Presseerklärung der ev. Dekanatssynode Mainz zum Leipziger Urteil
Evangelische Dekanatssynode Mainz
Ausschuss Flughafenausbau
Sprecher: Pfarrer Harald Jaensch und Pfarrer Wolfgang Drewello
Mainz, den 4.4.2012
Hintergrundinformationen HP. www.evkirchengemeinde-marienborn.de Link Fluglärm
Presseerklärung zum Leipziger Urteil
Das in Leipzig verkündete gesetzlich geschütztes Nachtflugverbot
von 23 bis 5 Uhr sei für die Entwicklung einer lebenswerten Region
Rhein-Main ein erster Schritt in die richtige Richtung, so
Pfarrer Harald Jaensch und Pfarrer Wolfgang Drewello. Enttäuschend
sei, dass die Begrenzung der Flugbewegungen in den
Nachtrandstunden auf 133 Flugbewegungen nicht den im März geweckten
Erwartungen bezüglich eines strukturierten Ein-und Ausstieges in den
Flugbetrieb entsprechen. Die sich auftuende große Chance für ein
den Nachtschlaf schonendes "Ein- und Ausschleichen des Flugbetriebes "
bei gedeckelten Flugbewegungen in den Nacht-Randstunden -
sei damit vertan.
Ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr könne den Mindestanspruch für
einen gesunden Nachtschlaf nicht abdecken und die Belastung von
krankmachendem Lärm am Tage nicht kompensieren.
Für das weitere Vorgehen schlagen die beiden Mainzer Pfarrer
ihrer Dekanatsleitung vor, sich weiterhin zusammen mit den
Bürgerinitiativen an die Seite der klagenden Stadt Mainz zu stellen,
die angekündigterweise weitere rechtliche Schritte prüfen wird.
Den Mainzer Kirchen gehe es erklärtermassen um die
Verwirklichung von verletzten Grundrechten für alle
Menschen, die in der Region unter Fluglärm leiden.
Hier sei man sich über die lang- und mittelfristigen Ziele weitgehend einig:
Mit unterstützender Verbindung von Politik und
Bürgerinitiativen seien von kirchlichen Initiativen deshalb
vorrangig folgende Ziele anzusteuern, die der
gesellschaftsübergreifenden Zusammenarbeit bedürfen:
- der Schutz der gesetzlichen Nacht (22-6 Uhr) ebenso wie
- der Schutz vor unzumutbarem vermeidbarem Fluglärm am Tage,
der durch die massive Belastung höchste Handlungsanforderungen an die
Träger von Einrichtungen schutzbedürftiger Menschen stellt
(Fürsorgepflicht z.B. für Kinder, alte und kranke Menschen in den
Einrichtungen von Trägern, auch der kirchlichen Einrichtungen wie Kitas
und Gemeindehäuser) (s.EKHN-Synodenbeschluss von Weilburg im Mai
2011).
- Bezüglich des Schutzes von Kindern müsse es enorme
Anstrengungen geben, um Eltern und Fürsorgepflichtige in eine
gemeinsame erzieherische Aufgabe im Umgang mit krankmachendem, aber
auch schon mit "belästigendem Fluglärm" einzubinden.
- Im Blick auf perspektivisch qualitative Verbesserungen auf
rechtlichem Wege weisen die beiden Pfarrer insbesondere auf
Anträge der kirchlichen Basis hin (versch. kirchl. Gremien, z.B.
Marienborner Kirchenvorstand), die sich für die Eröffnung einer
neuen "Klagesäule" einsetzen, um ihr Grundrecht auf
ungestörte Religionsausübung nach Art. 4,(1.2.)GG zu verteidigen. Zum
Beispiel würden Beerdigungsfeiern in massiver, nicht hinnehmbarer
Weise gestört. Anträge zur Beschreibung der zu verteidigenden
Rechtsgüter - wie das Recht auf innere Einkehr uns Stille - seien
bereits bei der Kirchenleitung in Darmstadt gestellt. Es gehe letztlich
darum, dass Kirchengemeinden, die sich in der Ausübung ihrer
ungestörten Religionsausübung beeinträchtigt sehen, wie z.B.
Flörsheim, aber auch dauerbelästigte Gemeinden im Mainzer Raum,
das Recht erhalten, ihr Grundrecht auf ungestörte
Religionsausübung selber zu verteidigen.
Der vom Marienborner Kirchenvorstand gestellte Antrag an die
Kirchenleitung der EKHN, die Voraussetzung für die Eröffnung eines
neuen Klageweges nach Art.4,(1.2.)GG zu schaffen, habe die
Unterstützung aller drei Fraktionen des RLP-Landtages sowie auch von
Fraktionen des Stadtrates und auch beider OB-Kandidaten erhalten.
"Immer deutlicher werden Erwartungen der Politik und der Öffentlichkeit
an uns herangetragen, dass Kirche bei der ethischen Normenentwicklung
zur Verwirklichung von Grundrechten beim Thema Lärm ihren Beitrag
leiste", so die beiden Pfarrer. Fernziel sei eine einheitliche
Lärmschutzgesetzgebung nach BImSchG unter Einbeziehung auch von
Fluglärm.
Harald Jaensch und Wolfgang Drewello