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Luftnummer "Ostumfahrung" des Braunschweiger Flughafens

 Bürgerinitiativen in Braunschweig sind den Angaben im Antwortschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Straßenbau und Verkehr an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zur geplanten Ostumfahrung des Braunschweiger Flughafens nachgegangen. Sie halten nun den Beweis in Händen, dass die am Flughafen vorbeiführende Grasseler Straße wegen des Flughafenausbaus nicht eingezogen werden kann und deswegen auch nicht einmal gesperrt werden durfte.

Die Fakten:
"Eine Einziehung nach diesem Antrag setzt voraus, dass eine Ostumfahrung jemals gebaut und als Kreisstraße gewidmet würde. Mit anderen Worten: Die Einziehung ist abhängig von der Bedingung des Baus der Ostumfahrung. Eine solche ist - wie oben dargestellt - aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig. Damit entfällt aber die Geschäftsgrundlage des vorgenannten Antrages [Anm.: der Stadt auf Einziehung der Grasseler Straße], sodass es insoweit der Änderung des Antrages einschließlich einer umfassenden Begründung bedarf.

Hinsichtlich einer Einziehung nach § 8 NStrG gebe ich jedoch Folgendes zu bedenken: Für die Entscheidung über die Einziehung ist selbstverständlich der Zeitpunkt vor der Sperrung der Grasseler Straße maßgeblich. Andernfalls wäre es ein Leichtes, durch das Setzen von Fakten stets die Voraussetzung einer Einziehung zu schaffen."
Der Sachverhalt wird auch auf eine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter Bachmann (SPD) im Nds. Landtag im Dokument "Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/4111", ausgegeben am 21.10.2011, bestätigt.

Die Bürgerinitiativen fragen:

Der Beschluss auf Herabstufung der Grasseler Straße von einer Landesstraße zu einer Kreisstraße befindet sich bereits am 22.11.2011 auf der Tagesordnung des Bezirksrats Wabe-Schunter-Beberbach, in dessen Bezirk sich das betroffene Teilstück der Grasseler Straße liegt, und am 30.11.2011 auf der Tagesordnung des Bauausschusses der Stadt Braunschweig.

Bürgerinitiative Waggum
Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)
21.11.2011 23:50 (Ergänzt am 25.11.2011)

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