Header

Appell

 
an alle Ratsmitglieder, Stadtbezirksratsmitglieder und Mitglieder von Ausschüssen in der Stadt Braunschweig

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
"Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile" (LSG BS 9




Sehr geehrte Mitglieder,

Sie sollen über die Annahme der o.a. Verordnung beschließen. Für eine inhaltliche Beurteilung der Verordnung haben Sie daher gelesen:
Der Schutzzweck und die Erhaltungsziele der Verordnung erscheinen hochgesteckt und werden in §4 der Verordnung detailliert beschrieben.

Schutzzweck und Erhaltungsziele können jedoch nicht erreicht werden, wenn in das betreffende Gebiet hinein die Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg verlängert wird. Dies ist jedoch mit dieser Verordnung beabsichtigt und wird unter §7 (Freistellungen) Abs. 6 ermöglicht. Bestätigungen dieser Tatsache sind u.a.:
Die Stadt Braunschweig führt zur beabsichtigten Verlängerung der Start-/Landebahn in "ErgebnisBeteiligungBewertung Anlage2" dazu ergänzend aus:
Da eine Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig beabsichtigt ist und das faktische Vogelschutzgebiet diesem Vorhaben entgegensteht, soll mit der neuen Verordnung dieses Hemmnis auf dem Verordnungswege beseitigt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben diesen verwaltungstechnischen Trick durchschaut und bitten Sie bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen:
Ihre Entscheidung hat einen hohen moralischen Anspruch und sollte daher nicht von kurzlebigen Partikularinteressen oder politischen Vorgaben Ihrer Führung abhängen.
Lehnen Sie daher die Verordnung ab und verweisen Sie sie mit der Auflage von Verbesserungen zur tatsächlichen und unumgänglichen Einhaltung des Landschafts-, Natur- und Vogelschutzes zurück an die Verwaltung.


Zuletzt überarbeitet: 13.07.2012
Impressum