Starts
und Landungen angeblich für die Forschung?
Auf
eine Anfrage
der Bürgerinitiative Braunschweig
(BIBS) zur Nutzung der verlängerten Rollbahn des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg teilte die Verwaltung der Stadt Braunschweig am
15.11.2012 unter der Nummer 8571/12
folgendes mit:
1.
Wie viele Starts unter
Benutzung des erweiterten Teils
der Landebahn wurden bisher von oder für VW vorgenommen?
"Seit
Anfang dieses Jahres
wurden insgesamt 23 sog. „Außenstarts“ von oder für VW nach § 25 LuftVG
genehmigt und durchgeführt."
2.
Wie viele Starts
unter Benutzung des erweiterten Teils der Landebahn wurden bisher
seitens DLR
vorgenommen?
"Das
DLR hat mit seinen
Forschungsflugzeugen in diesem Kalenderjahr 270 Flugbewegungen für
Forschungsflüge durchgeführt. Unter Benutzung des erweiterten Teils der
Landebahn wurden 4 Forschungsflüge vorgenommen.
Dabei
ist zu bedenken, dass
Forschungsflüge nach Angaben des DLR jeweils ein geschätztes
Vierteljahr zur
Vorbereitung des Einsatzes und ca. vier Monate zur Nachbereitung
benötigen. Die
Anzahl der Forschungsflüge als solche sagt damit nichts über die
Qualität der
betreffenden Forschungsprojekte aus, für die die jeweiligen Flüge
ergänzend
notwendig sind. Eine außerordentlich lange Vor- und Nachbereitungsdauer
kann
durchaus einer sehr kurzen Flugeinsatzdauer gegenüberstehen."
3.
Und wie viele
Starts anderer Nutzer über 1. und 2. hinaus wurden unter Benutzung des
erweiterten Teils der Landebahn bisher unternommen?
"Bislang
wurde noch für ein
weiteres Unternehmen ein Außenstart genehmigt und daraufhin
durchgeführt."
Anmerkungen
Der Airbus A320
des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt benötigt die
Verlängerung der
Rollbahn des Braunschweiger Flughafens nicht. Das Luftfahrzeug ist
beispielsweise am 8.10.2012 um 14:03 Uhr lokaler Zeit zu einem
fünfeinhalbstündigen "Forschungsflug" von
Braunschweig nach Tromsö/Norwegen und zurück ohne Zwischenlandung von
der seinerzeitigen kurzen Rollbahn gestartet, als die Bahnverlängerung
noch nicht in Betrieb genommen worden war.
Der gesamte
Flug kann unter LFO94RA
im Zeitraffer verfolgt werden.
Laut NOTAM (Mitteilung für Luftfahrer) vom 23.10.2012 09:58 Uhr ist die
Verlängerung der Rollbahn seit diesem Zeitpunkt permanent in Betrieb.
Der alte
Taxiway (Rollweg) A wurde geschlossen und der neue Taxiway A zum
östlichen Ende
der Rollbahn wurde freigegeben. Alle Luftfahrzeuge sind daher
gezwungen, die
verlängerte Rollbahn zu nutzen. Wenn nun vom Airbus A320 des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt berichtet
wird, das Luftfahrzeug sei auf der langen Rollbahn gestartet, so gilt
dies
ebenso für die Starts aller anderen Luftfahrzeuge und stellt keine
Besonderheit
dar.
Die Verwaltung
der Stadt Braunschweig hat am 15.11.2012
mitteilt, dass „das DLR mit seinen
Forschungsflugzeugen in diesem Kalenderjahr 270 Flugbewegungen für
Forschungsflüge durchgeführt“ hat. Bei den in diesem Jahr von der
Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH erwarteten 32.000 Flugbewegungen
entsprechen die
270 Flugbewegungen der Luftfahrzeuge des Deutschen Zentrums für Luft-
und
Raumfahrt gerade einmal 0,84% aller Flugbewegungen am Braunschweiger
Flughafen.
Die
Bürgerinitiativen Braunschweig gegen die Verlängerung der Start- und
Landebahn des Braunschweiger Flughafens hatten zuvor in vorsichtiger
Abschätzung
von einem Anteil von ca. 2% der Flugbewegungen des Deutschen Zentrums
für Luft-
und Raumfahrt an der Gesamtzahl der Flugbewegungen gesprochen. Die
Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH hatte zur Begründung des Flughafenausbaus
für die
Volkswagen AG dagegen das angebliche „öffentliche Interesse“ am
Flughafenausbau
aufgrund der vorwiegenden Nutzung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg
durch die Luftfahrtforschung betont. Der
Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafengesellschaft Manlik (u.a.
Gauleiter und
Abteilungsleiter für Seifenkisten) erklärte jedoch trotz eines Anteils
der Flüge des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt an der
Gesamtzahl der Flugbewegungen von weniger als
1%: „Das DLR als einer unserer
Hauptnutzer hier am Platz …". (Sendung des NDR Fernsehens
„Kahlschlag am Flughafen“ vom 1.10.2009).
7.12.2012