Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die Regionalflughäfen für das Jahr 2021 mit 20 Millionen Euro bei den Kosten für die Flugsicherung unterstützen. Dies wurde heute am frühen Morgen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag beschlossen. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist eine noch erforderliche Anpassung des Luftverkehrsgesetzes. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Ich freue mich sehr, dass das Bundesverkehrsministerium die Regionalflughäfen bei der Flugsicherung unterstützen wird. Das ist insbesondere für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg als ein Flughafen, der im besonderen Bundesinteresse steht, eine ganz wichtige Nachricht. In dieser schwierigen Zeit für den BWE ist das ein nicht unerheblicher Beitrag zum Erhalt vieler Arbeitsplätze in der Region und der exzellenten Forschungsarbeit am Flughafen. In den komplizierten Verhandlungen der letzten Monate habe ich mich mit dem Geschäftsführer des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg, Michael Schwarz, eng abgestimmt. Es ist klasse, dass sich die gute Zusammenarbeit jetzt ausgezahlt hat. Das Bundesverkehrsministerium muss nun schnellstmöglich die Anpassung des Luftverkehrsgesetzes angehen, damit der Wille des Haushaltsgesetzgebers umgesetzt werden kann.“
In Deutschland müssen Regionalflughäfen im Gegensatz zu internationalen sowie einzelnen kleineren Flughäfen die Kosten für die Flugsicherung selbst tragen. Diese Regelung stellt seit vielen Jahren eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar. Bereits im vergangenen Jahr wurde auf Initiative von Unionsabgeordneten für das Haushaltsjahr 2020 der Bundestagsbeschluss gefasst, die Ungleichbehandlung deutscher Flughäfen bei den Flugsicherungskosten zu beenden. 20 Millionen Euro wurden hierfür im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt. Doch Schwierigkeiten des BMVI bei der rechtlichen Umsetzung des Bundestagsbeschlusses verzögerten die bereits im Haushalt 2020 verankerte finanzielle Unterstützung für die Regionalflughäfen.
Für die Umsetzung des nun erneut gefassten Beschlusses soll ein
zweiter Gebührenbereich für jene Flugplätze eingerichtet werden, bei
denen eine Flugsicherung erforderlich ist, die aber bisher die Kosten
hierfür selbst tragen müssen. Die Flugsicherungsorganisationen sollen
künftig auch bei diesen Flughäfen für ihre Leistungen direkt bei den
Luftraumnutzern Gebühren erheben. Mit den vorgesehenen
Haushaltsmitteln soll sichergestellt werden, dass das Gebührenniveau
an Regionalflughäfen annähernd jenem Niveau von internationalen
Flughäfen entspricht. Nach der Einnahme der Gebühren verbleibende
Finanzlücken sollen mit Hilfe der bereitgestellten Bundesmittel
ausgeglichen werden. Die erzielte Einigung steht noch unter dem
Vorbehalt einer abschließenden Zustimmung des Deutschen Bundestages
zum Bundeshaushalt 2021.