Änderungsplanfeststellungsverfahren
seit der Auslegung am 16.09.2020 weiterhin in Bearbeitung
10.07.2022
Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat bei der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51, Göttinger Chaussee
76 A, 30453 Hannover einen Antrag auf Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses vom 15.01.2007 gestellt. Die Änderungsplanung
sieht im Wesentlichen vor, auf die am 15.01.2007 planfestgestellte
östliche Umfahrung des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg zu
verzichten und landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen anzupassen.
Hierfür wird ein Änderungsplanfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), durchgeführt.
Einwendungen gegen das Verfahren fordern zur Wiederherstellung der im Zuge
des Flughafenausbaus rechtswidrig unterbrochenen Grasseler Strasse u.a.
eine Schrankenlösung
wie
in Gibraltar.
Das Änderungsplanfeststellungsverfahren
für
den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg wurde am 16.09.2020 ausgelegt.
Das
Änderungsplanfeststellungsverfahren für den Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg ist nach Auskunft der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 04.07.2022 immer noch in
Bearbeitung. Einwendungen würden im weiteren Verfahren natürlich
berücksichtigt. Die Einwendenden erhielten unaufgefordert die Antwort
der Vorhabensträgerin auf ihre Einwendungen und die Einladung zu einem
Erörterungstermin, sobald dieser absehbar sei.
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