Resolution zu den Bundesratsinitiativen zum Schutz vor Fluglärm
von
Rheinland-Pfalz /Baden-Württemberg (Drs. 90/13),
Hessen (Drs. 124/13) und Brandenburg (Drs. Nr. 138/13)
Die aktuellen Auseinandersetzungen an den deutschen Flughäfen zeigen, dass
die bestehenden Rechtsvorschriften den Schutz der Menschen vor
Beeinträchtigungen durch Fluglärm, dabei vor allem vor
Gesundheitsrisiken, nicht gewährleisten können. Wir begrüßen deshalb die
Initiativen der Bundesländer zur Novellierung des Luftverkehrsgesetzes als
ersten Schritt, diese Defizite abzubauen. Die Novellierung sollte
allerdings mindestens leisten:
- • Die Luftverkehrsbehörden und die
Flugsicherungsorganisationen stärker zum
- Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
zu verpflichten, vor allem bei der
- Wahrung der Nachtruhe.
- • Die Rechte der Bevölkerung, der
Kommunen und des Umweltbundesamts bei
- der Festlegung von Flugverfahren
(einschließlich der Flugrouten) zu stärken.
Dabei sollten die Gesetzesvorschriften so
eindeutig sein, dass die Flugsicherung klare Vorgaben zum Lärmschutz
erhält und dieser Lärmschutz in Verordnungen nicht verwässert werden kann.
Wir fordern deshalb Bundesrat und Bundestag auf, den in dieser Hinsicht
zielführenden Vorschlägen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
zuzustimmen und die ungenügenden Vorschläge von Brandenburg und Hessen
zurückzuweisen.
BUND - Bundesverband
VCD - Bundesverband
NABU - Bundesverband
Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD)
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen
Arbeitskreis "Ärzte gegen
Fluglärm",
Dr. Jürgen Hoffart,
Bezirksärztekammer Rheinhessen
Dr. Henning Thole,
www.fluglaerm-fakten.de
Quelle:
Kommission zur Abwehr des Fluglärms
Flughafen Frankfurt Main
2013