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Änderungsplanfeststellungsverfahren seit der Auslegung am 16.09.2020 weiterhin in Bearbeitung

10.07.2022

Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.01.2007 gestellt. Die Änderungsplanung sieht im Wesentlichen vor, auf die am 15.01.2007 planfestgestellte östliche Umfahrung des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg zu verzichten und landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen anzupassen. Hierfür wird ein Änderungsplanfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), durchgeführt.

Einwendungen gegen das Verfahren fordern zur Wiederherstellung der im Zuge des Flughafenausbaus rechtswidrig unterbrochenen Grasseler Strasse u.a. eine Schrankenlösung wie in Gibraltar.

Das Änderungsplanfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg wurde am 16.09.2020 ausgelegt.

Das Änderungsplanfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist nach Auskunft der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 04.07.2022 immer noch in Bearbeitung. Einwendungen würden im weiteren Verfahren natürlich berücksichtigt. Die Einwendenden erhielten unaufgefordert die Antwort der Vorhabensträgerin auf ihre Einwendungen und die Einladung zu einem Erörterungstermin, sobald dieser absehbar sei.

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