Resolution zu den Bundesratsinitiativen zum Schutz vor Fluglärm

von Rheinland-Pfalz /Baden-Württemberg (Drs. 90/13),
Hessen (Drs.
124/13) und Brandenburg (Drs. Nr. 138/13)
 
Die aktuellen Auseinandersetzungen an den deutschen Flughäfen zeigen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften den Schutz der Menschen vor Beeinträchtigungen durch Fluglärm, dabei vor allem  vor Gesundheitsrisiken, nicht gewährleisten können. Wir begrüßen deshalb die Initiativen der Bundesländer zur Novellierung des Luftverkehrsgesetzes als ersten Schritt, diese Defizite abzubauen. Die Novellierung sollte allerdings mindestens leisten:
• Die Luftverkehrsbehörden und die Flugsicherungsorganisationen stärker zum
Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu verpflichten, vor allem bei der
Wahrung der Nachtruhe.

• Die Rechte der Bevölkerung, der Kommunen und des Umweltbundesamts bei
der Festlegung von Flugverfahren (einschließlich der Flugrouten) zu stärken.
Dabei sollten die Gesetzesvorschriften so eindeutig sein, dass die Flugsicherung klare Vorgaben zum Lärmschutz erhält und dieser Lärmschutz in Verordnungen nicht verwässert werden kann.

Wir fordern deshalb Bundesrat und Bundestag auf, den in dieser Hinsicht zielführenden Vorschlägen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zuzustimmen und die ungenügenden Vorschläge von Brandenburg und Hessen zurückzuweisen.

BUND - Bundesverband
VCD - Bundesverband
NABU - Bundesverband
Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD)
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen
Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm",
    Dr. Jürgen Hoffart, Bezirksärztekammer Rheinhessen
    Dr. Henning Thole, www.fluglaerm-fakten.de

Quelle:
Kommission zur Abwehr des Fluglärms
Flughafen Frankfurt Main
2013

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