Bundesregierung
macht "Bock zum Gärtner"
Luftverkehrsindustrie soll
Umweltschutz-Standards an Flughäfen selbst festsetzen
1. Deutschland gibt den Umweltschutz an
Flughäfen und für den Luftverkehr in die Hände der von der
Luftverkehrswirtschaft dominierten Zivilluftfahrt-Organisation ICAO.
Per Bundesgesetz soll künftig gelten, dass bei der Festlegung von
Umweltmaßnahmen ... die Umweltschutzstandards für den Luftverkehr zu
beachten sind, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
angenommen und dem ICAO-Abkommen als Anhänge hinzugefügt wurden". In der
115. Sitzung des Bundestages am 2. Juli 2015 wurde der Entwurf (siehe
Anlage) eines Gesetzes zum Luftverkehrsabkommen USA/EU (BT-Drs.
18/5271 ) zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Voraussichtlich
wird der Deutsche Bundestag im Herbst darüber beschließen.
2. Regelung konterkariert die
klimapolitischen Ziele der Bundesregierung
Was so harmlos von der Bundesregierung als Formalie begründet
wird, hat erhebliche umweltpolitische Brisanz. Die Regelung ist eine
Bankrotterklärung der deutschen Umweltpolitik, erklärt Jochen
Schraut, 1. Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. und
führt weiter aus: Umweltschutzmaßnahmen an und um Flughäfen werden nach
dem Beschluss des Gesetzes von der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation ICAO definiert. Für die Anrainer von
Flughäfen ist das eine schlechte Nachricht, da die ICAO in erster Linie
dem Luftverkehrswachstum verpflichtet ist. Kosteneffizienz rangiert
vor Gesundheitsschutz und Umweltstandards werden im
internationalen Vergleich fortentwickelt. Das gilt ebenfalls für den
Klimaschutz, bei dem sich die ICAO bislang als "Bremser" hervorgetan
hat. Auch TTIP lässt grüßen, erklärt Gerd Schmidt, Mitglied im Beirat
der Initiative und ergänzt: Gehen Vorschriften zum Schutz der
Menschen vor Fluglärm und Luftverunreinigungen über die Standards der
ICAO hinaus, drohen Schiedsgerichtsverfahren. Konterkariert würden
damit auch die Beschlüsse der deutschen Bundesregierung zu den hohen
Klimaschutzzielen, deren Umweltbundesamt das Fliegen als die umweltschädlichste
Art
sich fortzubewegen bezeichnet hat.
3. Initiative fordert Bundestagsmitglieder
auf, dass Gesetz in dieser Fassung nicht zu verabschieden
Im Herbst soll der Deutsche Bundestag über den Gesetzesantrag der
Bundesregierung entscheiden. Es bleibt zu hoffen, dass er die massive
Einflussnahme der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in die
deutsche Umweltpolitik zurück weist. In einem Schreiben (Anlage) an alle
Bundestagsabgeordneten fordert die Initiative diese auf, sich für eine
grundlegende Änderung der kritischen Gesetzespassage einzusetzen und an
den deutschen Umweltstandards für Flughäfen und den Luftverkehr
festzuhalten.
Anselm Einsiedel
Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V.
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Vorstand:
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Anselm Einsiedel (Beisitzer)
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