Luftnummer
"Ostumfahrung" des Braunschweiger Flughafens
Bürgerinitiativen in Braunschweig sind den Angaben im
Antwortschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Straßenbau und Verkehr
an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zur geplanten Ostumfahrung
des Braunschweiger Flughafens nachgegangen. Sie halten nun den Beweis in
Händen, dass die am Flughafen vorbeiführende Grasseler Straße wegen des
Flughafenausbaus nicht eingezogen werden kann und deswegen auch nicht
einmal gesperrt werden durfte.
Die Fakten:
- Die
Ostumfahrung ist längst auf Eis gelegt. Dies wurde sowohl der Stadt
Braunschweig als auch der Flughafengesellschaft bereits vor einem
Jahr am 21.12.2010 unmissverständlich durch die Nds. Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr erläutert. Im Protokoll
der Besprechung wird nachgewiesen, dass neben der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH (Gelfert) auch Vertreter der Stadt
Braunschweig (Lehmann, Gronefeld, Kühl und Piesker) an dem Gespräch
teilgenommen haben - die Stadt Braunschweig also vollumfänglich
informiert war.
- Die Sperrung
der Grasseler Straße war eine voreilige Faktenschaffung. Eine
Einziehung der Straße gibt es nicht.
- Die Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr bestätigt den Sachverhalt mit Schreiben
vom
26.1.2011 an die Flughafengesellschaft:
"Eine Einziehung nach diesem Antrag setzt voraus, dass eine
Ostumfahrung jemals gebaut und als Kreisstraße gewidmet würde. Mit
anderen Worten: Die Einziehung ist abhängig von der Bedingung des Baus
der Ostumfahrung. Eine solche ist - wie oben dargestellt - aus
rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig. Damit entfällt aber die
Geschäftsgrundlage des vorgenannten Antrages [Anm.: der Stadt auf
Einziehung der Grasseler Straße], sodass es insoweit der Änderung des
Antrages einschließlich einer umfassenden Begründung bedarf.
Hinsichtlich einer Einziehung nach § 8 NStrG gebe ich jedoch Folgendes
zu bedenken: Für die Entscheidung über die Einziehung ist
selbstverständlich der Zeitpunkt vor der Sperrung der Grasseler Straße
maßgeblich. Andernfalls wäre es ein Leichtes, durch das Setzen von
Fakten stets die Voraussetzung einer Einziehung zu schaffen."
Der Sachverhalt wird auch auf eine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter
Bachmann (SPD) im Nds. Landtag im Dokument "Niedersächsischer
Landtag
− 16. Wahlperiode Drucksache 16/4111", ausgegeben am 21.10.2011,
bestätigt.
Die Bürgerinitiativen fragen:
- Ist dieser Sachverhalt der Grund, weshalb sich die
Stadt Braunschweig bzw. die Flughafengesellschaft hierzu nicht
weiter äußern und weshalb bei offiziellen Einwohnerfragen in der
letzten Ratssitzung ausweichend geantwortet wird?
- Verfolgt man deshalb auch keine akzeptable Lösung des durch
eine voreilige Sperrung der Grasseler Straße geschaffenen
Verkehrsproblems?
- Mit welcher Begründung verheimlichen die städtischen
Behörden seit einem Jahr, dass das Ergebnis vorliegender
gutachterlicher Verkehrsvarianten, die dem Antrag der
Flughafengesellschaft auf Ostumfahrung vom 29.09.2010 zugrunde
liegen, der Tunnel (eine Unterführung der Grasseler Straße unter der
verlängerten Landebahn des Braunschweiger Flughafens) ist und keine
der Umfahrungsvarianten?
- Ist das der Grund, warum zum 01.01.2012 die Überführung der
Grasseler Straße in eine Kreisstraße vollzogen werden soll, ohne
Ostumfahrung, ohne weitere Planfeststellung und vor allem ohne die
sonst noch nötige Beteiligung der Öffentlichkeit?
Der Beschluss auf Herabstufung der
Grasseler Straße von einer Landesstraße zu einer Kreisstraße befindet
sich bereits am 22.11.2011 auf der Tagesordnung des Bezirksrats
Wabe-Schunter-Beberbach, in dessen Bezirk sich das betroffene Teilstück
der Grasseler Straße liegt, und am 30.11.2011 auf der Tagesordnung des
Bauausschusses der Stadt Braunschweig.
Bürgerinitiative Waggum
Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)
21.11.2011 23:50 (Ergänzt am 25.11.2011)
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