4.11.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage schicke ich Ihnen einen Beschluss der Dekanatssynode der
evangelischen Kirche Mainz und eine Pressemitteilung der Evangelischen
Kirchengemeinde Mainz-Marienborn.
Der Beschluss wird als Antrag in die Synode der ev. Kirche in Hessen und
Nassau (EKHN) am 22. November 2011 eingebracht.
Ich begrüße die Öffnung der Kirchen für die Probleme der Menschen in ihrer
Sorge um unsere Kinder heute und in der Zukunft, die sich auf dem 1.
ökumenischen Fluglärm-Kirchentag am 16. Oktober 2011 in Mainz-Marienborn
gezeigt hat und auch die Sorge um die Menschen, die unseres besonderen
Schutzes bedürfen - besonders um unsere Kinder.
Da es die Politik, aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, die
Menschen und deren Lebensumfeld durch aktiven Schutz vor krank machendem
Fluglärm zu bewahren, sehe ich - ebenso wie die Mainzer Dekanatsynode -
eine hohe Verpflichtung der Träger von Einrichtungen, in denen sich
Schutzbefohlene, Kinder ebenso wie kranke und alte Menschen aufhalten,
Räume der Stille zu schaffen, die für Erholung und Entwicklung
lebensnotwendig sind.
An die Landeskirchen und die Gesamtkirchen in Deutschland richte ich - wie
die Dekanatssynode - die dringende Aufforderung, ihre Möglichkeiten auf
Bundesebene zu nutzen.
Um erhebliche Aufwendungen für selbst zu finanzierenden passiven
Schallschutz zu vermeiden, muss zügig ein gesamtgesellschaftliches
Umdenken in Richtung einer neu zu fassenden Lärmschutzgesetzgebung
eingeleitet werden. Dieses muss in allen gesellschaftlichen Ebenen
geschehen. Hier müssen auch die Kirchen ihre gesellschaftliche
Mitverantwortung wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Elsner
Sprecher des Arbeitskreis Fluglärm Mainz-Lerchenberg
Koordinator der Initiativen Fluglärm in Mainz und Rheinhessen
Tel.+Fax: 06131-5863159
Beschluss der Evangelischen
Dekanatssynode Mainz am 27.10.2011
nach der Beschlussvorlage der Projektgruppe Flughafenausbau
Auf dem Hintergrund der Diskussionen auf dem Marienborner
Fluglärmkirchentag am 16.10.2011 bittet der Synodalausschuss
„Flughafenausbau“ die Dekanatssynode, den folgenden Antrag zu
unterstützen:
Schon jetzt, erst recht aber nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn,
herrscht ein Mangel bzw. Bedarf an Räumen der Ruhe, der Stille und der
Erholung für die Menschen, die unter den Flugschneisen leben. Deshalb
stellt die Mainzer Dekanatssynode den folgenden Antrag an die Synode der
EKHN:
1. Die Kirchensynode möge die Kirchenleitung ermutigen, Kirchenvorstände
und andere kirchliche Träger in Absprache mit den Kommunen ihre
Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schutzbedürftigen in ihren
Einrichtungen wahrzunehmen und deren Anspruch auf Schutz vor unzumutbarem
und vermeidbarem Fluglärm zu vertreten.
Kinder nachhaltig vom krankmachendem Fluglärm zu schützen, ist eine
„Querschnittsaufgabe“ für alle Kirchengemeinden und kirchlichen
Einrichtungen und bedarf der fachlichen und partnerschaftlichen
Zusammenarbeit mit den Eltern, anderen Trägern und den zuständigen Ämtern
der Kommunen.
Auch dann, wenn es bei einem Nachtflugverbot, das die gesetzliche Nacht
schützt, bleiben sollte, kommt es zu unzumutbaren und vermeidbaren
Belastungen am Tage. Kinder brauchen auch tagsüber mehr Ruhe, mehr Schlaf
und Zeiten der Regeneration.
2. Im Sinne der bleibend wichtigen theologischen Ziele der
Synodenerklärung vom Mai 2010 möge die Kirchensynode die Kirchenleitung
darin stärken, jene Initiativen in den Landtagen sowie im Bundestag zu
unterstützen, die für eine einheitliche Lärmgesetzgebung (nach den
Bedingungen der TA-Lärm) streiten.
3. Die Kirchensynode und die Kirchenleitung mögen auf allen kirchlichen
Ebenen Diskussionsprozesse anzetteln, die das Ziel verfolgen, eine neue
ethische Grundhaltung zu erarbeiten.- Beispielsweise gilt es Haltungen zu
überwinden, wie sie sich in Sätzen wie „Ich fliege ja auch – also darf ich
zu allem nichts sagen“ äußern.
(Beschluss mit großer Mehrheit, Projektgruppe: Pfarrer Harald
Jaensch, Pfarrer Wolfgang Drewello, Barbara Pfalzgraff)
Evangelische Kirchengemeinde
Mainz-Marienborn
Der Kirchenvorstand – Vorsitzende Berit Sommerfeld
Mainz, den 31.10.2011
Pressemitteilung
zum
Beschluss der Evangelischen Dekanatssynode vom 27.10.2011
"Kinder nachhaltig vor krankmachendem
Fluglärm schützen"
Kinder nachhaltig vor krankmachendem
Fluglärm schützen, das sei eine "Querschnittsaufgabe für alle
Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen" unter den Flugbahnen, so
heißt es in einem Antrag der Mainzer Evangelischen
Dekanatssynode vom 22.11.2011 an die Synode ihrer Landeskirche, der EKHN
(Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) Ziel des Antrages sei
es, mit Unterstützung der Kirchenleitung der EKHN
Kirchenvorstände und kirchliche Träger zu ermutigen, ihre
Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schutzbedürftigen in
ihren Einrichtungen wahrzunehmen und deren Anspruch auf Schutz vor
unzumutbarem und vermeidbarem Fluglärm zu vertreten. Um diese Aufgabe
ordnungsgemäss wahrzunehmen, bedürfe es der "fachlichen und
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den (sorgeberechtigten) Eltern
sowie mit anderen Trägern und den zuständigen Ämtern der Kommune."
Dieser Antrag, (so der Dekanatsbeauftragte für Fragen des
Flughafenausbaus, Pfarrer Harald Jaensch) nehme das
drängendste Thema des Marienborner Fluglärmkirchentages vom
16.10.2011 mit der Frage auf: "Wo bleibt eigentlich nach Scheitern
fest versprochener Rechtssicherheit der allernotwendigste Schutz für
schutzbefohlene Kinder in den Einrichtungen der Träger?" Dieser Antrag
knüpft auch an eine Selbstverpflichtung aus dem Jahre 2005 an,
die in das Hauptanliegen der EKHN-Synodenresolution vom 14.Mai dieses
Jahres einmündet. Die Träger von Einrichtungen sind in die
Mitverantwortung für den Schutz der Kinder einzubeziehen.
In letzter Konsequenz könne jedoch eine wirksame Ausübung von
Fürsorgepflicht auch die Einführung von "Passivem Schallschutz" bedeuten -
eine zwiespältige und zudem extrem teure Angelegenheit, für die im Mainzer
Raum bisher kein Geldgeber in Sicht sei. Deshalb folge ein zweiter Antrag
an die EKHN-Synode, sich zusammen mit der Kirchenleitung der EKHN,
politisch für eine völlig neue umfassende Lärmschutzgesetzgebung
einzusetzen.