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Airbus A320 fliegt Vollkreismanöver über Braunschweig

Flug LLX5132 des Reiseunternehmens "Der Schmidt" am 17.05.2017 von Olbia/Sardinien nach Braunschweig beinhaltete vor der Landung ein ungewöhnliches Vollkreismanöver über Braunschweig, bevor das Luftfahrzeug um 14:21:39 Uhr Ortszeit auf der Landebahn 08 des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg aufsetzte. Bei dem Luftfahrzeug handelte es sich um einen Airbus A320 mit der Zulassung D-ABDB des litauischen Charterfliegers Small Planet Airlines, der in Berlin ein Tochterunternehmen unterhält.

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Anflugroute des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 beim Landeanflug 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)

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Vollkreismanöver des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 unmittelbar vor der Landung 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)

Dieses Vollkreismanöver während des Landeanflugs kurz vor der Landung auf dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg entspricht nicht dem üblichen Anflugverfahren. Die nachfolgenden Bilder zeigen übliche Anflugverfahren 08 mit gekennzeichnetem Endanflugbereich und zum Vergleich den Anflug des Flugs LLX5132.

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Anflugroute des Flugs PWF541 am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)

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Anflugroute des Flugs WGT51A am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)

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Anflugroute des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)

Am 17.05.2017 veröffentlichte die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH die folgende Pressemitteilung:

Presseinformation

Für Landung zu hoch
Am heutigen Mittwoch um ca. 14:15 Uhr befand sich ein Airbus A 320 aus Richtung Westen kommend im Endanflug auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg, war aber für eine Landung noch zu hoch. Der Pilot bat daher den Tower um die Erlaubnis für ein so genanntes (fliegerisch regelkonformes) Vollkreismanöver, um auf die für die Landung erforderliche Höhe sinken zu können. Dies wurde ihm von der Flugverkehrskontrolle in Braunschweig nach Abstimmung mit der Anflugkontrolle Bremen genehmigt. Nach diesem Vollkreis, der teilweise südwestlich des Hafens über die Bereiche der Nordstadt sowie von Veltenhof, Watenbüttel und Völkenrode führte, konnte das Luftfahrzeug in vorgeschriebener Höhe den Landeanflug fortsetzen. Ein alternativ möglicher Abbruch der Landung hätte den Flug um ca. 10 Minuten mit Landeabbruch, entsprechenden Lärm und Schadstoffemissionen in der gesamten Umgebung und einem erneuten Landeanflug verlängert.

Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 18.05.2017 unter dem Titel "Airbus muss vor Landung in Waggum ein Vollkreismanöver fliegen" über den Vorgang und meinte:

"Für eine Landung noch zu hoch steuerte ein Airbus A320 am Mittwoch gegen 14.15 Uhr im Endanflug den Flughafen Waggum an. Der Pilot bat daher den Tower um die Erlaubnis für ein sogenanntes Vollkreismanöver, um auf die für die Landung erforderliche Höhe sinken zu können."

Das an diesem Tage vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) aufgezeichnete Höhenprofil des Fluges LLX5132 zeigt allerdings, dass das betreffende Luftfahrzeug an einer Position 20 km (12 nm) vor dem Aufsetzpunkt die erwartete Sollhöhe von 4.000 ft zu Beginn des Sinkflugs eingenommen hatte. Die im weiteren Verlauf des Landeanflugs geforderte Flughöhe wurde dann allerdings zum Teil erheblich unterschritten.
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Höhen- und Geschwindigkeitsprofil des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 beim
Landeanflug 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD)


In den Standardised European Rules of the Air (SERA) wird die Mindestflughöhe bei Flügen der zivilen Luftfahrt wie folgt festgelegt:

SERA.5005f:
Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden

1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug;

2. in anderen als in Nummer 1 genannten Fällen in einer Höhe von weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug.

SERA.5015b:
Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde, muss ein Flug nach Instrumentenflugregeln in einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von dem Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde,

1. über hohem Gelände oder in gebirgigen Gebieten in einer Flughöhe von mindestens 600 m (2 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs;

2. in anderen als in Ziffer 1 genannten Gebieten in einer Flughöhe von mindestens 300 m (1 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs.

Das aufgezeichnete Höhenprofil des Fluges LLX5132 zeigt, dass bei dem Vollkreismanöver über Braunschweig die Mindestflughöhe über bewohntem Gebiet in jedem Falle (Flug nach Sichtflugregeln oder Flug nach Instrumentenflugregeln) von 1.000ft  erheblich unterschritten wurde. So betrug beispielsweise die Flughöhe im südlichsten Teil des Vollkreismanövers über Braunschweig nach den Aufzeichnungen des DFLD nur 650 ft.

Verdacht
Aufgrund der vorstehenden Aufzeichnungen des Deutschen Fluglärmdiensts (DFLD) besteht der Verdacht, dass der Anflug des Flugs LLX5132 der Small Planet Airlines auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg am 17.05.2017 in der Zeit von 14:18 - 14:22 Uhr Ortszeit hinsichtlich der erforderlichen Mindestflughöhe möglicherweise nicht den Standardised European Rules of the Air (SERA) entsprach.

Aufgrund der vorstehenden Aufzeichnungen des Deutschen Fluglärmdiensts (DFLD) besteht der Verdacht, dass beim Anflug des Flugs LLX5132 der Small Planet Airlines auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg am 17.05.2017 in der Zeit von 14:18 - 14:22 Uhr Ortszeit die laut Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (LuftVODV) Braunschweig-Wolfsburg festgelegten Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg möglicherweise nicht eingehalten worden sind.

Selbstdarstellung der Small Planet Airlines
Seit Mai 2016 fliegen wir unter vom Luftfahrt-Bundesamt erteilter Betriebszulassung nach deutschen technischen und luftsicherheitsrechtlichen Anforderungen. Im Auftrag renommierter europäischer Reiseveranstalter wie beispielsweise TUI und Thomas Cook/Neckermann bringen wir Sie zu den beliebtesten Ferienzielen in Spanien, Griechenland, der Türkei und Nordafrika. Dafür setzen wir ab Deutschland mit Beginn des Sommerflugplans zwei moderne Flugzeuge vom Typ Airbus A320 ein. Um unsere Passagiere künftig von noch mehr Orten zu Ihrer Urlaubsdestination fliegen zu können, planen wir in den kommenden zwei bis drei Jahren unsere deutsche Flotte zügig auf 8-10 Maschinen zu vergrößern.

Die deutsche Small Planet Airlines ist Teil der baltischen Small Planet Group mit Hauptsitz in Vilnius, Litauen. Die Airline Gruppe fliegt von diversen Orten in Europa wie bsp. aus Litauen, Polen, England, Frankreich, Italien und Deutschland mit insgesamt 21 modernen Flugzeugen, darunter 17 vom Typ Airbus A320 mit 180 Sitzplätzen sowie 4 vom Typ Airbus A321 mit 220 Sitzplätzen.

Ralf Beyer
14.06.2017

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