Ralf Beyer
November 2011
Die Bundesrepublik Deutschland besitzt mit über 400 Landeplätzen, davon
17 internationalen Flughäfen und ca. 150 Heliports das dichteste
Luftverkehrsnetz der Welt.
Das seinerzeit gültige Landesraumordnungsprogramm
des Landes Niedersachsen von 1994 bestimmte: „Die Verkehrsflughäfen
Braunschweig und Emden haben überregionale Bedeutung. Sie sind zur
Verbesserung der Standortgunst dieser Landesteile zu sichern.“
Das Land Niedersachsen, Gesellschafter der Volkswagen AG, beschloss im
Jahre 2000 auf Antrag der CDU, die Start- und Landebahn des Flughafens
Braunschweig für die Volkswagen AG auszubauen. Volkswagen sollten damit
Ultralangstreckenflüge ohne Zwischenstopp mit voll betankten
Luftfahrzeugen von Braunschweig aus ermöglicht werden. Der damalige Nds.
Ministerpräsident Christian Wulff bestätigte kurze Zeit später, dass Volkswagen
der
Hauptnutzer des Flughafens sei.
Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH lehnte den Ausbau des
Braunschweiger Flughafens ab und akzeptierte lediglich dessen Nutzung als
Sonderflughafen
für Forschungszwecke.
Da die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn einen Eingriff in
ein mehrfach geschütztes Landschaftsschutz-, Naturschutz-,Vogelschutz- und
Natura-2000-Gebiet der EU erforderlich machte, überzog die Stadt
Braunschweig das Gebiet mit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung,
die einen Ausnahmetatbestand wie die Verlängerung einer Start- und
Landebahn in dieses Gebiet hinein und damit eine Befreiung von den
Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes ermöglichte.
Allerdings war eine Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens
für ein privatwirtschaftliches Unternehmen nicht genehmigungsfähig und
erst Recht nicht mit öffentlichen Mitteln förderfähig. Daher bediente man
sich des von staatlicher institutioneller Förderung abhängigen Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt, das für seinen Standort Braunschweig die
Notwendigkeit einer Bahnverlängerung für Forschungszwecke attestierte, und
schon waren ein Öffentliches Interesse und damit die Genehmigungsfähigkeit
hergestellt.
Der NABU und Grundbesitzer klagten vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht
Lüneburg gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn, da hiervon
60.000 Bäume in einem mehrfach geschützten Vogelschutz- und
Natura-2000-Gebiet und ihr Eigentum betroffen waren. Das Nds.
Oberverwaltungsgericht wies die Klage gegen den entsprechenden Nachrüstungsbeschluss
ab unter Hinweis auf das Öffentliche Interesse und auf die Forschung mit
einem zum In-Flight-Simulator umzubauenden Airbus A320, der eine längere
Startbahn benötige (Urteilsbegründung).
Beweisanträge,
dass für die Forschung keine Verlängerung der Start- und Landebahn
benötigt werde, wies das Gericht zurück. Auch eine Revision ließ das
Gericht nicht zu. Das Bundesverwaltungsgericht wies die
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ebenfalls
ab.
Am 8. Januar 2010 wurde mit dem Ausbau des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg begonnen. Die mit der Bahnverlängerung verbundene
Sperrung der am Flughafen vorbeiführenden Landesstrasse L293 (Grasseler
Straße) zwang fortan ca. 10.000 Bürgerinnen und Bürger zu kilometerlangen
Umwegen. Eine kürzere, ursprünglich geplante Ost-Umfahrung des Flughafens
wurde vom Nds. Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf unzureichend
geprüfte Alternativen nicht genehmigt.
Der vor Gericht als Begründung für eine Verlängerung der Start- und
Landebahn des Braunschweiger Flughafens angeführte Umbau des Airbus A320
des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zu einem
In-Flight-Simulator hat jedoch nicht stattgefunden. Damit entfällt auch
das angebliche Öffentliche Interesse an einer Verlängerung der Start- und
Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. Insgesamt wurden für das
Vorhaben bisher an öffentlichen Mitteln in etwa aufgewendet:
Kosten des Flughafenausbaus |
40 Mio. Euro |
Beschaffung eines Airbus A320 als
In-Flight-Simulator |
20 Mio. Euro |
Bau eines Hangars für den Airbus
A320 |
20 Mio. Euro |
Gutachten, Planung,
Genehmigungsverfahren |
10 Mio. Euro |
Summe |
90 Mio. Euro |
Mit der verlängerten Start- und Landebahn ist jedoch außer für die
Volkswagen AG kein zu benennender Nutzen verbunden. So berichtete die
Braunschweiger Zeitung am 30. August 2011: „Winterkorn strich heraus, dass
nicht nur VW von der verlängerten Start- und Landebahn profitiere. Ja,
Manager wie er könnten demnächst vielleicht ein paar Stunden länger
schlafen, weil Zwischenlandungen entfallen können.“
10.12.2002 |
Grundsatzbeschluss des Rats der Stadt Braunschweig zur Verlängerung der Start- und Landebahn. Gesellschafter der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH sind:
Dabei haben allerdings die Landkreise Gifhorn und Helmstedt ihre Zahlungen von Betriebsmittelzuschüssen zum Ausgleich der jährlich steigenden Verluste:
der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH bereits seit Jahren eingestellt. |
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03.09.2004 |
Landesplanerische Feststellung zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Braunschweig gemäß §§ 12 bis 18 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) vom 18. Mai 2001 in Verbindung mit einem Zielabweichungsverfahren gemäß § 11 Abs. 3 NROG. |
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18.06.2005 |
Finanzierungsvereinbarung No. 1 der Gesellschafter der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH unter Einschluss von erwarteten Fördermitteln der EU in Höhe von 9,96 Mio. Euro, ohne allerdings einen Antrag bei der EU gestellt zu haben. |
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08.09.2005 |
Am 08. September 2005 wurde die Umbenennung des Flughafens Braunschweig in Flughafen Braunschweig-Wolfsburg und der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH in Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vorgenommen. |
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18.07.2006 |
Der Rat der Stadt Braunschweig überzieht das für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg benötigte, mehrfach geschützte Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet mit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung, die in §7 Abs. 6 den beabsichtigten Eingriff erlaubt: „Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit durch eine Prüfung gem. Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 2 BNatSchG, § 34 c Abs. 2 NNatG festgestellt bzw. die nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG, § 34 c Abs. 3 bis 5 NNatG zugelassen worden sind, und die zugleich die sonstigen Schutzzwecke nach § 4 Abs. 1, 3 und 4 dieser Verordnung im geringst möglichen Maß beeinträchtigen“. Der Rat macht damit mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD den Weg frei für die größte Waldvernichtung in Braunschweig nach dem zweiten Weltkrieg. |
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15.01.2007 |
Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. |
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17.01.2007 |
Klage des NABU, Landesverband Niedersachsen, sowie betroffener Grundbesitzer gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 15.01.2007 vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 7 KS 28/07 und 7 KS 59/07. Rechtsbeistände: Rechtsanwälte Mohr, Hamburg, und Rechtsanwalt Karsten Sommer, Berlin. |
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24.09.2008 |
Schreiben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik, mit der Mitteilung, dass eine Förderung des Ausbaus des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg/Deutschland mit Fördermitteln der EU nicht beabsichtigt sei. Nachricht DGREGIO.B.3/DP(2008) 630895 vom 24.09.2008. |
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16.01.2009 |
Im Entwurf des Wirtschaftsplans 2009 der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH war bereits vermerkt worden: „Die VW AG übernimmt ab 01.01.2009 die Gesellschaftsanteile des Landes Niedersachsen“. Das Land Niedersachsen steigt nun als Gesellschafter beim Flughafen Braunschweig-Wolfsburg aus. Das Nds. Finanzministerium gibt eine Begründung für den Ausstieg. Niedersächsischer Landtag, Stenografischer Bericht, 29. Sitzung, Hannover, den 16. Januar 2009, dort Anlage 5. |
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31.03.2009 |
Der Nds. Ministerpräsident Christian Wulff bestätigt: „Ich freue mich darüber, dass VW nun auch den verbliebenen Anteil des Landes übernimmt, denn VW ist Hauptnutzer des Flughafens.“ |
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08.06.2009 |
Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Dr. Hoffmann, erklärt: „Wir müssen in den nächsten Jahren alle gemeinsam mehr herausarbeiten, welche Bedeutung Europa für uns praktisch hat – zum Beispiel der Ausbau des Forschungsflughafens wäre ohne EU-Mittel nicht möglich.“ |
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20.05.2009 |
Abweisung der Klagen des NABU und der Grundbesitzer 7 KS 28/07 und 7 KS 59/07 OVG Lüneburg gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg mit Urteil vom 20.5.2009. Keine Zulassung einer Revision. |
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20.08.2009 |
Schreiben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik, mit der Mitteilung, dass nach Auskunft der für die Durchführung des Operationellen EFRE-Programms 2007-2013 Niedersachsen verantwortlichen Verwaltungsbehörde für das Projekt derzeit nur nationale Mittel reserviert sind (also keine Fördermittel der EU fließen). Nachricht REGIO F1 BG-gff D(2009) 780396 vom 20.08.2009. |
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28.08.2009 |
Anlässlich der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009 erklärt Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler: „Für das Vorhaben zum „Ausbau Avionik Cluster Braunschweig“ hat die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als Träger der Maßnahme im Juli 2009 einen Antrag auf Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gestellt.“ |
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01.10.2009 |
01.10.2009 Ab dem 1.10.2009 wäre die Fällung von 60.000 Bäumen rechtlich möglich gewesen, jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem Eilantrag des NABU mit aufschiebender Wirkung entsprochen. |
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11.11.2009 |
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 20.05.2009 ab. |
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12.11.2009 |
Das Land Niedersachsen hat mit notariellem Vertrag vom 12. November 2009 seine Anteile in Höhe von 108.200 ¤ (17,784 %) mit Wirkung von diesem Tag an die Volkswagen AG veräußert (Beteiligungsbericht 2010 der Stadt Braunschweig). Gesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg:
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08.01.2010 |
Beginn des Ausbaus des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg mit Fällung von zunächst 18.000 Bäumen von ca. 60.000 Bäumen. Beginn der täglichen Demonstrationen im betroffenen Gebiet gegen den Ausbau des Braunschweiger Flughafens. |
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17.05.2010 |
Fund des Eremiten (osmoderma eremita), einer hoch geschützten, prioritären Tierart im Bereich des Flughafenausbaus. Gemäß Anhang II „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“ der Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 ist osmoderma eremita eine prioritäre Art, die besonderen Schutz unterliegt. |
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05.06.2010 |
150. Demonstration von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. |
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11.06.2010 |
Beschwerde bei der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 in Sachen Naturschutz beim Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. Die Kommission folgt jedoch den Darlegungen der Bundesrepublik Deutschland und weist die Beschwerde zurück. |
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26.07.2010 |
200. Demonstration von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. |
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13.08.2010 |
Die Volkswagen AG trennt sich von ihrem 35,6%-igen Anteil an der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und gibt ihre Anteile an die Gesellschaft zurück. |
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02.09.2010 |
Nachdem das Land Niedersachsen seine Anteile Ende 2009 an die Volkswagen AG veräußerte, hat die Volkswagen AG mit Geschäftsanteilsübertragungs- und Abtretungsvertrag vom 2. September 2010 ihre Anteile (35,568 %) an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH übertragen. Seit diesem Zeitpunkt werden diese Anteile als „eigene Anteile“ von der Gesellschaft gehalten. Eigene Anteile sind nicht stimmberechtigt. Unter Herausrechnung dieser Anteile besitzt die Stadt Braunschweig nunmehr einen Anteil von rd. 66,175 % an der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (Beteiligungsbericht 2011 der Stadt Braunschweig). Gesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg:
Die Volkswagen AG ist jedoch weiterhin mit 5 Mio. Euro am Ausbau des Flughafens beteiligt. Sie ist weiterhin in der Begleitgruppe zum Ausbau des Flughafens personell vertreten und sie ist Hauptnutzer des Flughafens. Betreiber (Flughafengesellschaft) und Nutzer (Volkswagen AG) sind demnach rechtlich, wirtschaftlich und personell verflochten. Hierzu: Fördermittel-Erschleichung zum Ausbau eines VW-Flughafens? |
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12.09.2010 |
250. Demonstration von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. |
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15.10.2010 |
Mit Schreiben vom 15.10.2010 erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: „Der Bund hatte bei der Förderung des Flughafens Braunschweig das Land Niedersachsen auf die Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im Fall der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur der Betreiber und Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein dürfen.“ Die Volkswagen AG ist jedoch rechtlich, wirtschaftlich und personell mit der Flughafengesellschaft verbunden. |
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24.07.2011 |
555. Demonstration von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. |
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11.09.2011 |
600. Demonstration von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. |
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29.08.2011 |
Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister bestätigt bei der Feier zum Abschluss der Arbeiten für die Verlängerung der Start- und Landebahn: Die 18,7 Millionen Euro, die das Land gegeben habe, seien gut und sinnvoll angelegtes Geld. Die Kosten für den Ausbau der Start- und Landebahn einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen belaufen sich auf insgesamt 38,84 Millionen Euro. |
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29.08.2011 |
Feier zum Abschluss der Arbeiten für die Verlängerung der Start- und Landebahn: „Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann holte sich den Auftrag direkt beim damaligen VW-Boss und heutigen Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch ab: „Wissen’s was? Machen’s fertig.“ Hoffmann erzählt diese Geschichte vor ein paar hundert Leuten im Zelt am Forschungsflughafen, und er macht gar nicht den Eindruck, dass er sich für diesen Auftrag sonderlich schämt. „Wir haben es geschafft!“, meldet er dem direkt vor ihm in der ersten Reihe sitzenden VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn Vollzug.“ (siehe Braunschweiger Zeitung vom 30.08.2011, Seite 3 – „Wir haben es geschafft!“) |
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01.12.2012 |
Finanzierungsvereinbarung No. 2 der der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH. |