesellschaft einer GRW²-Förderung
entgegensteht und deshalb eine andere GRW²-konforme
Betreiberstruktur gefunden werden muss."
Die Volkswagen AG
-
Wie reagierte die EU auf eine
Beschwerde wegen eines
Eingriffs in ein EU-Vogel- und Juchtenkäfer-Schutzgebiet durch den
Flughafenausbau?
Auf eine
Beschwerde wegen eines Eingriffs in ein EU-Vogel- und
Juchtenkäfer-Schutzgebiet durch den Flughafenausbau reagierte die EU mit
Schreiben vom 07.06.2011 wie folgt (Auszug):
"Am 17. November 2010 wurde dieser Fall
in der Paketsitzung mit den deutschen Behörden besprochen. Die
deutschen Behörden wurden um zusätzliche Informationen zu den
beschlossenen Kompensationsmaßnahmen und zu den Untersuchungen über
das Vorkommen des Juchtenkäfers im betroffenen Gebiet gebeten.
Mit Schreiben vom 3. Februar 2011 haben die deutschen Behörden
folgende zusätzliche Auskünfte erteilt:
Durch das planfestgestellte Ausbauvorhaben und seine Begleitmaßnahmen
kommt es in Folge des Verlustes von Waldbeständen zu erheblichen
Beeinträchtigungen des EU-Vogelschutzgebietes 'Laubwälder zwischen
Braunschweig und Wolfsburg‘. Im konkreten Fall kommt es insbesondere
zu Auswirkungen auf die Reviere von elf Mittelspechtbrutpaaren und
einem Schwarzspechtbrutpaar.
Die als Ausgleich festgesetzte Kohärenzfläche liegt 5 km nordwestlich
vom Flughafen.
Die Fläche umfasst 45 ha und ist Eigentum der Landesforstverwaltung.
Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses wurde festgestellt, dass
das ausgewählte
Gebiet geeignet ist, die Beeinträchtigungen im EU-Vogelschutzgebiet zu
kompensieren."
-
Wie beurteilte die EU im Jahre 2005 eine Förderung des
Flughafenausbaus mit EU-Mitteln?
Die Europäische Kommission -
Generaldirektion Regionalpolitik - teilte mit Schreiben vom
04.07.2006 zur Förderung des Flughafenausbaus mit:
"Die Kommission hat dem Ministerium
bereits im September 2005 mitgeteilt, dass eine Förderung aus
Ziel 2 (EU)-Mitteln nicht in Betracht gezogen werden könne, wenn
das Vorhaben dazu diene, die Voraussetzungen zu schaffen, um
einen Verkehrsflughafen für den Charter- und
Touristikverkehr zu betreiben und/oder einen erweiterten
Werksverkehr durch die Volkswagen AG zu ermöglichen."
-
Wie beurteilte die EU im Jahre 2013 die Förderung des
Flughafenausbaus mit staatlichen Beihilfen nach Stellungnahme
der Bundesrepublik Deutschland?
Auf eine Anfrage vom 24.03.2012 zu einer mutmaßlichen rechtswidrigen
staatliche Beihilfe zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg mit
einem Wettbewerbsvorteil für die Volkswagen AG antwortete die
Europäische Kommission mit Schreiben vom 07.03.2013:
"Die Kommissionsdienststellen haben
aufgrund der übermittelten Informationen keine rechtswidrige
staatliche Beihilfe feststellen können. Angesichts dieses
Ergebnisses ziehen die Kommissionsdienstellen eine
Weiterverfolgung der Sache nicht in Betracht."
-
Wie konnte die Start-/Landebahn
des Flughafens in ein Natura-2000/EU-Vogelschutzgebiet hinein
verlängert werden?
Zur Verlängerung der Start-/Landebahn
des Flughafens in ein bestehendes Natura-2000/EU-Vogelschutzgebiet
wurde das Gebiet einfach in ein Landschaftsschutzgebiet umgewandelt,
in dem dann Bauvorhaben möglich sind. Auf Proteste höhnte der
ehemalige Ratsherr Sehrt, CDU, in der Sitzung des Rats der Stadt
Braunschweig am 18.07.2006:
"Wir schaffen gerade die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung, um
den Wald zu schützen".
Wenig später wurde dann der Baubeginn für die Verlängerung der
Start-/Landebahn des Flughafens mit Rodung eines großen Teils des
so geschützten Waldes vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen.
-
War der Einzug der Grasseler Straße rechtmäßig?
Zum
Einzug der viel befahrenen Grasseler Straße im Zuge des
Flughafenausbaus teilte die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr am 26.01.2011 mit:
"Die Einziehung ist abhängig von der
Bedingung des Baus der Ostumfahrung.
Eine solche ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig."
-
Wie hat sich das rechnerische Ergebnis der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH vor Zuschüssen entwickelt?
-
Wie groß ist die Flugzeugflotte von
VW?
Mit Stand Februar 2022
bestand die Flotte der Volkswagen AirService GmbH aus sechs
Flugzeugen:
Mit
Stand Juli 2018 bestand die Flotte der Volkswagen AirService
GmbH aus acht Flugzeugen:
Flugzeugtyp |
aktiv |
Luftfahrzeugkennzeichen |
Dassault Falcon 8X |
2 |
D-AGBE, D-AGBF,D-AGBG,
D-AGBH, D-AGBI, VP-CFL |
Dassault Falcon 7X |
4 |
D-AGBA,
D-AGBB |
Pilatus PC-24 |
2 |
D-CVAA,
D-CVAB |
Gesamt |
8 |
|
Quelle: VISOR
Der ehemalige Airbus A319CJ der Volkswagen AirServices GmbH stand
seit dem 20.07.2016 bei der Lufthansa in Hamburg zur Umrüstung und zum
Verkauf bereit.
Mit Stand Januar
2011 bestand die Flotte
der Volkswagen Air
Service GmbH aus acht Flugzeugen:
Flugzeugtyp |
aktiv |
Luftfahrzeugkennzeichen |
Dassault
Falcon 7X |
1 |
|
Dassault Falcon 2000 |
2 |
|
Dassault
Falcon 900EX |
3 |
|
Dassault
Falcon 900B |
1 |
|
Airbus
A319CJ |
1 |
|
Gesamt |
8 |
|
Die zum Volkswagen-Konzern gehörende Porsche AG verfügt über ein
eigenes Luftfahrtunternehmen Porsche Air Service GmbH mit
folgenden Flugzeugen:
Flugzeugtyp |
aktiv |
Luftfahrzeugkennzeichen |
Cessna
Citation XLS+ |
1 |
OE-GTS
|
Cessna Citation XLS+ GEN2 |
1 |
OE-GTR
|
Gesamt |
2 |
|
Die Flugzeuge der Volkswagen AirService GmbH sind am Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg, die Flugzeuge der Porsche Air Service GmbH
sind am Flughafen Salzburg stationiert.
-
Wie viele Starts und Landungen
haben Forschungszwecken gedient?
In Braunschweig verfügen zwei
Institutionen über ausgewiesene Flugzeuge für Forschungszwecke:
TU Braunschweig:
1 DO
128-6
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Braunschweig:
1 Airbus
A320-200
1 Dornier
Do228-101
1 Robin
DR 400-200R
1 Discus-2c
DLR
1 Airbus
Helicopter
EC 135 ACT/FHS
1 Airbus
Helicopter BO 105
Jedes dieser Luftfahrzeuge verfügt über eine Registrierung (z.B.
D-ATRA) und über einen ICAO-Code (z.B. 3C0C4B). Beide
Kennzeichnungen sind dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg für jede
Flugbewegung bekannt, so dass anhand dieser Daten die maximale
Zahl der Flugbewegungen für die Forschung für einen betrachteten
Zeitraum bestimmt werden kann. Würden die Luftfahrzeuge in
seltenen Fällen für andere Zwecke als für die Forschung
eingesetzt, fiele die Zahl der Forschungsflüge entsprechend
geringer aus.
Fragen nach der Zahl der Forschungsflüge werden wie folgt
beantwortet:
"In 2015 gab es bei 32.712
Gesamtflugbewegungen 729 Flugbewegungen (davon 299 Starts, 297
Landungen sowie 133 Überflüge) mit Luftfahrzeugen in
Halterschaft von DLR oder TU. Dies stellt einen Anteil von 2,23
% dar."
Stellungnahme
16-02480-01 der Stadt Braunschweig
"Die Forschungsflüge des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt (DLR) und der TU Braunschweig fallen zahlenmäßig kaum
ins Gewicht."
Michael Schwarz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Wir
müssen den Flughafen aufpolieren
Braunschweiger Zeitung vom 24.10.2018
- Hängt die Förderfähigkeit des
Flughafens vom Anteil der Forschungsflüge ab?
Der Flughafenausbau für die Volkswagen AG mit öffentlichen Mitteln
im Jahre 2010 war nur bei bestehendem "Öffentlichen Interesse"
möglich. Dieses Interesse steuerte das Deutsche Zentrum für Luft-
und Raumfahrt (DLR) unter Benennung einiger - bis heute allerdings
nicht realisierter - Forschungsvorhaben bei. Eine Förderfähigkeit
des Flughafens hängt somit unmittelbar von dessen tatsächlicher
Nutzung für die Forschung ab. Die Hypothese von zahlreichen
Forschungsflügen wurde förderpolitisch unterstützt durch Aussagen
wie:
"Von den jährlich etwa 28.000
Flugbewegungen entfallen bis zu 80 Prozent auf den
Forschungsflughafen."
Boris Gelfert, einer der Geschäftsführer der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Die Suche beginnt: Flughafen
braucht mehr Einnahmen
(link gone)
news38.de
Dagegen gab der Vorsitzende der
Geschäftsführung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
GmbH im Jahre 2018 bekannt:
"Die Forschungsflüge des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der TU Braunschweig
fallen zahlenmäßig kaum ins Gewicht."
Michael Schwarz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Wir
müssen den Flughafen aufpolieren
Braunschweiger Zeitung vom 24.10.2018
Der wahre Hauptnutzer des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg, die
Volkswagen AG, stand allerdings bereits im Jahre 2009 fest:
-
Hat das Oberverwaltungsgericht
Lüneburg hinsichtlich der Forschung zum "Hochauftrieb" den nicht
bestehenden Zusammenhang von Startmasse und Flugzeugauftrieb
erkannt?
Vor Gericht legte das DLR dar, dass der Airbus A 320-200 für
Forschungsflüge zum Thema "Hochauftrieb" mit mindestens 90% des
maximal zulässigen Startgewichts starten müsse.
Den tatsächlich aber nicht bestehenden Zusammenhang von Startmasse
und Flugzeugauftrieb wollte das Gericht jedoch nicht zur Kenntnis
nehmen. Auf einen entsprechenden Hinweis hatte das Gericht sogar
einen diesbezüglichen Beweisantrag auf gutachterliche
Stellungnahme abgelehnt. Folgerichtig wird in der
Urteilsbegründung angeführt:
"Dieses Flugzeug (Anm.: Airbus A
320-200) benötigt bei einer Temperatur von +25 Grad C bei
trockener Bahnoberfläche und Windstille für das im
Forschungsflugbetrieb anzusetzende Startgewicht von 69.300 kg
unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 30% eine
Startstrecke von 2.293 m. (Ohne einen solchen
Sicherheitszuschlag erteilt das Luftfahrt-Bundesamt bei
zahlreichen Fluggerätemodifikationen, insbesondere im Rahmen des
für die DLR zentralen Forschungsfeldes "Hochauftriebssysteme",
nicht die erforderliche vorläufige Verkehrszulassung). Der
Einsatz eines A 320-200 als ATTAS-Basis-Flugzeug setzt deshalb
eine 2.300 m-SLB zwingend voraus."
Planfeststellungsbeschluss
Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007
Die Forschungsflüge zum Thema "Hochauftrieb" fanden im Übrigen
nach dem Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg aus
absehbaren Gründen jedoch nicht in Braunschweig, sondern am
Flughafen Cochstedt bei Magdeburg statt.
-
Forschung auch bei
ungünstigen Witterungsbedingungen?
In seiner Urteilsbegründung meinte
das Oberverwaltungsgericht Lüneburg:
"Aus Vorgenanntem ergibt sich aber
auch, dass es zukünftig eine Reihe von Flugversuchen mit dem
neuen ATTAS geben wird, die in Braunschweig aufgrund der
Längenbegrenzung auf 2.300 m nicht durchführbar sind (z.B. bei
ungünstigen Witterungsbedingungen). Das DLR hält die 2.300 m
deshalb für eine unter Forschungsgesichtspunkten gerade noch zu
vertretende Mindestlänge."
Die Rüstzeit des Versuchsflugzeugs für die vom DLR genannten
Flugversuche beträgt mehrere Monate. Die Geschäftsführung der
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH gab außerdem bekannt: "Die
Forschungsflüge des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt
(DLR) und der TU Braunschweig fallen zahlenmäßig kaum ins
Gewicht."
Wir
müssen den Flughafen aufpolieren
Braunschweiger Zeitung vom 24.10.2018
Es erscheint daher nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund einer
der wenigen Forschungsflüge mit dem Airbus A 320-200 ausgerechnet
bei ungünstigen Wetterbedingungen durchgeführt werden sollte und
dass damit ein Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg
begründet wurde.
-
Aus welchem Grund
wurde ein Inflight-Simulator mit dem Airbus A320-200 nicht
realisiert?
Der vor Gericht als maßgeblich
angeführte Inflight-Simulator wurde mit dem Airbus A 320-200
nicht realisiert, weil dazu Modifikationen der Hard- und
Software des Flugzeugs erforderlich gewesen wären. Dies hätte
aber nur in Zusammenarbeit mit dem Hersteller Airbus erfolgen
können. Dieser wollte jedoch offenbar keinen Zugang zu seinem
internen Entwicklungs-Know-how gewähren. Dennoch urteilte das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Hinblick auf das Vorhaben
Flughafenausbau:
Für den Nachfolger des A 320-200, ein Flugzeug vom Typ Dassault
Falcon 2000LXS hat das DLR in dieser Hinsicht vermutlich besser
vorgesorgt:
-
Waren die Ansprüche
der Politik beim Ausbau des Flughafens überzogen?
Bereits Jahre vor dem Ausbau des
Flughafens gab es eine Vielzahl warnender Stimmen. Um nur einige
zu nennen: "Träume
für Landesfürsten", "Ausbau
von Regionalflughäfen: Fehlallokation von Ressourcen", "Ausbau
regionaler Flughäfen bedeutet Geldverschwendung", "Teuer
und unrentabel - Regionalflughäfen verschlingen Steuermillionen",
"Kleinstflughäfen:
Infrastrukturprojekte ohne Nachfrage".
Die Bestellung eines Gutachtens durch die Stadt Braunschweig, dass
mit dem Ausbau des Flughafens eine jährliche Bruttowertschöpfung
von 300 Mio. Euro einhergehe, war nicht hilfreich und eher eine
Marketing-Aktion der Befürworter eines Flughafenausbaus. Hätte
sich diese Aussage tatsächlich bewahrheitet, hätte eine
Internalisierung von nur 2-3% der erwarteten Bruttowertschöpfung
die finanziellen Engpässe des Flughafens restlos beseitigen
können.
In seiner Analyse "Ein Flughafenkonzept für NRW - Grundzüge einer
rationalen Flughafenpolitik" stellt Prof. Dr. Friedrich Thießen,
Fakultät für Wirtschafts-Wissenschaften der TU Chemnitz, fest:
"Die Ausführungen haben
verdeutlicht, in welchem Ausmaß Aussagen über
Beschäftigungswirkungen und Wachstumseffekte systematisch
gefälscht werden. Es ist eine ganze Industrie von
Beratungsunternehmen entstanden, die sich Gutachtentypen
zurechtgelegt haben (Impact Studien), die bei Gericht
durchkommen und die die Ziele der Auftraggeber erfüllen. Dass
diese Gutachten nicht mehr als Gefälligkeitsgutachten sind, geht
aus der verwendeten Methodik klar hervor. Aber das System hat
lange funktioniert."
-
Wird die wirtschaftliche
Situation des Flughafens 2000-2019 sachgerecht eingeschätzt?
Der von der Flughafengesellschaft
jährlich bekannt gegebene Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
(GuV) erscheint möglicherweise nicht besorgniserregend.
Bereits im Jahre 2002 teilte die
Flughafengesellschaft zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) jedoch
mit: "Die notwendigen Betriebskostenzuschüsse werden formell als
"Ertrag" gebucht, so dass sich als "Ergebnis" in der Gewinn- und
Verlustrechnung nur noch ein marginaler Betrag ergibt."
Das In-Häkchensetzen der Begriffe "Ertrag" und "Ergebnis" hat dabei
eine besondere Bedeutung, wie bei der nachfolgenden Grafik deutlich
wird.
-
Was hat es mit den Begriffen "Avionik-Cluster" und
"Forschungsflughafen" auf sich?
Ein Ausbau des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg mit öffentlichen Mitteln war aufgrund der
engen Verflechtungen der Flughafengesellschaft mit der Volkswagen
AG nicht möglich.
Mit Schreiben vom 15.10.2010 teilte das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie mit:
"Der Bund hatte bei der Förderung
des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg das Land Niedersachsen auf
die Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im Fall
der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur Betreiber und
Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell
verflochten sein dürfen."
Derartige Verflechtungen zwischen der Volkswagen AG und der
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bestehen jedoch bis heute.
Daher verbarg man den Flughafenausbau in einem Geflecht von
Instituten und Gewerbebetrieben mit den Namen "Avionik-Cluster"
und "Forschungsflughafen". Weiterhin bediente man sich der 1989
gegründeten Struktur-Förderung Braunschweig GmbH zur Entgegennahme
von Fördermitteln, die dann aber vorwiegend in den Ausbau des
Flughafens flossen
Die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH hatte kein eigenes
Personal (Briefkastenfirma):
"Bis auf den Geschäftsführer
(nebenamtliche Tätigkeit als Mitarbeiter der Braunschweig
Zukunft GmbH) war in 2009 kein weiterer Arbeitnehmer bei der
Gesellschaft beschäftigt."
Beteiligungsbericht 2009 der Stadt Braunschweig.
Diese Situation änderte sich auch in den Folgejahren nicht:
Vor dem Erhalt öffentlicher Fördermittel verkündete die Stadt
Braunschweig zum Flughafen und zu den hier angesiedelten
Unternehmen daher im Jahre 2009 die These:
"Die rechtliche Bindung aus dem
gemeinsamen Finanzierungsvertrag zwischen Land, Stadt
Braunschweig, Stadt Wolfsburg und Volkswagen gelten für alle
Aufgaben, die mit dem Ausbau des Flughafens zusammenhängen, und
das ist eben halt ja auch das Avionik-Cluster und die Landebahn.
Das ist ja alles eins."
Erster Stadtrat Lehmann, Stadt Braunschweig, 01.11.2009
Transkription
einer Bürgeranfrage
Nach dem Erhalt öffentlicher Fördermittel und nach dem Ausbau des
Flughafens im Jahre 2010 war eine derartige Darstellung der
konstruierten Zusammenhänge entbehrlich. Folgerichtig stellte der
seiner zeitige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH und Ratsmitglied der CDU, Reinhard
Manlik, im Jahre 2012 nun fest:
"Den Begriff Forschungsflughafen
haben wir zur Expo 2000 entwickelt. Dieser Begriff allein als
Marketingbegriff hat ja mit dem Flughafen selbst gar nichts zu
tun, sondern ist das Cluster drum herum."
-
Wie
sind die Aussichten des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg für die
Zukunft?
Keine greifbaren
Vermarktungsmöglichkeiten und kaum noch im Eigentum der
Flughafengesellschaft befindliche Flächen lassen die Chancen des
Flughafens für die Zukunft eher gering und die Risiken eher hoch
erscheinen. Die größten Risiken mögen jedoch im Management des
Flughafens zu sehen sein, das eingezwängt in politische Vorgaben
sich dem Anschein nach vorwiegend auf steigende Zuschüsse
verlassen hat. Selbst im Wirtschaftsplan 2019 wird ein von 2,80
Mio. Euro im Jahre 2018 auf nunmehr 4,35 Mio. Euro gestiegener
Zuschuss der Gesellschafter im Jahre 2019 ausgewiesen, obwohl das
im Oktober 2018 vorgestellte Gutachten von amd.sigma und BPG vom
05.09.2018 zur wirtschaftlichen Situation des Flughafens selbst
einen Monat nach dessen Vorstellung noch nicht einmal in den
Gremien diskutiert wurde.
-
Wie könnte es am
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg weitergehen?
Das jährliche strukturelle Defizit
wird auf vier bis fünf Millionen Euro beziffert. Außerdem sind
dringend Investitionen in Höhe von fünf bis 6 Millionen Euro
erforderlich. Die Gutachter von amd.sigma und BPG schlagen daher
eine Umwandlung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg in einen
Werksflughafen oder zu einem Sonderflughafen vor.
Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg braucht höhere Zuschüsse
Braunschweiger Zeitung vom 03.11.2018
Wenn der Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg im Jahre
2010 ein wirtschaftlicher, ökologischer und
verkehrsinfrastruktureller Flop war, sollte man dies eingestehen
und zu dem ursprünglichen Zustand zurückkehren.
Dann erhielte Braunschweig seinen gewohnten Flughafen zu
überschaubaren Kosten zurück, der Norden Braunschweigs würde durch
die Wiederöffnung der seinerzeit für den Ausbau rechtswidrig
unterbrochenen Grasseler Straße aus seiner Hinterhoflage befreit,
die rechtswidrige Unterlassung des gerichtlich angeordneten
ergänzenden Planfeststellungsverfahrens könnte ad acta gelegt
werden und die durch den Ausbau bedingten Verkehrsprobleme
gehörten der Vergangenheit an. Die dann außer Betrieb genommenen
620 m Betonpiste könnte die Flughafengesellschaft anderweitig
vermarkten.
-
Wie geht es mit dem
größten Forschungsflugzeug des DLR weiter?
Im Jahre 2018 hat das DLR bekannt
gegeben, seinen Airbus A 320-200 ausmustern zu wollen. Das
Nachfolgeflugzeug Dassault Falcon 2000LXS ist etwa halb so groß
wie der Airbus A 320-200 und wäre mit der vor dem Ausbau des
Flughafens Braunschweig-Wolfsburg bestehenden Bahnlänge von 1.680
m bestens zu Recht gekommen.
-
Wie viele Flugzeuge
hätten aufgrund ihrer Größe nicht auf der vor dem Ausbau
bestehenden Start-/Landebahn landen können?
Die Länge der Start-/Landebahn des
Flughafens Braunschweig-Wolfsburg betrug vor deren Verlängerung im
Jahre 2010 1.680 m.
Alle bekannten startenden
Luftfahrzeuge hätten aufgrund ihrer Größe auch auf der vor dem
Ausbau bestehenden Start-/Landebahn starten können. Dies trifft mit
einer Ausnahme auch für die Flotte der Volkswagen Air Service zu.
Mit Stand Juli 2018 bestand
die Flotte der Volkswagen AirService GmbH aus acht Flugzeugen:
Flugzeugtyp |
aktiv |
Luftfahrzeugkennzeichen |
Dassault Falcon
8X |
6 |
D-AGBE, D-AGBF,D-AGBG,
D-AGBH, D-AGBI, VP-CFL |
Dassault Falcon
7X |
2 |
D-AGBA,
D-AGBB |
Gesamt |
8 |
|
Quelle: Wikipedia
Eine größere Bahnlänge als 1.680 m
wird benötigt, wenn Flugzeuge mit dem maximal zulässigen
Abfluggewicht (MTOW) starten. In diesem Falle benötigen die
Flugzeuge nach Herstellerangaben folgende Startstrecken:
Flugzeugtyp |
Startstrecke |
Halter |
Dassault
Falcon 7X |
1.740
m |
Volkswagen AG |
Dassault
Falcon 8X |
1.792
m |
Volkswagen AG |
Airbus
A320-200 |
2.090
m |
DLR |
Das maximale Abfluggewicht von Geschäftsreiseflugzeugen wird jedoch
kaum durch Passagiere, Gepäck etc. erreicht, sondern durch eine
zusätzliche maximale Betankung der Flugzeuge für non-stop
Langstreckenflüge, z.B. zu weit entfernten Volkswagen-Standorten.
Finden dann derartige Flüge von Braunschweig aus statt und nicht von
Hannover, ist damit für die Reisenden eine geringfügige Zeiteinsparung
- bezogen auf die gesamte Reisezeit - verbunden.
Historische
FAQs
-
Kann man nach einem Ausbau des
Flughafens von Braunschweig aus in andere deutsche Städte
fliegen?
Das ist ohne einen Ausbau des
bisherigen Flughafens möglich. Schon vor Jahren hatte die
Firma Easy Jet Linienflüge in verschiedene deutsche Städte von
Braunschweig aus im Internet angeboten, aber mangels ausreichenden
Bedarfs wieder zurückgezogen.
-
Kann man nach einem Ausbau des
Flughafens von Braunschweig aus in ferne Länder fliegen?
Ein Beispiel: Von Braunschweig aus fand ein Flug mit 147
Passagieren in einer Boeing 737-700 nach Luxor/Ägypten statt, wobei
das Flugzeug zur Aufnahme weiterer Passagiere und zum Auftanken einen
Zwischenstopp in Nürnberg einlegte.
Ein anderes Beispiel: Eine 25-köpfige Delegation des VfL Wolfsburg
startete in Braunschweig mit einem Airbus A319 zum Flug nach
Argentinien mit einem Zwischenstopp auf den Kapverdischen Inseln.
Im übrigen werden regelmäßig Leserreisen von Braunschweig aus in ferne
Länder angeboten.
-
Können große
Flugzeuge in Braunschweig landen und starten?
In Braunschweig landen und starten
regelmäßig große Flugzeuge der Kategorien Airbus
A319/A320/B737/MD-83. Einige Beispiele sind hier
zu finden.
-
Braucht der Airbus
A320 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt eine längere
als die bestehende Landebahn?
Wenn der Airbus A320 des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt mit der maximal zulässigen
Startmasse von 77.000 kg starten müsste, wäre die in Braunschweig
ehemals vorhandene Startbahnlänge von 1.680 m nicht ausreichend.
-
Muss der Airbus A320
des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt mit der maximal
zulässigen Startmasse in Braunschweig starten?
Nein. Selbst die Firma Airbus nennt
für Flugversuche zum so genannten Hochauftrieb mit Schreiben vom
06.06.2006 an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt nur
eine erforderliche Startmasse von 90% der maximal zulässigen
Startmasse.
-
Muss man zur
Erforschung des Auftriebs an einem Flugzeug mit der maximal
zulässigen Startmasse starten?
Nein. Der Auftrieb eines Flugzeugs
ist keine Funktion seines Gewichts. Um den erforderlichen
Auftrieb für Flugzeuge erzeugen zu können, ist eine
entsprechend angepasste Geometrie von Rumpf und Tragflächen
erforderlich.
-
Hat das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Prozess den nicht
bestehenden Zusammenhang von Startmasse und Flugzeugauftrieb
erkannt?
Offenbar nicht. Auf einen
entsprechenden Hinweis hat das Nds.
Oberverwaltungsgericht sogar einen diesbezüglichen
Beweisantrag auf gutachterliche Stellungnahme abgelehnt.
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Kann das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt für gelegentliche Flüge mit seinem
Airbus A320 auch auf andere Flughäfen ausweichen?
Ja, zum Beispiel auf den Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen (EDMO) mit einer Start- und Landebahn von
2.286 m x 45 m. Hier ist das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt Nutzungsberechtigter und unterhält am Ort das
Forschungszentrum Oberpfaffenhofen des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt.
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Ist der Airbus A320
des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt datentechnisch an
das Forschungszentrum Braunschweig des Deutschen Zentrum für Luft-
und Raumfahrt gebunden?
Nein. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt besitzt an den
Standorten Braunschweig und Oberpfaffenhofen vergleichbare
Flugabteilungen und Einrichtungen zur Datenübertragung zwischen
Bord und Boden und umgekehrt. Das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt Braunschweig betreibt darüber hinaus seit Jahrzehnten mobile
Telemetrie- und Telekommandoanlagen.
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Gibt es Veränderungen beim
Luftverkehr in Braunschweig?
Der Braunschweiger Flughafen wird als
Forschungs- und Geschäftsreiseflughafen betrieben und ist nicht
unmittelbar von Veränderungen des weltweiten Luftverkehrs
betroffen. Das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt beobachtet den Luftverkehr
und berichtet darüber in der Luftverkehrsstudie Global Aviation
Monitor (GAM).
Die
Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist im
Statistischen
Jahrbuch
der Stadt Braunschweig, Kapitel 10, Verkehr zu finden.
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Gibt es Nachtflüge am
Braunschweiger Flughafen?
Ja, z.B. medizinisch notwendige
Nachtflüge oder Landungen von Geschäftsleuten, die z.B. in China
um 16 Uhr eine Konferenz beenden und anschließend nach Hause
fliegen. Am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg sind 6 Nachtflüge pro
Woche in der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr mit einem Lärmpegel von
mehr als 75dbA erlaubt.
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Kann ich von
Braunschweig anstatt von Hannover nach Frankfurt fliegen?
Im Prinzip ja. Versuche von Luftverkehrsgesellschaften, einen
solchen Dienst von/nach Braunschweig einzurichten, scheitern aber
regelmäßig am mangelnden Passagieraufkommen.
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Müssen die Flugzeuge
von VW nach einem Start in Braunschweig einen Tankstopp in
Hannover einlegen?
Nein. Der VfL Wolfsburg hat bei
seinem Flug mit dem Airbus A319 von VW nach Argentinien einen
Tankstopp auf den Kapverdischen Inseln eingelegt. Andere Flugzeuge
von VW legen z.B. auf dem Flug nach Fernost einen Tankstopp in
Sibirien ein, wo - nebenbei - der Treibstoff erheblich billiger
als in Deutschland ist.
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Wie viel Wald ist von
dem geplanten Flughafenausbau betroffen?
Laut Planfeststellungsbeschluss
erfährt das bestehende Landschaftsschutzgebiet durch die
Erweiterung des Flughafengeländes eine Beeinträchtigung auf einer
Fläche von ca. 90 ha (900.000 qm). Dies entspricht einer
Größe von etwa 126 Fußballfeldern nach FIFA-Norm.
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Wieso sind 60.000
Bäume betroffen?
In der Waldbestandsaufnahme geht man
in der Regel von 600
Bäumen
pro ha aus. Bei den anfangs in Rede stehenden ca. 100 ha
Waldbetroffenheit ergab sich ein Schätzwert von 60.000 Bäumen.
Tatsächlich sind nach Angaben der Stadt Braunschweig 41.132
Rodungen und zusätzlich noch einmal 2.000 so genannte
Baumkürzungen durchgeführt worden.
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Was bedeutet der
Flughafenausbau für den zukünftigen Luftverkehr?
Der Flughafenausbau hat keine
Bedeutung für den zukünftigen Luftverkehr. Merklicher
Linien-, Charter- und Frachtverkehr ist u.a. bei
Inanspruchnahme von Fördermitteln durch die dann gegebene
15-jährige Bindung des geplanten Flughafenausbaus an die Forschung
nicht zu erwarten.
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Gibt es viele
Flugversuche des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, für
die eine längere Startbahn benötigt wird?
Nach vielen vergeblichen Versuchen
zur Begründung derartiger Flugversuche blieb es anlässlich der
Verhandlung vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht bei einigen
Flugversuchen zum Thema "Hochauftrieb beim Airbus A320" pro Jahr.
Später wurden daher verstärkt Flugversuche mit dem
Militärtransportflugzeug Airbus A-400M zur Sprache gebracht.
Dieses Flugzeug ist jedoch für Starts und Landungen auf
unbefestigten Pisten (z.B. Graspiste) konstruiert und benötigt
eine maximale Startstrecke von 940 m. Die ehemalige Start- und
Landebahn besaß jedoch eine Länge von 1.680 m.
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Braucht die TU
Braunschweig für ihre Flugversuche eine längere Startbahn?
Die Begründung für eine Start- und
Landebahnverlängerung durch Forschungsarbeiten der TU Braunschweig
zu einem speziellen Anflugverfahren für Flugzeuge (HALS/DTOP)
wurde fallen gelassen, nachdem durch die Bürgerinitiativen bekannt
wurde, dass dieses Verfahren am Frankfurter Flughafen bereits
erfolgreich eingeführt worden war. Ansonsten schließt sich die TU
Braunschweig dem (zweifelhaften) Bedarf des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt an.
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Wird die in Anspruch
genommene Waldfläche durch Ausgleichsmaßnahmen ersetzt?
Quantitativ mag das zutreffen.
Allerdings wird ca. die Hälfte der Ausgleichsflächen außerhalb
Braunschweigs angelegt, so dass diese für Klimaschutz,
Luftreinhaltung und Naherholung in Braunschweig bedeutungslos
sind.
Ferner ist ein "Umzug" der am Rande ihrer Existenz dahin
vegetierenden Vogel-, Amphibien- und Käferpopulation und des über
Jahrhunderte gewachsenen, lebensspendenden Waldbodens in entfernte
Ausgleichsflächen auszuschließen.
Ein echter Ausgleich für den verlorenen Wald kann nicht
stattfinden, da für einen Ausgleich ca. 200 zum Teil von einander
entfernte Flächen vorgesehen sind.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich durch Zahlungen von der
Pflicht zum Ausgleich freizukaufen.
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Wird nach einem
Flughafenausbau der Fluglärm in Bienrode reduziert?
Bei gleichbleibendem Luftfahrtgerät
könnte der Fluglärm bei Starts und Landungen aus östlicher
Richtung in Bienrode abnehmen und in Hondelage zunehmen. Bei
Starts mit maximaler Startmasse aus östlicher Richtung wird sich
für Bienrode jedoch wenig ändern außer bei lärmarmen Flugzeugen.
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Ändert sich die
Sicherheit vor Flugunfällen in Bienrode nach einem
Flughafenausbau?
Wenn mit maximaler Startmasse aus
östlicher Richtung gestartet wird, dürfte die Sicherheit in
Bienrode bei Startabbruch, go around und Notmanövern eher
abnehmen.
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Gab es in dem in
Anspruch genommenen Wald nicht hunderte von Brutpaaren des
Mittelspechts?
Mittelspecht (Dendrocopus medius):
"Diese Spechtart ist mit ca. 33 Brutpaaren im gesamten
Untersuchungsgebiet vertreten. Neben den 11 im von einer direkten
Überbauung betroffenen Bereich vorhandenen Brutpaaren (Bestand im
Frühjahr 2004) sind im angrenzenden Umfeld ca. 6 weitere
Mittelspechtreviere vorhanden, die von den baubedingten
Beeinträchtigungen erreicht werden können ... Die hier brütenden
Spechte sind somit Teil einer Population mit landes- bzw.
bundesweiter Bedeutung in Niedersachsen."
Artenschutzrechtliche Prüfung der streng und besonders
geschützten Tiere und Pflanzen, LaReG, Juli 2006).
"Die Vorkommen des Mittel-, Schwarz- und Grauspechts sind Teil
einer Population dieser Arten von landes- bzw. bundesweiter
Bedeutung". (Umweltverträglichkeitsstudie,
LaReG,
Juli 2006).
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Siedeln sich Unternehmen
aufgrund einer Startbahnverlängerung an?
"Es gibt keine Zusage von
Ansiedlungen, falls die Landebahn verlängert wird."
(OB Dr. Hoffmann am 12.07.2005).
"Das Ansiedlungsgeschäft ist weitgehend tot."
(OB Dr. Hoffmann am 01.08.2005).
Tatsächlich ist kein Unternehmen bekannt geworden, das sich
aufgrund einer Verlängerung der Start- und Landebahn des
Braunschweiger Flughafens in Braunschweig ansiedeln würde.
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Werden Arbeitsplätze
auch ohne eine Startbahnverlängerung erhalten oder neu geschaffen?
Ja. Einige Beispiele im Gesamtvolumen
von 100 Mio. Euro:
Die Technische
Universität
Braunschweig erhält 48,9 Millionen Euro für den Bau des
Niedersächsischen Forschungszentrums Fahrzeugtechnik (NFF) am
Flughafen Braunschweig.
Das Institut
für
Strömungsmechanik der Technischen Universität am Flughafen
Braunschweig erhält 23 Mio. Euro für eine neue Versuchshalle mit
einem Triebwerkprüfstand.
Airbus, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und das Land
Niedersachsen investieren in den nächsten Jahren 30 Mio. Euro für
die Flugsimulation beim Deutschen
Zentrum
für Luft- und Raumfahrt am Flughafen Braunschweig.
Für alle genannten Vorhaben wird keine Startbahnverlängerung
benötigt.
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Ist der geplante
Flughafenausbau finanziell gesichert?
Die Finanzierungsvereinbarung
der Gesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vom
18.06.2005 ging von der Erwartung aus, Fördermittel der EU aus dem
EFRE¹-Programm in Höhe von 9,96 Mio. Euro zu erhalten,
ohne dazu einen Antrag bei der EU gestellt zu haben.
Die EU, Generaldirektion Regionalpolitik, hat dazu auf Anfrage der
Bürgerinitiative Waggum am 20.8.2009 mitgeteilt:
"Nach Auskunft der für die
Durchführung des Operationellen EFRE¹-Programms 2007-2013
Niedersachsen verantwortlichen Verwaltungsbehörde sind für das
Projekt derzeit nur nationale Mittel reserviert ... Da der
Einsatz von EFRE¹-Mitteln zur Förderung des Flughafenprojektes
Braunschweig derzeit nicht geplant ist, besteht für die GD REGIO
keine Grundlage, das Projekt hinsichtlich seiner Vereinbarkeit
mit dem Operationellen Programm eingehend zu prüfen."
Am 16.3.2010 hat die EU, Generaldirektion Regionalpolitik, der
Bürgerinitiative Waggum erneut bestätigt:
"Auf Grund Ihrer Beschwerde haben
wir uns umgehend erneut mit der zuständigen Verwaltungsbehörde
des Operationellen EFRE¹ Programms 2007-2013 in Niedersachsen
ins Benehmen gesetzt. Diese hat uns mitgeteilt, dass der Einsatz
von EFRE¹-Mitteln für das fragliche Projekt "Forschungsflughafen
Braunschweig" definitiv nicht mehr beabsichtigt ist und eine
Realisierung ausschließlich mit nationalen Mitteln vorgesehen
ist."
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Was sagt die Stadt
Braunschweig zur Finanzierung des geplanten Flughafenausbaus?
OB Dr.
Hoffmann am 08.06.2009: "Der Ausbau des Forschungsflughafens
wäre ohne EU-Mittel nicht möglich."
Erster Stadtrat Lehmann am 23.06.2009: "Es wird ein Fördervolumen
durch die EU für den Ausbau der Start- und Landebahn in Höhe von
rd. 11,5 Mio. Euro (rd. 40 % auf den förderfähigen Anteil)
erwartet."
Erster Stadtrat Lehmann am 22.9.2009 zum Negativ-Bescheid
der
EU vom 20.08.2009:
"Die Schreiben, auf die Sie sich
beziehen und die Aussagen, die getätigt sein sollen, mögen
vielleicht irgendwie so ähnlich oder in einem anderem
Zusammenhang gesagt worden sein. Mir - der Verwaltung - sind sie
nicht bekannt. Und deshalb haben wir im Moment auch gar keine
Veranlassung, hier von unseren Finanzierungsaussagen in
irgendeiner Weise abzurücken."
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Sind die
Bürgerinitiativen gegen des Ausbau des Forschungsflughafens
Braunschweig?
Nein. Seit Jahren wies eine
Informationstafel der Bürgerinitiativen am Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg aus: "Forschung JA - Startbahnverlängerung
NEIN", "Keine Waldvernichtung für VW" sowie "Grasseler Straße
gesperrt - Bürger wehrt Euch".
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Welchen Anteil haben die
Forschungsflüge des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt am
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg?
Forschungsflüge (unter
Berücksichtigung aller Luftfahrzeuge wie Starrflügler,
Hubschrauber, Segelflugzeuge) nehmen laut Planfeststellungsbeschluss
weniger als 2% des gesamten Flugverkehrs am Braunschweiger
Flughafen ein.
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Ist die Volkswagen
AG Hauptnutzer des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg?
Die Volkswagen AG ist laut
Aussage des ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff des Landes
Niedersachsen Hauptnutzer des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg:
"Ich freue mich darüber, dass VW nun auch den verbliebenen Anteil
des Landes übernimmt, denn VW ist Hauptnutzer des Flughafens",
sagte Ministerpräsident
Christian
Wulff nach der Kabinettssitzung."
Ein Gutachten
der Airport Research Center GmbH im Auftrag der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH bestätigt:
"Leicht angestiegen auf 1.912 Starts
und Landungen - gegenüber 1.808 im Jahr 2000 - ist der
VW-bezogene Werkverkehr. Sein Anteil an den Flugbewegungen
dieser Flugart hat deshalb - und weil die sonstigen Werkverkehre
leicht zurückgegangen sind - auf etwa 45 Prozent zugenommen."
Und an anderer Stelle:
"Volkswagen AirService trägt mit
steigenden Anteilen - 35 Prozent im Jahr 2000, 45 Prozent im
Jahr 2003 - zum Aufkommen bei und der restliche Werkverkehr
verliert entsprechende Anteilswerte".
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Ist der
Flughafenausbau, wie von CDU, FDP und SPD
beschlossen, rechtlich zulässig?
Verwaltungsrechtlich vielleicht.
Außer "rechtmäßig zulässig" gibt es aber noch andere Kriterien wie
"ethisch", "ökologisch", "moralisch" oder "grundvorsorgend", wenn
es um den Erhalt von mehr als 40.000 Bäumen in Braunschweig zum
Schutz von Klima, Luftreinhaltung und Naherholung in Braunschweig
geht. Die kürzliche Immobilien-, Finanz- und Wirtschaftskrise war
zwar auch "rechtlich zulässig", dürfte aber kaum wünschenswert
gewesen sein.
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Wie groß ist die durch
den Flughafenausbau beeinträchtigte Fläche?
Im Planfeststellungsbeschluss:
wird angegeben:
"Die innerhalb des erweiterten
Flughafengeländes liegenden Flächen sind zukünftig einer
weiteren Erholungsnutzung dauerhaft vollständig entzogen.
Ebenso werden die als Rundwanderweg bedeutsamen
Wegeverbindungen am Westrand des Waldes unterbrochen und das
bestehende Landschaftsschutzgebiet "BS 9" erfährt durch die
Erweiterung des Flughafengeländes eine Beeinträchtigung auf
einer Fläche von ca. 90 ha."
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Braucht die Volkswagen
AG die Startbahnverlängerung für Flüge ihres Leitungspersonals?
Mindestens drei Viertel der
Flugbewegungen einschließlich der gecharterten Flüge gehen nach
Beobachtungen auf das Konto der Volkswagen AG. VW-Sprecherin Ines
Roessler dementiert das auf Anfrage im Jahre 2010. Das Unternehmen
habe in den vergangenen Jahren nur 17 Prozent der Flugbewegungen
veranlasst. Langstreckenflüge
trete
das Leitungspersonal ohnehin von Hannover aus an.
Siehe auch Weser-Kurier, Nr. 5, Sonntag, 31. Januar 2010.
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Ist der Umbau des
Airbus A320 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zum
Forschungsflugzeug erfolgt?
Der Airbus A320 des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt (deutsches Kennzeichen D-ATRA)
sollte 2006-2008 für die Forschung elementar mit
Eingriffsmöglichkeiten in die Flugzeugsteuerung umgebaut und 2009
in Dienst gestellt werden. Statt dessen wurde das Flugzeug
2007 der Firma Airbus überlassen und fliegt seither mit dem französischen
Kennzeichen
F-WWDB für Vorhaben der Firma Airbus in China, Mexiko und
anderen Orten um die Welt.
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Was ist mit den im
betroffenen Natur- und Vogelschutzgebiet lebenden Tieren passiert?
Nach Auskunft der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH wurde während der gesamten
Baumfällungen kein einziges Tier in einer Baumhöhle gefunden. Die
Frage nach dem Verbleib der im betroffenen Gebiet gutachterlich
festgestellten und hoch geschützten Mittelspecht-Population
beantwortete der Aufsichtsratsvorsitzende der
Flughafengesellschaft Manlik (CDU) wie folgt: "Der Mittelspecht,
der wird umgesiedelt, wenn er denn noch da herumfliegt".
Sendung
"Der reale Irrsinn", NDR Extra3 vom 31.01.2010.
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Ist die Bevölkerung
vom Flughafenausbau beunruhigt?
Braunschweiger Zeitung, Seite 18, vom
25.02.2010: "Gegenüber unserer Zeitung gibt sie (Anm.: die
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH) auf drängende Fragen die
notwendigen Antworten, die die vom Ausbau betroffenen Anlieger in
Braunschweigs Norden beruhigen sollen".
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Wie hoch ist die Zahl
der Flugbewegungen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg?
Die Flughafengesellschaft weist
die Flugbewegungen seit dem Jahre 1991 in einer Statistik
aus.
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Was kostet der
beabsichtigte Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg?
Die Kosten des Flughafenausbaus
wurden im Jahre 2004 vom Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr mit 30,8 Mio. Euro angegeben. Laut Stellungnahme der
Stadt Braunschweig vom 11.12.2007 (Drucksache 7079/07) betrugen
die Kosten nur drei Jahre später bereits 38,6 Mio. Euro.