Presseerklärung
der ev. Dekanatssynode Mainz zum Leipziger Urteil
Evangelische Dekanatssynode Mainz
Ausschuss Flughafenausbau
Sprecher: Pfarrer Harald Jaensch und Pfarrer Wolfgang Drewello
Mainz, den 4.4.2012
Hintergrundinformationen HP. www.evkirchengemeinde-marienborn.de
Link Fluglärm
Presseerklärung zum Leipziger Urteil
Das in Leipzig verkündete gesetzlich geschütztes Nachtflugverbot von
23 bis 5 Uhr sei für die Entwicklung einer lebenswerten Region
Rhein-Main ein erster Schritt in die richtige Richtung, so Pfarrer
Harald Jaensch und Pfarrer Wolfgang Drewello. Enttäuschend sei, dass
die Begrenzung der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden auf
133 Flugbewegungen nicht den im März geweckten Erwartungen bezüglich eines
strukturierten Ein-und Ausstieges in den Flugbetrieb entsprechen. Die sich
auftuende große Chance für ein den Nachtschlaf schonendes "Ein- und
Ausschleichen des Flugbetriebes " bei gedeckelten Flugbewegungen in
den Nacht-Randstunden - sei damit vertan.
Ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr könne den Mindestanspruch für einen
gesunden Nachtschlaf nicht abdecken und die Belastung von
krankmachendem Lärm am Tage nicht kompensieren.
Für das weitere Vorgehen schlagen die beiden Mainzer Pfarrer ihrer
Dekanatsleitung vor, sich weiterhin zusammen mit den Bürgerinitiativen an
die Seite der klagenden Stadt Mainz zu stellen, die
angekündigterweise weitere rechtliche Schritte prüfen wird. Den
Mainzer Kirchen gehe es erklärtermassen um die Verwirklichung
von verletzten Grundrechten für alle Menschen, die in der
Region unter Fluglärm leiden.
Hier sei man sich über die lang- und mittelfristigen Ziele weitgehend
einig:
Mit unterstützender Verbindung von Politik und
Bürgerinitiativen seien von kirchlichen Initiativen deshalb
vorrangig folgende Ziele anzusteuern, die der gesellschaftsübergreifenden
Zusammenarbeit bedürfen:
- der Schutz der gesetzlichen Nacht (22-6 Uhr) ebenso wie
- der Schutz vor unzumutbarem vermeidbarem Fluglärm am Tage, der
durch die massive Belastung höchste Handlungsanforderungen an die
Träger von Einrichtungen schutzbedürftiger Menschen stellt
(Fürsorgepflicht z.B. für Kinder, alte und kranke Menschen in den
Einrichtungen von Trägern, auch der kirchlichen Einrichtungen wie
Kitas und Gemeindehäuser) (s.EKHN-Synodenbeschluss von Weilburg
im Mai 2011).
- Bezüglich des Schutzes von Kindern müsse es enorme Anstrengungen
geben, um Eltern und Fürsorgepflichtige in eine gemeinsame
erzieherische Aufgabe im Umgang mit krankmachendem, aber auch schon
mit "belästigendem Fluglärm" einzubinden.
- Im Blick auf perspektivisch qualitative Verbesserungen auf
rechtlichem Wege weisen die beiden Pfarrer insbesondere auf
Anträge der kirchlichen Basis hin (versch. kirchl. Gremien, z.B.
Marienborner Kirchenvorstand), die sich für die Eröffnung einer
neuen "Klagesäule" einsetzen, um ihr Grundrecht auf
ungestörte Religionsausübung nach Art. 4,(1.2.)GG zu verteidigen. Zum
Beispiel würden Beerdigungsfeiern in massiver, nicht
hinnehmbarer Weise gestört. Anträge zur Beschreibung der zu
verteidigenden Rechtsgüter - wie das Recht auf innere Einkehr uns
Stille - seien bereits bei der Kirchenleitung in Darmstadt gestellt.
Es gehe letztlich darum, dass Kirchengemeinden, die sich in der
Ausübung ihrer ungestörten Religionsausübung beeinträchtigt sehen, wie
z.B. Flörsheim, aber auch dauerbelästigte Gemeinden im Mainzer
Raum, das Recht erhalten, ihr Grundrecht auf ungestörte
Religionsausübung selber zu verteidigen.
Der vom Marienborner Kirchenvorstand gestellte Antrag an die
Kirchenleitung der EKHN, die Voraussetzung für die Eröffnung eines neuen
Klageweges nach Art.4,(1.2.)GG zu schaffen, habe die Unterstützung aller
drei Fraktionen des RLP-Landtages sowie auch von Fraktionen des Stadtrates
und auch beider OB-Kandidaten erhalten. "Immer deutlicher werden
Erwartungen der Politik und der Öffentlichkeit an uns herangetragen, dass
Kirche bei der ethischen Normenentwicklung zur Verwirklichung von
Grundrechten beim Thema Lärm ihren Beitrag leiste", so die beiden Pfarrer.
Fernziel sei eine einheitliche Lärmschutzgesetzgebung nach BImSchG unter
Einbeziehung auch von Fluglärm.
Harald Jaensch und Wolfgang Drewello