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Braunschweiger Flughafen wie Gibraltar!


Gibraltar Strassenübergang klein

Flughafen Gibraltar: Straße kreuzt Runway
Bildnachweis (Ausschnitt): Michael F. Mehnert – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert

Die Städte Braunschweig und Wolfsburg hatten ein Gutachten zur wirtschaftlichen Situation des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg in Auftrag gegeben. In dem Gutachten werden konkrete Empfehlungen zur Sanierung des Millionengrabs „Flughafen“ gegeben.

Offener Dialog? – Fehlanzeige

Die Frage, ob sie das Gutachten kennen, beantworteten der Aufsichtsratsvorsitzende Disterheft und der Geschäftsführer Schwarz der Flughafengesellschaft am 20.08.2020 allerdings mit „Nein“. Auf die mehrfache Nachfrage „Kennen Sie das Gutachten?“ antwortete Disterheft gar nicht mehr und Schwarz ausweichend mit „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Privatpersonen hierzu keine Stellungnahme abgeben.“

Auch gegenüber Gremien wie einem unmittelbar vom Flughafenausbau betroffenen Stadtbezirksrat zeigt sich Schwarz verschlossen und meint, letztlich sei der Flughafen nur der Behörde berichtspflichtig.

Schwarz hatte dem gegenüber bei seinem Amtsantritt 2018 angekündigt: „2019 wird für uns ein Jahr sein, in dem wir einen offenen Dialog mit Ihnen suchen werden. Dieser Dialog wird in verschiedenen Foren stattfinden. Die Themen Nachhaltigkeit und Umwelt werden wir in den Vordergrund rücken. Wir freuen uns auf persönliche Gespräche, aber auch auf den gemeinsamen Gedanken- und Ideen-Austausch.“

Gegenwärtige Situation

Daraus wurde nichts und die stellvertretende Bürgermeisterin des am stärksten vom Flughafenausbau betroffenen Stadtbezirks Wabe-Schunter-Beberbach beschrieb die Situation mit den Worten „Das große Lügen geht weiter“.

Ein Beispiel: Die Volkswagen AG hatte einen Ausbau des Flughafens für non-stop Langstreckenflüge ihrer Luftfahrzeuge von Braunschweig aus gefordert. Derartige Flüge der VW-Flotte führten dann zu den schönsten Orten dieser Erde wie z.B. Malediven, Seychellen, Karibik, Bahamas, Bermuda oder Mallorca – allerdings nicht mit Abflug aus Braunschweig, sondern von anderen Flughäfen ausgehend.

Laut Internetportal RadarBox fanden sich im Zeitraum April 2020 bis März 2021 unter 573 von Braunschweig ausgehenden Flügen der Volkswagen AG nur vier Langstreckenflüge.

Angesichts einer derartig geringen Zahl von Langstreckenflügen erscheinen die mit dem Ausbau exorbitant gestiegenen Kosten des Flughafens und insbesondere die folgenschwere, rechtswidrige Sperrung der Grasseler Straße vollkommen überzogen.

Hinzu kommt die drohende Rückforderung erschlichener Fördermillionen. Das Bundesverkehrsministerium hatte mit Schreiben vom 15.10.2010 unmissverständlich festgestellt: „Der Bund hatte bei der Förderung des Flughafens Braunschweig das Land Niedersachsen auf die Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im Fall der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur Betreiber und Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein dürfen“. Die Volkswagen AG ist jedoch bis heute u.a. durch Erbbaurechtsvertrag und jährliche Zuschüsse mit dem Braunschweiger Flughafen eng verbunden. Dessen ungeachtet flossen für den Ausbau des Flughafens öffentliche Gelder in Höhe von mehr als 18 Mio. Euro.

Die Gibraltar-Lösung

In dieser verfahrenen Situation bietet sich eine Gibraltar-Lösung (Bild) an. Dabei bleibt die Grasseler Straße für den Straßenverkehr und für Fußgänger geöffnet. Der Flugverkehr findet auf der ursprünglichen Start- und Landebahn statt. In den wenigen Fällen, in denen eine verlängerte Startbahn benötigt wird, wird wie am Flughafen Gibraltar die Grasseler Straße für den Durchgangsverkehr kurzfristig gesperrt.

Dem Einwand von Schwarz, die Gibraltar-Lösung sei rechtlich gar nicht möglich, entgegnete das Bundesverkehrsministerium mit Schreiben vom 09.03.2021: „Es gibt in Deutschland keine spezielle Gesetzgebung, die die Querung der Start- und Landebahn eines Flugplatzes durch einen anderen Verkehrsweg, wie z.B. einer Straße, explizit verbieten würde.“

Mit der Gibraltar-Lösung für den Braunschweiger Flughafen könnte die 2010 mutwillig geschaffene Hinterhoflage des Braunschweiger Nordens beseitigt werden. Damit würden auch die mit dem Ausbau des Flughafens verbundenen Rechtsverstöße und gigantischen Fehlinvestitionen in einem etwas milderen Licht erscheinen.

Die Gibraltar-Lösung ist auch Teil der Einwendungen im anstehenden Änderungsplanverfahren gegen die von der Flughafengesellschaft beantragte Null-Lösung. Laut Antrag soll die inakzeptable Verkehrssituation um den Flughafen wie in den vergangenen 10 Jahren durch Nichtstun (Null-Lösung) beibehalten werden.

Schlussbetrachtung

Noch attraktiver als die Gibraltar-Lösung erscheint jedoch eine Wiederherstellung des status quo vor dem Flughafenausbau mit Renaturierung der abgeholzten Waldflächen. Dann erhielte Braunschweig seinen gewohnten Flughafen zu überschaubaren Kosten zurück, der Norden Braunschweigs würde durch die Wiederöffnung der seinerzeit für den Ausbau unterbrochenen Grasseler Straße aus seiner Hinterhoflage befreit und die durch den Ausbau bedingten Verkehrsprobleme gehörten der Vergangenheit an.

Ralf Beyer

; Gibraltar Strassenübergang klein

Flughafen Gibraltar: Warnschild am Straßenübergang der Start- und Landebahn
Bildnachweis: Joe (Flickr) – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 generisch

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