Deutsches
Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Laut Aussage des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 29. Januar
2010 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit der Verlängerung
der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg
nichts zu tun
Dies sei ausschließlich eine
Angelegenheit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH. Dokumente belegen
jedoch, dass sich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt seit etwa
10 Jahren für eine Verlängerung der Start- und Landebahn des
Braunschweiger Flughafens eingesetzt hat.
15.08.2001: In einem Schreiben
des Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 15.8.2001
an die Flughafengesellschaft Braunschweig mbH betont Deutsche Zentrum für
Luft- und Raumfahrt: "Nach allem halten wir einen Ausbau der Start- und
Landebahn am Forschungsflughafen auf eine Länge von 2600 m für dringend
geboten. Ihre diesbezüglichen Aktivitäten unterstützen wir deshalb mit
Nachdruck und stehen Ihnen bei Bedarf auch gerne persönlich zur
Verfügung."
18.03.2005: In einem Schreiben des
Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom
18.3.2005 an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH betont das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt: "Grundsätzlich hatte der
Luftfahrt-Vorstand des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in einem
früheren Schreiben an Sie sowie in weiteren Stellungnahmen und
persönlichen Gesprächen mit Herrn OB Dr. Hoffmann und Herrn MP Wulff
bereits die Wichtigkeit eines ausgebauten Flughafens für das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt hervorgehoben, die nach wie vor Gültigkeit
besitzen."
März 2005: Ausarbeitung
des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt "Bedeutung des
Forschungsflughafens mit einer Mindeststartbahnlänge von 2300 m für das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit Schwerpunkt
Flugsystemtechnik" vom März 2005. Enthalten im Anhang des Gutachtens
"Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig - Luftverkehrsprognose für
den Antrag auf Planfeststellung bis zum Jahr 2020".
17.12.2007: In einem
Schreiben des Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom
17.12.2007 an den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig betont das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt: "Der Ausbau des
Forschungsflughafens ist für unsere zukünftigen Arbeiten von großer
Bedeutung."
Weitere Ausführungen des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt im Planfeststellungsverfahren:
- Zudem wird es für das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt essentiell sein, für das
Nachfolgemodell der Transall entsprechende Voraussetzungen in Form
einer 2.300 m langen Startbahn bieten zu können, da sonst kein
entsprechender Flugbetrieb möglich sein wird.
- Für die Wirbelschleppenvermessungen
großer Flugzeuge ist eine längere Landebahn erforderlich. Eine
Bahnlänge von 2.300 m wird für diese Forschungen als das gerade noch
vertretbare Minimum angesehen.
- Wenn das Deutsche Zentrum für Luft-
und Raumfahrt eine Bahnlänge von 2.300 m als das absolute Minimum für
die künftigen Forschungsaktivitäten und damit die langfristige
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Hochtechnologie in
Deutschland ansieht, dann deckt diese Länge gleichermaßen den Bedarf
der Technischen Universität ab.
- Konfigurationsänderungen werden aus
Zulassungsgründen zu erhöhten Forderungen an die Start- und
Landebahnlänge führen, 2.300 m werden vom Deutschen Zentrum für Luft-
und Raumfahrt als das absolute Minimum angesehen.
- Infolge der Einbindung
verschiedener Institute des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt in das europäische Programm A 400-M (Nachfolgemodell der
Transall) ist es für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt
essentiell, künftig vor Ort entsprechende Randbedingungen in Form
einer 2.300 m langen Startbahn bieten zu können.
- Es wird für das Deutsche Zentrum für
Luft- und Raumfahrt essentiell wichtig sein, hier entsprechende
Randbedingungen in Form einer 2.300 Meter langen Startbahn bieten zu
können, da sonst kein entsprechender Flugbetrieb möglich sein wird.
Hinsichtlich der erheblichen Eingriffe in
ein Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet irritiert, dass das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt im November 2000 als umweltfreundliches
Unternehmen nach dem "Ökostandard" ISO 14001 zertifiziert wurde. Die Forschungs-
und
Unternehmensbilanz 2002/2003 des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt verweist auf Seite 46 dazu insbesondere auf die
"Selbstverpflichtung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt,
negative Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Umwelt stetig zu
minimieren." Einleitend heißt es: "Umweltschutz ist seit Jahren
wesentlicher Bestandteil der Arbeiten des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt."
Eine der Aktivitäten des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt sind Flugversuche, die seit Jahrzehnten
am Braunschweiger Flughafen durchgeführt werden. In der juristischen
Auseinandersetzung um den Planfeststellungsbeschluss wurden die
Forschungsflüge jedoch weitgehend auf das Thema "Hochauftriebsforschung"
reduziert. Diese Forschung erfordere ein möglichst hohes Startgewicht des
Versuchsflugzeugs und damit eine längere Startbahn, um entsprechende
Auftriebsuntersuchungen durchführen zu können. Tatsache ist jedoch, dass
der Auftrieb eines Flugzeugs keine Funktion der Flugzeugmasse ist. Ein
entsprechender Beweisantrag wurde durch das Nds. Oberverwaltungsgericht
jedoch abgelehnt.
Zuletzt
inhaltlich überarbeitet: 13.06.2012
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