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FAQs zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg

  1. War der Eingriff in das Natura-2000-Schutzgebiet "Querumer Holz" legal?

    Immer wieder kommt es zu Baumfällungen in Waldschutzgebieten, seit Anfang 2022 mindestens 300 Mal. Experten sehen erhebliche Schäden für gefährdete Arten. Naturschutzbehörden bleiben häufig außen vor.

    Der Eingriff in das geschützte Natura-2000-Gebiet "Querumer Holz" wurde im Jahre 2006 legalisiert, in dem man das betreffende Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärte, das keinen adäquaten Schutz wie für Natura-2000-Gebiete mehr bot.

    Dazu die Stadt Braunschweig u.a.:

    "Es wurde dargestellt, dass es sich bei den südwestlich an das bereits gemeldete Vogelschutzgebiet (VSG) V 48 "Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" anschließenden Waldflächen des Querumer Forstes um ein "faktisches Vogelschutzgebiet" handelt und diese daher förmlich unter Schutz zu stellen sind ...

    Das Niedersächsische Umweltministerium (MU) hatte per Erlass vom 25. Januar 2006 entschieden, die Unterschutzstellung des Querumer Waldes solle als Landschaftsschutzgebiet (LSG) erfolgen. Zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die unteren Naturschutzbehörden ...

    In Umsetzung des Erlasses des MU hat die Verwaltung einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz" gefertigt, im Rahmen dessen sowohl die Unterschutzstellung des Vogelschutzgebietes als auch die Anpassung der bisherigen Verordnung an aktuelle örtliche und rechtliche Gegebenheiten erfolgt ...

    Die Unterschutzstellung ist im Übrigen erforderlich, um die betroffenen Flächen einer Abwägungsentscheidung im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung des Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg zugängig zu machen."
    Vorlage 10616/06 der Stadt Braunschweig vom 23.06.2006
  2. Wie ist der Zustand der Ausgleichs- und Ersatzflächenflächen?

    Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH ist aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.01.2007 für die Verlängerung der Start- und Landebahn dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2032 ein Monitoring aller Ausgleichs- und Ersatzflächen im Abstand von fünf Jahren durchzuführen, um mit Hilfe dessen die Entwicklung einer gesicherten Kultur bis 2032 zu gewährleisten.

    Für die Bewertung von Aufforstungen ist die Anzahl vitaler Bäume je Hektar entscheidend. Ist die Baumdichte so gering, dass die Entwicklung eines mehr oder weniger geschlossenen Bestandes mittelfristig (in den kommenden 10 Jahren) nicht zu erwarten ist, sind Nachpflanzungen durchzuführen, um die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zu erfüllen.

    Der erste Monitoringbericht (2017) schlägt auf 9 Einzelflächen im Verwaltungsbereich der Stadt Braunschweig und auf zwei Flächen des Landeskreises Wolfenbüttel Nachpflanzungen vor.
  3. Wie wurde der Ausbau des Flughafens finanziert?

    Der Ausbau des Flughafens wurde wie folgt finanziert:

    18,7 Mio. Euro Land Niedersachsen aus GRW²-Mitteln.
    Hierzu der Nds. Ministerpräsident McAllister am 29.8.2011: "Die 18,7 Millionen Euro, die das Land gegeben habe, seien gut und sinnvoll angelegtes Geld."
     
    22,4 Mio. Euro Anteilige Barmittel der seiner zeitigen Gesellschafter Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg und Volkswagen AG.
     

    Laut 2. Finanzierungsvereinbarung zum Ausbau des Flughafens Braunschweig- Wolfsburg vom 31.01.2013 werden die Gesamtkosten des Vorhabens wie folgt angegeben:

    "Es werden Fördermittel in Höhe von 18.026.720,33 € bewilligt, hiervon für die Teilmaßnahme Flughafenausbau 14.203.732,26 € bei im Förderprojekt veranschlagten Kosten für diese Teilmaßnahme von nun 36.628.091,05 € (Gesamtkosten für das Projekt Avionik-Cluster lt. Förderbescheid: 47.468.181,05 €)."

  4. War der Ausbau des Flughafens mit öffentlichen Mitteln gerechtfertigt?

    Die Europäische Kommission - Generaldirektion Regionalpolitik - teilte mit Schreiben vom 04.07.2006 zur Förderung des Flughafenausbaus mit:

    "Die Kommission hat dem Ministerium bereits im September 2005 mitgeteilt, dass eine Förderung aus Ziel 2 (EU)-Mitteln nicht in Betracht gezogen werden könne, wenn das Vorhaben dazu diene, die Voraussetzungen zu schaffen, um einen Verkehrsflughafen für den Charter- ­und Touristikverkehr zu betreiben und/oder einen erweiterten Werksverkehr durch die Volkswagen AG zu ermöglichen."
     
    Mit Schreiben vom 15.10.2010 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit:

    "Der Bund hatte bei der Förderung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg das Land Niedersachsen auf die Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im Fall der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur Betreiber und Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein dürfen."

    Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gab dazu per Email vom 17.09.2009 an die Struktur-Förderung Braunschweig zu bedenken:

    "...sollte sich herausstellen, dass VW in größerem Umfang Endnutzer des Flughafens im Sinne der GRW² (Fördertopf "Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschafts-Förderung") ist, muss damit gerechnet werden, dass die vorgesehenen Betreiberstrukturen mit einer Beteiligung von VW an der Flughafengesellschaft einer GRW²-Förderung entgegensteht und deshalb eine andere GRW²-konforme Betreiberstruktur gefunden werden muss."

    Die Volkswagen AG

    • war nicht nur in größerem Umfang Endnutzer des Flughafens im Sinne der GRW², sondern laut Aussage des ehemaligen Nds. Ministerpräsidenten und Aufsichtsratsmitglieds der Volkswagen AG, Christian Wulff, vom 31.03.2009 Hauptnutzer des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg.

    • beteiligte sich laut Schreiben der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH vom 15.10.2010 mit einem Betrag von 5 Mio. Euro am Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. Hierüber berichtete die Braunschweiger Zeitung bereits am 25.09.2010.

    • hat mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH einen Erbbaurechtsvertrag über ein Gelände zur Erweiterung des Flughafens in Richtung Westen in Form einer Runway Extended Safety Area (RESA) geschlossen. Die Volkswagen AG finanziert laut Braunschweiger Zeitung vom 30.01.2012 den Bau der RESA mit einem Betrag von 2 Mio. Euro.
       
    • war personell am Ausbau des Flughafen Braunschweig-Wolfsburg beteiligt durch ihren Vertreter Wendelin Martin Göbel in der Arbeitsgruppe "Forschungsflughafen" (FoFlu) des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg.
    • hat für den Zeitraum ab dem 01.01.2022 mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH einen Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind die über die allgemeinen Leistungen der Flughafengesellschaft hinausgehende Vorhaltung und der Betrieb besonderer Ressourcen für die speziellen Belange des Volkswagen-Konzerns. Hierfür erhält die Flughafengesellschaft ein entsprechendes Nutzungsentgelt.

  5. Wie reagierte die EU auf eine Beschwerde wegen eines Eingriffs in ein EU-Vogel- und Juchtenkäfer-Schutzgebiet durch den Flughafenausbau?

    Auf eine Beschwerde wegen eines Eingriffs in ein EU-Vogel- und Juchtenkäfer-Schutzgebiet durch den Flughafenausbau reagierte die EU mit Schreiben vom 07.06.2011 wie folgt (Auszug):

    "Am 17. November 2010 wurde dieser Fall in der Paketsitzung mit den deutschen Behörden besprochen. Die deutschen Behörden wurden um zusätzliche Informationen zu den beschlossenen Kompensationsmaßnahmen und zu den Untersuchungen über das Vorkommen des Juchtenkäfers im betroffenen Gebiet gebeten.

    Mit Schreiben vom 3. Februar 2011 haben die deutschen Behörden folgende zusätzliche Auskünfte erteilt:

    Durch das planfestgestellte Ausbauvorhaben und seine Begleitmaßnahmen kommt es in Folge des Verlustes von Waldbeständen zu erheblichen Beeinträchtigungen des EU-Vogelschutzgebietes 'Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg‘. Im konkreten Fall kommt es insbesondere zu Auswirkungen auf die Reviere von elf Mittelspechtbrutpaaren und einem Schwarzspechtbrutpaar.

    Die als Ausgleich festgesetzte Kohärenzfläche liegt 5 km nordwestlich vom Flughafen.
    Die Fläche umfasst 45 ha und ist Eigentum der Landesforstverwaltung.

    Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses wurde festgestellt, dass das ausgewählte
    Gebiet geeignet ist, die Beeinträchtigungen im EU-Vogelschutzgebiet zu kompensieren."
  6. Wie beurteilte die EU im Jahre 2005 eine Förderung des Flughafenausbaus mit EU-Mitteln?

    Die Europäische Kommission - Generaldirektion Regionalpolitik - teilte mit Schreiben vom 04.07.2006 zur Förderung des Flughafenausbaus mit:

    "Die Kommission hat dem Ministerium bereits im September 2005 mitgeteilt, dass eine Förderung aus Ziel 2 (EU)-Mitteln nicht in Betracht gezogen werden könne, wenn das Vorhaben dazu diene, die Voraussetzungen zu schaffen, um einen Verkehrsflughafen für den Charter- ­und Touristikverkehr zu betreiben und/oder einen erweiterten Werksverkehr durch die Volkswagen AG zu ermöglichen."
  7. Wie beurteilte die EU im Jahre 2013 die Förderung des Flughafenausbaus mit staatlichen Beihilfen nach Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland?

    Auf eine Anfrage vom 24.03.2012 zu einer mutmaßlichen rechtswidrigen staatliche Beihilfe zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg mit einem Wettbewerbsvorteil für die Volkswagen AG antwortete die Europäische Kommission mit Schreiben vom 07.03.2013:

    "Die Kommissionsdienststellen haben aufgrund der übermittelten Informationen keine rechtswidrige staatliche Beihilfe feststellen können. Angesichts dieses Ergebnisses  ziehen die Kommissionsdienstellen eine Weiterverfolgung der Sache nicht in Betracht."
  8. Wie konnte die Start-/Landebahn des Flughafens in ein Natura-2000/EU-Vogelschutzgebiet hinein verlängert werden?

    Zur Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens in ein bestehendes Natura-2000/EU-Vogelschutzgebiet wurde das Gebiet einfach in ein Landschaftsschutzgebiet umgewandelt, in dem dann Bauvorhaben möglich sind. Auf Proteste höhnte der ehemalige Ratsherr Sehrt, CDU, in der Sitzung des Rats der Stadt Braunschweig am 18.07.2006:

    "Wir schaffen gerade die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung, um den Wald zu schützen".

    Wenig später wurde dann der Baubeginn für die Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens mit Rodung eines großen Teils des so geschützten Waldes vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen.
  9. War der Einzug der Grasseler Straße rechtmäßig?

    Zum Einzug der viel befahrenen Grasseler Straße im Zuge des Flughafenausbaus teilte die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 26.01.2011 mit:

    "Die Einziehung ist abhängig von der Bedingung des Baus der Ostumfahrung.
    Eine solche ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig."
  10. Wie hat sich das rechnerische Ergebnis der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vor Zuschüssen entwickelt?

    Rechnerische Ergebnisse
  11. Wie groß ist die Flugzeugflotte von VW?

    Mit Stand Februar 2022 bestand die Flotte der Volkswagen AirService GmbH aus sechs Flugzeugen:

    Flugzeugtyp aktiv Luftfahrzeugkennzeichen
    Dassault Falcon 8X 2 D-AGBA, D-AGBB
    Dassault Falcon 7X 2 D-AGBF, D-AGBH
    Pilatus PC-24 2 D-CVAA, D-CVAB
    Gesamt 6

    Quelle: Dewiki.de: Volkswagen AirService

    Mit Stand Juli 2018 bestand die Flotte der Volkswagen AirService GmbH aus acht Flugzeugen:

    Flugzeugtyp aktiv Luftfahrzeugkennzeichen
    Dassault Falcon 8X 2 D-AGBE, D-AGBF,D-AGBG,
    D-AGBH, D-AGBI, VP-CFL
    Dassault Falcon 7X 4 D-AGBA, D-AGBB
    Pilatus PC-24 2 D-CVAA, D-CVAB
    Gesamt 8

    Quelle: VISOR

    Der ehemalige Airbus A319CJ der Volkswagen AirServices GmbH stand seit dem 20.07.2016 bei der Lufthansa in Hamburg zur Umrüstung und zum Verkauf bereit.

    Mit Stand Januar 2011 bestand die Flotte der Volkswagen Air Service GmbH aus acht Flugzeugen:

    Flugzeugtyp aktiv Luftfahrzeugkennzeichen
    Dassault Falcon 7X 1
    Dassault Falcon 2000 2
    Dassault Falcon 900EX 3
    Dassault Falcon 900B 1
    Airbus A319CJ 1
    Gesamt 8

    Quelle: Wikipedia

    Die zum Volkswagen-Konzern gehörende Porsche AG verfügt über ein eigenes Luftfahrtunternehmen Porsche Air Service GmbH mit folgenden Flugzeugen:

    Flugzeugtyp aktiv Luftfahrzeugkennzeichen
    Cessna Citation XLS+ 1 OE-GTS
    Cessna Citation XLS+ GEN2 1 OE-GTR
    Gesamt 2

    Quelle: Porsche Air Service GmbH

    Die Flugzeuge der Volkswagen AirService GmbH sind am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg, die Flugzeuge der Porsche Air Service GmbH sind am Flughafen Salzburg stationiert.
  12. Wie viele Starts und Landungen haben Forschungszwecken gedient?

    In Braunschweig verfügen zwei Institutionen über ausgewiesene Flugzeuge für Forschungszwecke:
    TU Braunschweig:

    1 DO 128-6

    Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Braunschweig:

    1 Airbus A320-200
    1 Dornier Do228-101
    1 Robin DR 400-200R
    1 Discus-2c DLR
    1 Airbus Helicopter EC 135 ACT/FHS
    1 Airbus Helicopter BO 105

    Jedes dieser Luftfahrzeuge verfügt über eine Registrierung (z.B. D-ATRA) und über einen ICAO-Code (z.B. 3C0C4B). Beide Kennzeichnungen sind dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg für jede Flugbewegung bekannt, so dass anhand dieser Daten die maximale Zahl der Flugbewegungen für die Forschung für einen betrachteten Zeitraum bestimmt werden kann. Würden die Luftfahrzeuge in seltenen Fällen für andere Zwecke als für die Forschung eingesetzt, fiele die Zahl der Forschungsflüge entsprechend geringer aus.

    Fragen nach der Zahl der Forschungsflüge werden wie folgt beantwortet:

    "In 2015 gab es bei 32.712 Gesamtflugbewegungen 729 Flugbewegungen (davon 299 Starts, 297 Landungen sowie 133 Überflüge) mit Luftfahrzeugen in Halterschaft von DLR oder TU. Dies stellt einen Anteil von 2,23 % dar."
    Stellungnahme 16-02480-01 der Stadt Braunschweig 

    "Die Forschungsflüge des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der TU Braunschweig fallen zahlenmäßig kaum ins Gewicht."
    Michael Schwarz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
    Wir müssen den Flughafen aufpolieren
    Braunschweiger Zeitung vom 24.10.2018

  13. Hängt die Förderfähigkeit des Flughafens vom Anteil der Forschungsflüge ab?

    Der Flughafenausbau für die Volkswagen AG mit öffentlichen Mitteln im Jahre 2010 war nur bei bestehendem "Öffentlichen Interesse" möglich. Dieses Interesse steuerte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unter Benennung einiger - bis heute allerdings nicht realisierter - Forschungsvorhaben bei. Eine Förderfähigkeit des Flughafens hängt somit unmittelbar von dessen tatsächlicher Nutzung für die Forschung ab. Die Hypothese von zahlreichen Forschungsflügen wurde förderpolitisch unterstützt durch Aussagen wie:

    "Von den jährlich etwa 28.000 Flugbewegungen entfallen bis zu 80 Prozent auf den Forschungsflughafen."
    Boris Gelfert, einer der Geschäftsführer der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
    Die Suche beginnt: Flughafen braucht mehr Einnahmen (link gone)
    news38.de

    Dagegen gab der Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH im Jahre 2018 bekannt:

    "Die Forschungsflüge des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der TU Braunschweig fallen zahlenmäßig kaum ins Gewicht."
    Michael Schwarz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
    Wir müssen den Flughafen aufpolieren
    Braunschweiger Zeitung vom 24.10.2018

    Der wahre Hauptnutzer des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg, die Volkswagen AG, stand allerdings bereits im Jahre 2009 fest:

    "Ich freue mich darüber, dass VW nun auch den verbliebenen Anteil des Landes übernimmt, denn VW ist Hauptnutzer des Flughafens", sagte Ministerpräsident Christian Wulff.
    Nds. Landesregierung, Pressemitteilung Nr. 045/09 vom 31.3.2009
  14. Hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hinsichtlich der Forschung zum "Hochauftrieb" den nicht bestehenden Zusammenhang von Startmasse und Flugzeugauftrieb erkannt?

    Vor Gericht legte das DLR dar, dass der Airbus A 320-200 für Forschungsflüge zum Thema "Hochauftrieb" mit mindestens 90% des maximal zulässigen Startgewichts starten müsse.

    Den tatsächlich aber nicht bestehenden Zusammenhang von Startmasse und Flugzeugauftrieb wollte das Gericht jedoch nicht zur Kenntnis nehmen. Auf einen entsprechenden Hinweis hatte das Gericht sogar einen diesbezüglichen Beweisantrag auf gutachterliche Stellungnahme abgelehnt. Folgerichtig wird in der Urteilsbegründung angeführt:

    "Dieses Flugzeug (Anm.: Airbus A 320-200) benötigt bei einer Temperatur von +25 Grad C bei trockener Bahnoberfläche und Windstille für das im Forschungsflugbetrieb anzusetzende Startgewicht von 69.300 kg unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 30% eine Startstrecke von 2.293 m. (Ohne einen solchen Sicherheitszuschlag erteilt das Luftfahrt-Bundesamt bei zahlreichen Fluggerätemodifikationen, insbesondere im Rahmen des für die DLR zentralen Forschungsfeldes "Hochauftriebssysteme", nicht die erforderliche vorläufige Verkehrszulassung). Der Einsatz eines A 320-200 als ATTAS-Basis-Flugzeug setzt deshalb eine 2.300 m-SLB zwingend voraus."
    Planfeststellungsbeschluss Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007

    Die Forschungsflüge zum Thema "Hochauftrieb" fanden im Übrigen nach dem Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg aus absehbaren Gründen jedoch nicht in Braunschweig, sondern am Flughafen Cochstedt bei Magdeburg statt.
  15. Forschung auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen?

    In seiner Urteilsbegründung meinte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg:

    "Aus Vorgenanntem ergibt sich aber auch, dass es zukünftig eine Reihe von Flugversuchen mit dem neuen ATTAS geben wird, die in Braunschweig aufgrund der Längenbegrenzung auf 2.300 m nicht durchführbar sind (z.B. bei ungünstigen Witterungsbedingungen). Das DLR hält die 2.300 m deshalb für eine unter Forschungsgesichtspunkten gerade noch zu vertretende Mindestlänge."

    Die Rüstzeit des Versuchsflugzeugs für die vom DLR genannten Flugversuche beträgt mehrere Monate. Die Geschäftsführung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH gab außerdem bekannt: "Die Forschungsflüge des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der TU Braunschweig fallen zahlenmäßig kaum ins Gewicht."
    Wir müssen den Flughafen aufpolieren
    Braunschweiger Zeitung vom 24.10.2018

    Es erscheint daher nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund einer der wenigen Forschungsflüge mit dem Airbus A 320-200 ausgerechnet bei ungünstigen Wetterbedingungen durchgeführt werden sollte und dass damit ein Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg begründet wurde.
  16. Aus welchem Grund wurde ein Inflight-Simulator mit dem Airbus A320-200 nicht realisiert?

    Der vor Gericht als maßgeblich angeführte Inflight-Simulator wurde mit dem Airbus A 320-200 nicht realisiert, weil dazu Modifikationen der Hard- und Software des Flugzeugs erforderlich gewesen wären. Dies hätte aber nur in Zusammenarbeit mit dem Hersteller Airbus erfolgen können. Dieser wollte jedoch offenbar keinen Zugang zu seinem internen Entwicklungs-Know-how gewähren. Dennoch urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Hinblick auf das Vorhaben Flughafenausbau:

    "Vor allem aber der Forschungsflugbetrieb, und dabei insbesondere der in Ziff. 8.2.1.1 ff. dieses Beschlusses beschriebene Einsatz des ATTAS-in-Flight-Simulators auf Airbus A 320-Basis machen das Vorhaben erforderlich."
    Planfeststellungsbeschluss Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007

    Für den Nachfolger des A 320-200, ein Flugzeug vom Typ Dassault Falcon 2000LXS hat das DLR in dieser Hinsicht vermutlich besser vorgesorgt:

    "Dassault gewährt dem DLR Zugang zu seinem internen Entwicklungs-Know-how und seiner umfangreichen Erfahrung in der Aerodynamik", beschrieb die Vorstandsvorsitzende des DLR, Prof. Dr. Pascale Ehrenfreund, die besondere Partnerschaft.
    DLR und Dassault unterzeichnen Kaufvertrag für den Flugversuchsträger iSTAR
  17. Waren die Ansprüche der Politik beim Ausbau des Flughafens überzogen?

    Bereits Jahre vor dem Ausbau des Flughafens gab es eine Vielzahl warnender Stimmen. Um nur einige zu nennen: "Träume für Landesfürsten", "Ausbau von Regionalflughäfen: Fehlallokation von Ressourcen", "Ausbau regionaler Flughäfen bedeutet Geldverschwendung", "Teuer und unrentabel - Regionalflughäfen verschlingen Steuermillionen", "Kleinstflughäfen: Infrastrukturprojekte ohne Nachfrage".

    Die Bestellung eines Gutachtens durch die Stadt Braunschweig, dass mit dem Ausbau des Flughafens eine jährliche Bruttowertschöpfung von 300 Mio. Euro einhergehe, war nicht hilfreich und eher eine Marketing-Aktion der Befürworter eines Flughafenausbaus. Hätte sich diese Aussage tatsächlich bewahrheitet, hätte eine Internalisierung von nur 2-3% der erwarteten Bruttowertschöpfung die finanziellen Engpässe des Flughafens restlos beseitigen können.

    In seiner Analyse "Ein Flughafenkonzept für NRW - Grundzüge einer rationalen Flughafenpolitik" stellt Prof. Dr. Friedrich Thießen, Fakultät für Wirtschafts-Wissenschaften der TU Chemnitz, fest:

    "Die Ausführungen haben verdeutlicht, in welchem Ausmaß Aussagen über Beschäftigungswirkungen und Wachstumseffekte systematisch gefälscht werden. Es ist eine ganze Industrie von Beratungsunternehmen entstanden, die sich Gutachtentypen zurechtgelegt haben (Impact Studien), die bei Gericht durchkommen und die die Ziele der Auftraggeber erfüllen. Dass diese Gutachten nicht mehr als Gefälligkeitsgutachten sind, geht aus der verwendeten Methodik klar hervor. Aber das System hat lange funktioniert."
  18. Wird die wirtschaftliche Situation des Flughafens 2000-2019 sachgerecht eingeschätzt?

    Der von der Flughafengesellschaft jährlich bekannt gegebene Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag (GuV) erscheint möglicherweise nicht besorgniserregend.

    Flughafen_GuV
    Bereits im Jahre 2002 teilte die Flughafengesellschaft zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) jedoch mit: "Die notwendigen Betriebskostenzuschüsse werden formell als "Ertrag" gebucht, so dass sich als "Ergebnis" in der Gewinn- und Verlustrechnung nur noch ein marginaler Betrag ergibt."

    Das In-Häkchensetzen der Begriffe "Ertrag" und "Ergebnis" hat dabei eine besondere Bedeutung, wie bei der nachfolgenden Grafik deutlich wird.
    Flughafen_Betriebsverluste
  19. Was hat es mit den Begriffen "Avionik-Cluster" und "Forschungsflughafen" auf sich?

    Ein Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg mit öffentlichen Mitteln war aufgrund der engen Verflechtungen der Flughafengesellschaft mit der Volkswagen AG nicht möglich.

    Mit Schreiben vom 15.10.2010 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit:

    "Der Bund hatte bei der Förderung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg das Land Niedersachsen auf die Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im Fall der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur Betreiber und Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein dürfen."

    Derartige Verflechtungen zwischen der Volkswagen AG und der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bestehen jedoch bis heute.

    Daher verbarg man den Flughafenausbau in einem Geflecht von Instituten und Gewerbebetrieben mit den Namen "Avionik-Cluster" und "Forschungsflughafen". Weiterhin bediente man sich der 1989 gegründeten Struktur-Förderung Braunschweig GmbH zur Entgegennahme von Fördermitteln, die dann aber vorwiegend in den Ausbau des Flughafens flossen

    Die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH hatte kein eigenes Personal (Briefkastenfirma):

    "Bis auf den Geschäftsführer (nebenamtliche Tätigkeit als Mitarbeiter der Braunschweig Zukunft GmbH) war in 2009 kein weiterer Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt."
    Beteiligungsbericht 2009 der Stadt Braunschweig.

    Diese Situation änderte sich auch in den Folgejahren nicht:

    "Der Geschäftsführer, Herr Dr. Niehoff, ist Beschäftigter der Stadt Braunschweig und nimmt die Geschäftsführung nebenamtlich wahr".
    Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Braunschweig.

    Vor dem Erhalt öffentlicher Fördermittel verkündete die Stadt Braunschweig zum Flughafen und zu den hier angesiedelten Unternehmen daher im Jahre 2009 die These:

    "Die rechtliche Bindung aus dem gemeinsamen Finanzierungsvertrag zwischen Land, Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg und Volkswagen gelten für alle Aufgaben, die mit dem Ausbau des Flughafens zusammenhängen, und das ist eben halt ja auch das Avionik-Cluster und die Landebahn. Das ist ja alles eins."
    Erster Stadtrat Lehmann, Stadt Braunschweig, 01.11.2009
    Transkription einer Bürgeranfrage

    Nach dem Erhalt öffentlicher Fördermittel und nach dem Ausbau des Flughafens im Jahre 2010 war eine derartige Darstellung der konstruierten Zusammenhänge entbehrlich. Folgerichtig stellte der seiner zeitige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und Ratsmitglied der CDU, Reinhard Manlik, im Jahre 2012 nun fest:

    "Den Begriff Forschungsflughafen haben wir zur Expo 2000 entwickelt. Dieser Begriff allein als Marketingbegriff hat ja mit dem Flughafen selbst gar nichts zu tun, sondern ist das Cluster drum herum."
    Reinhard Manlik
    Schlag auf Schlag - Das Duell, Teil 2
    Braunschweiger Zeitung vom 05.11.2012
  20. Wie sind die Aussichten des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg für die Zukunft?

    Keine greifbaren Vermarktungsmöglichkeiten und kaum noch im Eigentum der Flughafengesellschaft befindliche Flächen lassen die Chancen des Flughafens für die Zukunft eher gering und die Risiken eher hoch erscheinen. Die größten Risiken mögen jedoch im Management des Flughafens zu sehen sein, das eingezwängt in politische Vorgaben sich dem Anschein nach vorwiegend auf steigende Zuschüsse verlassen hat. Selbst im Wirtschaftsplan 2019 wird ein von 2,80 Mio. Euro im Jahre 2018 auf nunmehr 4,35 Mio. Euro gestiegener Zuschuss der Gesellschafter im Jahre 2019 ausgewiesen, obwohl das im Oktober 2018 vorgestellte Gutachten von amd.sigma und BPG vom 05.09.2018 zur wirtschaftlichen Situation des Flughafens selbst einen Monat nach dessen Vorstellung noch nicht einmal in den Gremien diskutiert wurde.
  21. Wie könnte es am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg weitergehen?

    Das jährliche strukturelle Defizit wird auf vier bis fünf Millionen Euro beziffert. Außerdem sind dringend Investitionen in Höhe von fünf bis 6 Millionen Euro erforderlich. Die Gutachter von amd.sigma und BPG schlagen daher eine Umwandlung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg in einen Werksflughafen oder zu einem Sonderflughafen vor.
    Flughafen Braunschweig-Wolfsburg braucht höhere Zuschüsse
    Braunschweiger Zeitung vom 03.11.2018

    Wenn der Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg im Jahre 2010 ein wirtschaftlicher, ökologischer und verkehrsinfrastruktureller Flop war, sollte man dies eingestehen und zu dem ursprünglichen Zustand zurückkehren.

    Dann erhielte Braunschweig seinen gewohnten Flughafen zu überschaubaren Kosten zurück, der Norden Braunschweigs würde durch die Wiederöffnung der seinerzeit für den Ausbau rechtswidrig unterbrochenen Grasseler Straße aus seiner Hinterhoflage befreit, die rechtswidrige Unterlassung des gerichtlich angeordneten ergänzenden Planfeststellungsverfahrens könnte ad acta gelegt werden und die durch den Ausbau bedingten Verkehrsprobleme gehörten der Vergangenheit an. Die dann außer Betrieb genommenen 620 m Betonpiste könnte die Flughafengesellschaft anderweitig vermarkten.
  22. Wie geht es mit dem größten Forschungsflugzeug des DLR weiter?

    Im Jahre 2018 hat das DLR bekannt gegeben, seinen Airbus A 320-200 ausmustern zu wollen. Das Nachfolgeflugzeug Dassault Falcon 2000LXS ist etwa halb so groß wie der Airbus A 320-200 und wäre mit der vor dem Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg bestehenden Bahnlänge von 1.680 m bestens zu Recht gekommen.
  23. Wie viele Flugzeuge hätten aufgrund ihrer Größe nicht auf der vor dem Ausbau bestehenden Start-/Landebahn landen können?

    Die Länge der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg betrug vor deren Verlängerung im Jahre 2010 1.680 m.

    Alle bekannten startenden Luftfahrzeuge hätten aufgrund ihrer Größe auch auf der vor dem Ausbau bestehenden Start-/Landebahn starten können. Dies trifft mit einer Ausnahme auch für die Flotte der Volkswagen Air Service zu.

    Mit Stand Juli 2018 bestand die Flotte der Volkswagen AirService GmbH aus acht Flugzeugen:

    Flugzeugtyp aktiv Luftfahrzeugkennzeichen
    Dassault Falcon 8X 6 D-AGBE, D-AGBF,D-AGBG,
    D-AGBH, D-AGBI, VP-CFL
    Dassault Falcon 7X 2 D-AGBA, D-AGBB
    Gesamt 8

    Quelle: Wikipedia

    Eine größere Bahnlänge als 1.680 m wird benötigt, wenn Flugzeuge mit dem maximal zulässigen Abfluggewicht (MTOW) starten. In diesem Falle benötigen die Flugzeuge nach Herstellerangaben folgende Startstrecken:

    Flugzeugtyp Startstrecke Halter
    Dassault Falcon 7X 1.740 m Volkswagen AG
    Dassault Falcon 8X 1.792 m Volkswagen AG
    Airbus A320-200 2.090 m DLR

    Das maximale Abfluggewicht von Geschäftsreiseflugzeugen wird jedoch kaum durch Passagiere, Gepäck etc. erreicht, sondern durch eine zusätzliche maximale Betankung der Flugzeuge für non-stop Langstreckenflüge, z.B. zu weit entfernten Volkswagen-Standorten. Finden dann derartige Flüge von Braunschweig aus statt und nicht von Hannover, ist damit für die Reisenden eine geringfügige Zeiteinsparung - bezogen auf die gesamte Reisezeit - verbunden.

    Historische FAQs

  24. Kann man nach einem Ausbau des Flughafens von Braunschweig aus in andere deutsche Städte fliegen?

    Das ist ohne einen Ausbau des bisherigen Flughafens möglich. Schon vor Jahren hatte die Firma Easy Jet Linienflüge in verschiedene deutsche Städte von Braunschweig aus im Internet angeboten, aber mangels ausreichenden Bedarfs wieder zurückgezogen.
  25. Kann man nach einem Ausbau des Flughafens von Braunschweig aus in ferne Länder fliegen?

    Ein Beispiel: Von Braunschweig aus fand ein Flug mit 147 Passagieren in einer Boeing 737-700 nach Luxor/Ägypten statt, wobei das Flugzeug zur Aufnahme weiterer Passagiere und zum Auftanken einen Zwischenstopp in Nürnberg einlegte.

    Ein anderes Beispiel: Eine 25-köpfige Delegation des VfL Wolfsburg startete in Braunschweig mit einem Airbus A319 zum Flug nach Argentinien mit einem Zwischenstopp auf den Kapverdischen Inseln.

    Im übrigen werden regelmäßig Leserreisen von Braunschweig aus in ferne Länder angeboten.

  26. Können große Flugzeuge in Braunschweig landen und starten?

    In Braunschweig landen und starten regelmäßig große Flugzeuge der Kategorien Airbus A319/A320/B737/MD-83. Einige Beispiele sind hier zu finden.
  27. Braucht der Airbus A320 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt eine längere als die bestehende Landebahn?

    Wenn der Airbus A320 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt mit der maximal zulässigen Startmasse von 77.000 kg starten müsste, wäre die in Braunschweig ehemals vorhandene Startbahnlänge von 1.680 m nicht ausreichend.
  28. Muss der Airbus A320 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt mit der maximal zulässigen Startmasse in Braunschweig starten?

    Nein. Selbst die Firma Airbus nennt für Flugversuche zum so genannten Hochauftrieb mit Schreiben vom 06.06.2006 an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt nur eine erforderliche Startmasse von 90% der maximal zulässigen Startmasse.
  29. Muss man zur Erforschung des Auftriebs an einem Flugzeug mit der maximal zulässigen Startmasse starten?

    Nein. Der Auftrieb eines Flugzeugs ist keine Funktion seines Gewichts. Um den erforderlichen Auftrieb für Flugzeuge erzeugen zu können, ist eine entsprechend angepasste Geometrie von Rumpf und Tragflächen erforderlich.
  30. Hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Prozess den nicht bestehenden Zusammenhang von Startmasse und Flugzeugauftrieb erkannt?

    Offenbar nicht. Auf einen entsprechenden Hinweis hat das Nds. Oberverwaltungsgericht sogar einen diesbezüglichen Beweisantrag auf gutachterliche Stellungnahme abgelehnt.
  31. Kann das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt für gelegentliche Flüge mit seinem Airbus A320 auch auf andere Flughäfen ausweichen?

    Ja, zum Beispiel auf den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (EDMO) mit einer Start- und Landebahn von 2.286 m x 45 m. Hier ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt Nutzungsberechtigter und unterhält am Ort das Forschungszentrum Oberpfaffenhofen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt.
  32. Ist der Airbus A320 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt datentechnisch an das Forschungszentrum Braunschweig des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt gebunden?

    Nein. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt besitzt an den Standorten Braunschweig und Oberpfaffenhofen vergleichbare Flugabteilungen und Einrichtungen zur Datenübertragung zwischen Bord und Boden und umgekehrt. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt Braunschweig betreibt darüber hinaus seit Jahrzehnten mobile Telemetrie- und Telekommandoanlagen.
  33. Gibt es Veränderungen beim Luftverkehr in Braunschweig?

    Der Braunschweiger Flughafen wird als Forschungs- und Geschäftsreiseflughafen betrieben und ist nicht unmittelbar von Veränderungen des weltweiten Luftverkehrs betroffen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt beobachtet den Luftverkehr und berichtet darüber in der Luftverkehrsstudie Global Aviation Monitor (GAM). Die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist im Statistischen Jahrbuch der Stadt Braunschweig, Kapitel 10, Verkehr zu finden.
  34. Gibt es Nachtflüge am Braunschweiger Flughafen?

    Ja, z.B. medizinisch notwendige Nachtflüge oder Landungen von Geschäftsleuten, die z.B. in China um 16 Uhr eine Konferenz beenden und anschließend nach Hause fliegen. Am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg sind 6 Nachtflüge pro Woche in der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr mit einem Lärmpegel von mehr als 75dbA erlaubt.
  35. Kann ich von Braunschweig anstatt von Hannover nach Frankfurt fliegen?

    Im Prinzip ja. Versuche von Luftverkehrsgesellschaften, einen solchen Dienst von/nach Braunschweig einzurichten, scheitern aber regelmäßig am mangelnden Passagieraufkommen.
  36. Müssen die Flugzeuge von VW nach einem Start in Braunschweig einen Tankstopp in Hannover einlegen?

    Nein. Der VfL Wolfsburg hat bei seinem Flug mit dem Airbus A319 von VW nach Argentinien einen Tankstopp auf den Kapverdischen Inseln eingelegt. Andere Flugzeuge von VW legen z.B. auf dem Flug nach Fernost einen Tankstopp in Sibirien ein, wo - nebenbei - der Treibstoff erheblich billiger als in Deutschland ist.
  37. Wie viel Wald ist von dem geplanten Flughafenausbau betroffen?

    Laut Planfeststellungsbeschluss erfährt das bestehende Landschaftsschutzgebiet durch die Erweiterung des Flughafengeländes eine Beeinträchtigung auf einer Fläche von ca. 90 ha (900.000 qm). Dies entspricht einer Größe von etwa 126 Fußballfeldern nach FIFA-Norm.
  38. Wieso sind 60.000 Bäume betroffen?

    In der Waldbestandsaufnahme geht man in der Regel von 600 Bäumen pro ha aus. Bei den anfangs in Rede stehenden ca. 100 ha Waldbetroffenheit ergab sich ein Schätzwert von 60.000 Bäumen. Tatsächlich sind nach Angaben der Stadt Braunschweig 41.132 Rodungen und zusätzlich noch einmal 2.000 so genannte Baumkürzungen durchgeführt worden.
  39. Was bedeutet der Flughafenausbau für den zukünftigen Luftverkehr?

    Der Flughafenausbau hat keine Bedeutung für den  zukünftigen Luftverkehr. Merklicher Linien-, Charter- und Frachtverkehr ist u.a. bei Inanspruchnahme von Fördermitteln durch die dann gegebene 15-jährige Bindung des geplanten Flughafenausbaus an die Forschung nicht zu erwarten.
  40. Gibt es viele Flugversuche des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, für die eine längere Startbahn benötigt wird?

    Nach vielen vergeblichen Versuchen zur Begründung derartiger Flugversuche blieb es anlässlich der Verhandlung vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht bei einigen Flugversuchen zum Thema "Hochauftrieb beim Airbus A320" pro Jahr. Später wurden daher verstärkt Flugversuche mit dem Militärtransportflugzeug Airbus A-400M zur Sprache gebracht. Dieses Flugzeug ist jedoch für Starts und Landungen auf unbefestigten Pisten (z.B. Graspiste) konstruiert und benötigt eine maximale Startstrecke von 940 m. Die ehemalige Start- und Landebahn besaß jedoch eine Länge von 1.680 m.
  41. Braucht die TU Braunschweig für ihre Flugversuche eine längere Startbahn?

    Die Begründung für eine Start- und Landebahnverlängerung durch Forschungsarbeiten der TU Braunschweig zu einem speziellen Anflugverfahren für Flugzeuge (HALS/DTOP) wurde fallen gelassen, nachdem durch die Bürgerinitiativen bekannt wurde, dass dieses Verfahren am Frankfurter Flughafen bereits erfolgreich eingeführt worden war. Ansonsten schließt sich die TU Braunschweig dem (zweifelhaften) Bedarf des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt an.
  42. Wird die in Anspruch genommene Waldfläche durch Ausgleichsmaßnahmen ersetzt?

    Quantitativ mag das zutreffen. Allerdings wird ca. die Hälfte der Ausgleichsflächen außerhalb Braunschweigs angelegt, so dass diese für Klimaschutz, Luftreinhaltung und Naherholung in Braunschweig bedeutungslos sind.

    Ferner ist ein "Umzug" der am Rande ihrer Existenz dahin vegetierenden Vogel-, Amphibien- und Käferpopulation und des über Jahrhunderte gewachsenen, lebensspendenden Waldbodens in entfernte Ausgleichsflächen auszuschließen.

    Ein echter Ausgleich für den verlorenen Wald kann nicht stattfinden, da für einen Ausgleich ca. 200 zum Teil von einander entfernte Flächen vorgesehen sind.

    Außerdem besteht die Möglichkeit, sich durch Zahlungen von der Pflicht zum Ausgleich freizukaufen.
  43. Wird nach einem Flughafenausbau der Fluglärm in Bienrode reduziert?

    Bei gleichbleibendem Luftfahrtgerät könnte der Fluglärm bei Starts und Landungen aus östlicher Richtung in Bienrode abnehmen und in Hondelage zunehmen. Bei Starts mit maximaler Startmasse aus östlicher Richtung wird sich für Bienrode jedoch wenig ändern außer bei lärmarmen Flugzeugen.
  44. Ändert sich die Sicherheit vor Flugunfällen in Bienrode nach einem Flughafenausbau?

    Wenn mit maximaler Startmasse aus östlicher Richtung gestartet wird, dürfte die Sicherheit in Bienrode bei Startabbruch, go around und Notmanövern eher abnehmen.
  45. Gab es in dem in Anspruch genommenen Wald nicht hunderte von Brutpaaren des Mittelspechts?

    Mittelspecht (Dendrocopus medius): "Diese Spechtart ist mit ca. 33 Brutpaaren im gesamten Untersuchungsgebiet vertreten. Neben den 11 im von einer direkten Überbauung betroffenen Bereich vorhandenen Brutpaaren (Bestand im Frühjahr 2004) sind im angrenzenden Umfeld ca. 6 weitere Mittelspechtreviere vorhanden, die von den baubedingten Beeinträchtigungen erreicht werden können ... Die hier brütenden Spechte sind somit Teil einer Population mit landes- bzw. bundesweiter Bedeutung in Niedersachsen."
    Artenschutzrechtliche Prüfung der streng und besonders geschützten Tiere und Pflanzen, LaReG, Juli 2006
    ).


    "Die Vorkommen des Mittel-, Schwarz- und Grauspechts sind Teil einer Population dieser Arten von landes- bzw. bundesweiter Bedeutung". (Umweltverträglichkeitsstudie, LaReG, Juli 2006).

  46. Siedeln sich Unternehmen aufgrund einer Startbahnverlängerung an?

    "Es gibt keine Zusage von Ansiedlungen, falls die Landebahn verlängert wird."
    (OB Dr. Hoffmann am 12.07.2005).

    "Das Ansiedlungsgeschäft  ist weitgehend tot."
    (OB Dr. Hoffmann am 01.08.2005).

    Tatsächlich ist kein Unternehmen bekannt geworden, das sich aufgrund einer Verlängerung der Start- und Landebahn des Braunschweiger Flughafens in Braunschweig ansiedeln würde.
  47. Werden Arbeitsplätze auch ohne eine Startbahnverlängerung erhalten oder neu geschaffen?

    Ja. Einige Beispiele im Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro:

    Die Technische Universität Braunschweig erhält 48,9 Millionen Euro für den Bau des Niedersächsischen Forschungszentrums Fahrzeugtechnik (NFF) am Flughafen Braunschweig.

    Das Institut für Strömungsmechanik der Technischen Universität am Flughafen Braunschweig erhält 23 Mio. Euro für eine neue Versuchshalle mit einem Triebwerkprüfstand.

    Airbus, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und das Land Niedersachsen investieren in den nächsten Jahren 30 Mio. Euro für die Flugsimulation beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt am Flughafen Braunschweig.

    Für alle genannten Vorhaben wird keine Startbahnverlängerung benötigt.
  48. Ist der geplante Flughafenausbau finanziell gesichert?

    Die Finanzierungsvereinbarung der Gesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vom 18.06.2005 ging von der Erwartung aus, Fördermittel der EU aus dem EFRE¹-Programm in Höhe von 9,96 Mio. Euro zu erhalten, ohne dazu einen Antrag bei der EU gestellt zu haben.

    Die EU, Generaldirektion Regionalpolitik, hat dazu auf Anfrage der Bürgerinitiative Waggum am 20.8.2009 mitgeteilt:

    "Nach Auskunft der für die Durchführung des Operationellen EFRE¹-Programms 2007-2013 Niedersachsen verantwortlichen Verwaltungsbehörde sind für das Projekt derzeit nur nationale Mittel reserviert ... Da der Einsatz von EFRE¹-Mitteln zur Förderung des Flughafenprojektes Braunschweig derzeit nicht geplant ist, besteht für die GD REGIO keine Grundlage, das Projekt hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Operationellen Programm eingehend zu prüfen."

    Am 16.3.2010 hat die EU, Generaldirektion Regionalpolitik, der Bürgerinitiative Waggum erneut bestätigt:

    "Auf Grund Ihrer Beschwerde haben wir uns umgehend erneut mit der zuständigen Verwaltungsbehörde des Operationellen EFRE¹ Programms 2007-2013 in Niedersachsen ins Benehmen gesetzt. Diese hat uns mitgeteilt, dass der Einsatz von EFRE¹-Mitteln für das fragliche Projekt "Forschungsflughafen Braunschweig" definitiv nicht mehr beabsichtigt ist und eine Realisierung ausschließlich mit nationalen Mitteln vorgesehen ist."
  49. Was sagt die Stadt Braunschweig zur Finanzierung des geplanten Flughafenausbaus?

    OB Dr. Hoffmann am 08.06.2009: "Der Ausbau des Forschungsflughafens wäre ohne EU-Mittel nicht möglich."

    Erster Stadtrat Lehmann am 23.06.2009: "Es wird ein Fördervolumen durch die EU für den Ausbau der Start- und Landebahn in Höhe von rd. 11,5 Mio. Euro (rd. 40 % auf den förderfähigen Anteil) erwartet."

    Erster Stadtrat Lehmann am 22.9.2009 zum Negativ-Bescheid der EU vom 20.08.2009:

    "Die Schreiben, auf die Sie sich beziehen und die Aussagen, die getätigt sein sollen, mögen vielleicht irgendwie so ähnlich oder in einem anderem Zusammenhang gesagt worden sein. Mir - der Verwaltung - sind sie nicht bekannt. Und deshalb haben wir im Moment auch gar keine Veranlassung, hier von unseren Finanzierungsaussagen in irgendeiner Weise abzurücken."
  50. Sind die Bürgerinitiativen gegen des Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig?

    Nein. Seit Jahren wies eine Informationstafel der Bürgerinitiativen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg aus: "Forschung JA - Startbahnverlängerung NEIN", "Keine Waldvernichtung für VW" sowie "Grasseler Straße gesperrt - Bürger wehrt Euch".
  51. Welchen Anteil haben die Forschungsflüge des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg?

    Forschungsflüge (unter Berücksichtigung aller Luftfahrzeuge wie Starrflügler, Hubschrauber, Segelflugzeuge) nehmen laut Planfeststellungsbeschluss weniger als 2% des gesamten Flugverkehrs am Braunschweiger Flughafen ein.
  52. Ist die Volkswagen AG Hauptnutzer des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg?

    Die Volkswagen AG ist laut Aussage des ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff des Landes Niedersachsen Hauptnutzer des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg: "Ich freue mich darüber, dass VW nun auch den verbliebenen Anteil des Landes übernimmt, denn VW ist Hauptnutzer des Flughafens", sagte Ministerpräsident Christian Wulff  nach der Kabinettssitzung."

    Ein Gutachten der Airport Research Center GmbH im Auftrag der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH bestätigt:

    "Leicht angestiegen auf 1.912 Starts und Landungen - gegenüber 1.808 im Jahr 2000 - ist der VW-bezogene Werkverkehr. Sein Anteil an den Flugbewegungen dieser Flugart hat deshalb - und weil die sonstigen Werkverkehre leicht zurückgegangen sind - auf etwa 45 Prozent zugenommen."

    Und an anderer Stelle:

    "Volkswagen AirService trägt mit steigenden Anteilen - 35 Prozent im Jahr 2000, 45 Prozent im Jahr 2003 - zum Aufkommen bei und der restliche Werkverkehr verliert entsprechende Anteilswerte".
  53. Ist der Flughafenausbau, wie von CDU, FDP und SPD beschlossen, rechtlich zulässig?

    Verwaltungsrechtlich vielleicht. Außer "rechtmäßig zulässig" gibt es aber noch andere Kriterien wie "ethisch", "ökologisch", "moralisch" oder "grundvorsorgend", wenn es um den Erhalt von mehr als 40.000 Bäumen in Braunschweig zum Schutz von Klima, Luftreinhaltung und Naherholung in Braunschweig geht. Die kürzliche Immobilien-, Finanz- und Wirtschaftskrise war zwar auch "rechtlich zulässig", dürfte aber kaum wünschenswert gewesen sein.
  54. Wie groß ist die durch den Flughafenausbau beeinträchtigte Fläche?

    Im Planfeststellungsbeschluss: wird angegeben:

    "Die innerhalb des erweiterten Flughafengeländes liegenden Flächen sind zukünftig einer weiteren Erholungsnutzung dauerhaft vollständig entzogen. Ebenso werden die als Rundwanderweg bedeutsamen Wegeverbindungen am Westrand des Waldes unterbrochen und das bestehende Landschaftsschutzgebiet "BS 9" erfährt durch die Erweiterung des Flughafengeländes eine Beeinträchtigung auf einer Fläche von ca. 90 ha."
  55. Braucht die Volkswagen AG die Startbahnverlängerung für Flüge ihres Leitungspersonals?

    Mindestens drei Viertel der Flugbewegungen einschließlich der gecharterten Flüge gehen nach Beobachtungen auf das Konto der Volkswagen AG. VW-Sprecherin Ines Roessler dementiert das auf Anfrage im Jahre 2010. Das Unternehmen habe in den vergangenen Jahren nur 17 Prozent der Flugbewegungen veranlasst. Langstreckenflüge trete das Leitungspersonal ohnehin von Hannover aus an.
    Siehe auch Weser-Kurier, Nr. 5, Sonntag, 31. Januar 2010.
  56. Ist der Umbau des Airbus A320 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zum Forschungsflugzeug erfolgt?

    Der Airbus A320 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (deutsches Kennzeichen D-ATRA) sollte 2006-2008 für die Forschung elementar mit Eingriffsmöglichkeiten in die Flugzeugsteuerung umgebaut und 2009 in Dienst gestellt werden. Statt dessen wurde das Flugzeug 2007 der Firma Airbus überlassen und fliegt seither mit dem französischen Kennzeichen F-WWDB für Vorhaben der Firma Airbus in China, Mexiko und anderen Orten um die Welt.
  57. Was ist mit den im betroffenen Natur- und Vogelschutzgebiet lebenden Tieren passiert?

    Nach Auskunft der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wurde während der gesamten Baumfällungen kein einziges Tier in einer Baumhöhle gefunden. Die Frage nach dem Verbleib der im betroffenen Gebiet gutachterlich festgestellten und hoch geschützten Mittelspecht-Population beantwortete der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafengesellschaft Manlik (CDU) wie folgt: "Der Mittelspecht, der wird umgesiedelt, wenn er denn noch da herumfliegt".
    Sendung "Der reale Irrsinn", NDR Extra3 vom 31.01.2010.
  58. Ist die Bevölkerung vom Flughafenausbau beunruhigt?

    Braunschweiger Zeitung, Seite 18, vom 25.02.2010: "Gegenüber unserer Zeitung gibt sie (Anm.: die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH) auf drängende Fragen die notwendigen Antworten, die die vom Ausbau betroffenen Anlieger in Braunschweigs Norden beruhigen sollen".
  59. Wie hoch ist die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg?

    Die Flughafengesellschaft weist die Flugbewegungen seit dem Jahre 1991 in einer Statistik aus.
  60. Was kostet der beabsichtigte Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg?

    Die Kosten des Flughafenausbaus wurden im Jahre 2004 vom Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit 30,8 Mio. Euro angegeben. Laut Stellungnahme der Stadt Braunschweig vom 11.12.2007 (Drucksache 7079/07) betrugen die Kosten nur drei Jahre später bereits 38,6 Mio. Euro.
 

¹EFRE Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, umgangssprachlich EU-Regionalfonds) ist einer der fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union, der wirtschaftliche Aufholprozesse ärmerer Regionen und Regionen mit Strukturproblemen finanziert. (Wikipedia)
 
²GRW Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist Aufgabe der Länder. An dieser Aufgabe wirkt der Bund gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit, wenn sie für die Gesamtheit bedeutsam und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist. (Wikipedia)
 


Zuletzt überarbeitet: 12.01.2024

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